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Vorabfassung

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 91 – Drucksache 18/7555<br />

der grundrechtsrelevanten Regelungsmaterie und zur Vermeidung einer weiteren Zersplitterung<br />

des Energierechts soll die zukunftsweisende Regelungsmaterie in einem neuen Stammgesetz<br />

zusammengefasst werden. Dies dient der Verfahrensklarheit und ermöglicht auch Regelungen<br />

außerhalb des Rechts der Energieversorgung mit Strom und Gas (z. B. im Bereich Smart Home,<br />

Fern- und Heizwärme).<br />

Mit dem vorliegenden Entwurf wird die sachgerechte gesetzgeberische Entscheidung getroffen,<br />

die Rechtsmaterie vollständig in ein einheitliches formelles Gesetz außerhalb EnWG zu überführen.<br />

III. Gesetzgebungskompetenz<br />

Der Gesetzesentwurf stützt sich auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 Grundgesetz.<br />

Eine bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse<br />

erforderlich. Der Messstellenbetrieb ist ein wichtiger Bereich der Strom- und Gaswirtschaft und eine Schlüsselbranche<br />

für die technologische Entwicklung der IT- und Energiewirtschaft. Unterschiedliche technische Standards<br />

und regulatorische Ansätze durch unterschiedliches Landesrecht wären nicht hinnehmbar. Hinzu kommt,<br />

dass zahlreiche Messstellenbetreiber länderübergreifend tätig sind. Aus diesen Gründen würde eine Gesetzesvielfalt<br />

auf Ländereben eine Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen darstellen, die sowohl im Interesse des<br />

Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann. Zudem würde dies erhebliche Nachteile für die<br />

Gesamtwirtschaft mit sich bringen.<br />

IV.<br />

Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen<br />

Der Entwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar.<br />

1. Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte („MID-Richtlinie“)<br />

Die Neuregelungen stellen keinerlei neue technische Anforderungen an Zähler zur Erfassung von Energiemengen,<br />

sondern ausschließlich an die den Umfang der Datenerhebung und -verwendung und an die Kommunikationseinheit<br />

(das Smart-Meter-Gateway) eines Messsystems sowie an die Ausübung der Aufgaben des Messstellenbetreibers<br />

und ihrer regulatorischen Verankerung. Sämtliche Anforderungen an das Messsystem sind unabhängig von<br />

der Beschaffenheit des jeweiligen Zählers, sodass MID-konforme Zähler in sämtliche nach diesem Entwurf zulässige<br />

Messsysteme eingebunden werden können.<br />

2. Richtlinien 2009/72/EU und 2009/73/EU (Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas)<br />

<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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