Vorabfassung
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 91 – Drucksache 18/7555<br />
der grundrechtsrelevanten Regelungsmaterie und zur Vermeidung einer weiteren Zersplitterung<br />
des Energierechts soll die zukunftsweisende Regelungsmaterie in einem neuen Stammgesetz<br />
zusammengefasst werden. Dies dient der Verfahrensklarheit und ermöglicht auch Regelungen<br />
außerhalb des Rechts der Energieversorgung mit Strom und Gas (z. B. im Bereich Smart Home,<br />
Fern- und Heizwärme).<br />
Mit dem vorliegenden Entwurf wird die sachgerechte gesetzgeberische Entscheidung getroffen,<br />
die Rechtsmaterie vollständig in ein einheitliches formelles Gesetz außerhalb EnWG zu überführen.<br />
III. Gesetzgebungskompetenz<br />
Der Gesetzesentwurf stützt sich auf Artikel 74 Absatz 1 Nummer 11 Grundgesetz.<br />
Eine bundesgesetzliche Regelung ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse<br />
erforderlich. Der Messstellenbetrieb ist ein wichtiger Bereich der Strom- und Gaswirtschaft und eine Schlüsselbranche<br />
für die technologische Entwicklung der IT- und Energiewirtschaft. Unterschiedliche technische Standards<br />
und regulatorische Ansätze durch unterschiedliches Landesrecht wären nicht hinnehmbar. Hinzu kommt,<br />
dass zahlreiche Messstellenbetreiber länderübergreifend tätig sind. Aus diesen Gründen würde eine Gesetzesvielfalt<br />
auf Ländereben eine Rechtszersplitterung mit problematischen Folgen darstellen, die sowohl im Interesse des<br />
Bundes als auch der Länder nicht hingenommen werden kann. Zudem würde dies erhebliche Nachteile für die<br />
Gesamtwirtschaft mit sich bringen.<br />
IV.<br />
Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen<br />
Der Entwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen vereinbar.<br />
1. Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte („MID-Richtlinie“)<br />
Die Neuregelungen stellen keinerlei neue technische Anforderungen an Zähler zur Erfassung von Energiemengen,<br />
sondern ausschließlich an die den Umfang der Datenerhebung und -verwendung und an die Kommunikationseinheit<br />
(das Smart-Meter-Gateway) eines Messsystems sowie an die Ausübung der Aufgaben des Messstellenbetreibers<br />
und ihrer regulatorischen Verankerung. Sämtliche Anforderungen an das Messsystem sind unabhängig von<br />
der Beschaffenheit des jeweiligen Zählers, sodass MID-konforme Zähler in sämtliche nach diesem Entwurf zulässige<br />
Messsysteme eingebunden werden können.<br />
2. Richtlinien 2009/72/EU und 2009/73/EU (Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas)<br />
<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.