22.02.2016 Aufrufe

Vorabfassung

1L51uDN

1L51uDN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Drucksache 18/7555 – 80 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

Internetseite zu veröffentlichen. Von der Verpflichtung nach Satz 1 sind Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen<br />

ausgenommen, an deren Verteilernetz weniger als 100 000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind.<br />

(4) Soweit es für die Umsetzung eines variablen Tarifs im Sinne von § 40 Absatz 5 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes<br />

erforderlich ist, haben Netzbetreiber Netznutzern eine Bilanzierung und Abrechnung auf Basis von Zählerstandsgängen<br />

für diejenigen Einspeise- und Entnahmestellen zu ermöglichen, deren Einspeise- und Entnahmeverhalten<br />

mit intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes ermittelt wird.“<br />

2. § 18 wird wie folgt gefasst:<br />

㤠18<br />

Messung<br />

Die Messung erfolgt nach den Bestimmungen des Messstellenbetriebsgesetzes vom [einfügen: Datum und Fundstelle]<br />

in der jeweils geltenden Fassung.“<br />

3. Die §§ 18a bis 22 werden aufgehoben.<br />

4. § 27 Absatz 1 Nummer 11 bis 14 wird aufgehoben.<br />

Artikel 6<br />

Änderung der Energiewirtschaftskostenverordnung<br />

In der Anlage der Energiewirtschaftskostenverordnung vom 14. März 2006 (BGBl. I S. 540), die durch Artikel<br />

1 der Verordnung vom 22. Juli 2015 (BGBl. I S. 1405) geändert worden ist, wird folgende Zeile eingefügt:<br />

Nummer Gebührentatbestand Gebühr in Euro<br />

xx. Begleitung der Übertragung des grundzuständigen Messstellenbetriebs<br />

nach den Vorschriften des Messstellenbetriebsgesetzes<br />

500 - 2 500<br />

<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!