22.02.2016 Aufrufe

Vorabfassung

1L51uDN

1L51uDN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/7555<br />

Mit dem vorliegenden Entwurf wird die sachgerechte gesetzgeberische Entscheidung<br />

getroffen, die Rechtsmaterie vollständig in ein einheitliches formelles Gesetz<br />

außerhalb des EnWG zu überführen.<br />

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand<br />

Es entstehen für die öffentlichen Haushalte keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.<br />

E. Erfüllungsaufwand<br />

Das Vorhaben führt gegenüber dem aktuellen Regelungsstand ganz überwiegend<br />

keine neuen Einbauverpflichtungen ein, sondern relativiert diese über die Einführung<br />

von Preisobergrenzen. Im Wesentlichen werden die Kosten für Einbau und<br />

Betrieb intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen reguliert –<br />

zum Schutz von Verbrauchern, Erzeugern und Netzbetreibern bzw. Messstellenbetreibern<br />

vor (betriebs-) wirtschaftlich unverhältnismäßigen Maßnahmen. Durch<br />

die Einführung von strikten Preisobergrenzen werden die möglichen Preise/Entgelte<br />

für den Messstellenbetrieb gedeckelt, die im bisherigen Ansatz des EnWG<br />

2011 bereits angelegt wurden.<br />

Das Vorhaben dient dabei der näheren Umsetzung von EU-Vorgaben aus den<br />

Strom- und Gas-Binnenmarktrichtlinien. Anhang I Absatz 2 der Elektrizitäts- und<br />

Erdgasbinnenmarktrichtlinien (Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG) verpflichten<br />

die Mitgliedstaaten, intelligente Messsysteme einzuführen, durch die<br />

eine aktive Beteiligung der Verbraucher am Stromversorgungsmarkt unterstützt<br />

wird. Wird kein sogenannter Full-Rollout durchgeführt, so ist die Einführung einer<br />

Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen, welche die langfristigen Kosten und<br />

Vorteile für den Markt und die einzelnen Verbraucher prüft sowie untersucht,<br />

welche Art des intelligenten Messens wirtschaftlich vertretbar und kostengünstig<br />

ist und in welchem zeitlichen Rahmen die Einführung praktisch möglich ist. Der<br />

Rollout ist dann entsprechend den Ergebnissen der Analyse durchzuführen.<br />

Die Bundesregierung hat sich – wie ausgeführt – dafür entschieden, statt eines<br />

uneingeschränkten Full-Rollouts zunächst eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen<br />

und nach Maßgabe ihrer Ergebnisse eine nationale Rolloutstrategie zu entwickeln.<br />

<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!