22.02.2016 Aufrufe

Vorabfassung

1L51uDN

1L51uDN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 55 – Drucksache 18/7555<br />

9. zur Bestimmung des Übergangszeitraumes und des angemessenen Entgelts im Zusammenhang mit der Regelung<br />

des § 17 zum Wechsel des Anschlussnutzers,<br />

10. zu Regelungen im Zusammenhang mit dem Ausfall des Messstellenbetreibers nach § 18,<br />

11. zu den Rechten des Netzbetreibers aus § 12 und seinen Pflichten aus § 13,<br />

12. zur Sicherstellung der einheitlichen Anwendung der Regelungen in den §§ 29 bis 38,<br />

13. zu den Voraussetzungen, unter denen Betreiber von Übertragungsnetzen nach § 33 Absatz 1 Nummer 1 auch<br />

die Ausstattung von Netzübergaben zwischen Netzbetreibern in ihrer jeweiligen Regelzone mit intelligenten<br />

Messsystemen verlangen können einschließlich der Kostenverteilung,<br />

14. zum Schlüssel für die Kostenverteilung im Falle des § 33 Absatz 4.<br />

§ 48<br />

Übergangsvorschrift<br />

Messsysteme, die ausschließlich der Erfassung der zur Beladung von Elektromobilen entnommenen oder<br />

durch diese zurückgespeisten Energie dienen, sind bis zum 31. Dezember 2020 von den technischen Vorgaben<br />

des Teils 2 Kapitel 3 ausgenommen. Diese Ausnahme ist nicht, anzuwenden, wenn ihre Nutzung unter Berücksichtigung<br />

der besonderen Anforderungen der Elektromobilität mit unverhältnismäßigen Gefahren verbunden ist,<br />

die im Verfahren nach § 26 Absatz 1 festgestellt und bekannt gemacht werden.<br />

Teil 3<br />

Regelungen zur Datenkommunikation in intelligenten<br />

Energienetzen<br />

Kapitel 1<br />

Berechtigte; Allgemeine Anforderungen an die Datenerhebung,<br />

- verarbeitung und - nutzung<br />

§ 49<br />

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten<br />

(1) Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich von den in Absatz 2 genannten Stellen erhoben, verarbeitet<br />

und genutzt werden (berechtigte Stellen). Eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme dieser Daten<br />

nach anderen Rechtsvorschriften ist unzulässig.<br />

<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!