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Vorabfassung

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Drucksache 18/7555 – 108 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

gabe sind Kostenpositionen für die Netzentgelte, wobei das Aufgabenspektrum des Verteilernetzbetreibers in diesem<br />

Zusammenhang sinkt. Plausibilisierung und Ersatzwertbildung sollen im Gateway erfolgen, die Bilanzkreisabrechnung<br />

übernimmt der Betreiber von Übertragungsnetzen.<br />

Kosten für technische Zusatzeinrichtungen zum intelligenten Messsystem, die allein dem Zweck dienen, Netzausbau<br />

einzusparen bzw. den Netzbetrieb effizient und sicher zu gestalten, werden den Netzentgelten zugeordnet.<br />

Dies gilt z. B. für Elemente einer Steuerbox zum Einspeisemanagement bei Erzeugungsanlagen.<br />

Die Einführung eines Übertragungsrechts für diejenigen grundzuständigen Messstellenbetreiber (als die Netzbetreiber),<br />

die den Rollout im zulässigen Rahmen nicht durch-führen können oder wollen. Dieses Recht ist die logische<br />

Folge der Vorgabe von Kostenobergrenzen, da kein grundzuständiger Messstellenbetreiber zu etwas gezwungen<br />

wer-den soll, das er nicht leisten kann.<br />

<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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