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Vorabfassung

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/7555<br />

dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zeigt sich ein ähnliches Bild: Die<br />

Analyse sieht hier ein stark wachsendes Systemnutzenpotenzial ab<br />

einer Anlagengröße von 7 Kilowatt installierter Leistung.<br />

B. Lösung<br />

Für die Umsetzung der Erkenntnisse aus der Kosten-Nutzen-Analyse<br />

gilt der Grundsatz: Es darf keinen Rollout „um jeden Preis“ geben.<br />

Kosten und Nutzen müssen in einem vernünftigen Verhältnis stehen.<br />

Erforderlich ist es daher, einen sachlich ausgewogenen, d. h. individuell<br />

zumutbaren und gesamtwirtschaftlich sinnvollen Rollout auf den<br />

Weg zu bringen. Diese Maßgabe führt zu einer Absage an einen pauschalen<br />

staatlichen Rolloutansatz. Letztverbraucher und Erzeuger,<br />

bei denen die modernen Geräte eingebaut werden, dürfen nicht mit<br />

unverhältnismäßigen Kosten belastet werden. Zudem dürfen auch<br />

Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber nicht zu einer betriebswirtschaftlich<br />

unverhältnismäßigen Einbaumaßnahme verpflichtet werden.<br />

Der Gesetzgeber hat folglich die Aufgabe, die Kosten für Einbau und<br />

Betrieb beider Varianten zu regulieren. Die hierzu gewählten Instrumente<br />

sollten gewährleisten, dass die erwarteten Kosten der Messstellenbetreiber<br />

zur Durchführung des Rollouts durch die Entgelte der<br />

Letztverbraucher amortisierbar sind. Die Entgelte der Letztverbraucher<br />

müssen aber auch in einem angemessenen Verhältnis zu den<br />

erwarteten Energieeinsparungen und Lastverlagerungen stehen, von<br />

welchen die Letztverbraucher selbst unmittelbar profitieren. Dies kann<br />

mit den aktuell bestehenden, rein netzbetriebsbezogenen Regulierungsinstrumenten<br />

nicht gewährleistet werden.<br />

Wie man auf der einen Seite die wirtschaftlichen Dimensionen eines<br />

Rollouts intelligenter Messsysteme beleuchten muss, so stellt sich auf<br />

der anderen Seite die Frage, welche technischen Mindestanforderungen<br />

man an diese neue Technik stellt. Hierbei gilt es, grundsätzlich<br />

<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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