Vorabfassung
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 171 – Drucksache 18/7555<br />
Sicherheit in der Informationstechnik – ermöglicht eine datenschutz- und datensicherheitskonforme Einbindung<br />
von Zählern in das intelligente Stromnetz. Mit intelligenten Messsystemen soll die sichere und standardisierte<br />
Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft ermöglicht werden.<br />
Durch intelligente Messsysteme erhält der Letztverbraucher präzise Informationen über sein Verbrauchsverhalten.<br />
Eine höhere Transparenz über den eigenen Stromverbrauch bzw. das jeweilige Verbrauchsverhalten bietet<br />
Verbrauchern die Möglichkeit, ihre Energiekosten zu senken. Intelligente Messsysteme sind zudem ein zentrales<br />
Instrument für die Schaffung intelligenter Netze. Die zunehmend dezentrale Einspeisung erneuerbarer Energien<br />
stellt künftige Energieversorgungssysteme vor große Herausforderungen. Zum einen erfolgt die Energieeinspeisung<br />
durch erneuerbare Energien zu unvorhersehbaren Zeitpunkten, zum anderen können Energieverbräuche zu<br />
bestimmten Tageszeiten erhebliche Spitzenlasten erzeugen. Intelligente Messsysteme können Netzbetreibern daher<br />
wichtige Verbrauchsinformationen und Netzzustandsdaten zur besseren Steuerung des Energienetzes liefern.<br />
Zur Umsetzung der o.g. Richtlinienvorgaben hat die Bundesregierung bereits im Jahr 2011 mit der Novelle des<br />
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine Pflicht für Messstellenbetreiber zum Einbau intelligenter Messsysteme<br />
eingeführt. Die Einbauverpflichtung erstreckt sich insbesondere auf Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch<br />
größer 6.000 kWh, auf Gebäude, die neu an das Versorgungsnetz angeschlossen werden sowie auf neue Erneuerbare-Energien-Anlagen<br />
oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit einer installierten Leistung von 7 KW. Die<br />
bestehende gesetzliche Einbaupflicht ist jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass Messsysteme am Markt vorhanden<br />
sind, die den gesetzlichen Anforderungen genügen. Dies ist bisher nicht der Fall. Die hierfür vom Bundesamt<br />
für Sicherheit in der Informationstechnik entwickelten technischen Standards werden derzeit notifiziert.<br />
Um zu vermeiden, dass der von der EU vorgeschrieben „Rollout“ intelligenter Messsysteme mehr Kosten verursacht<br />
als Nutzen bringt, wurde den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, eine Kosten-Nutzen-Analyse<br />
durchzuführen und auf dieser Grundlage eine eigene nationale Rollout-Strategie zu entwickeln. Die Bundesregierung<br />
hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Im Auftrag des BMWi wurde bis Dezember 2014 eine umfassende<br />
Kosten-Nutzen-Analyse durchgeführt. Mit dem vorliegenden Regelungsvorhaben werden die rechtlichen<br />
Rahmenbedingungen der nationalen Rollout-Strategie auf Grundlage der durchgeführten Kosten-Nutzen-<br />
Analyse anpasst.<br />
<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.