Vorabfassung
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Drucksache 18/7555 – 170 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />
Umsetzung von EU-Recht/<br />
gold plating<br />
‚One in, one out‘-Regelung<br />
gen im Themenfeld Messstellenbetrieb sind zudem Gegenstand<br />
des jährlichen Monitorings der Bundesnetzagentur<br />
nach § 35 EnWG.<br />
Das Regelungsvorhaben dient im Wesentlichen der<br />
Umsetzung von EU-Vorgaben aus den Strom- und Gas-<br />
Binnenmarktrichtlinien.<br />
Der vorliegende Gesetzentwurf geht jedoch insofern<br />
über die Vorgaben der Richtlinien hinaus (gold plating),<br />
als dass diese keine Vorgaben zum Einbau intelligenter<br />
Messsysteme für Anlagen nach dem EEG und<br />
dem KWKG vorsehen. Den daraus resultierenden Erfüllungsaufwand<br />
beziffert das Ressort auf 134,5 Mio.<br />
Euro.<br />
Aus der im Gesetzentwurf enthaltenen Einbauverpflichtung<br />
für bestehende Anlagen nach dem EEG und KWKG<br />
resultiert ein jährlicher Erfüllungsaufwand, der nicht EUrechtlich<br />
bedingt ist. Insofern führt das Regelungsvorhaben<br />
zu einem „In“ von 134,5 Mio. Euro im Sinne der ‚One<br />
in, one out‘-Regelung. Der Gesetzentwurf enthält bisher<br />
keine Ausführungen zu entsprechenden Kompensationsüberlegungen.<br />
Das Ressort hat die Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf die Kostenfolgen von Wirtschaft, Bürgerinnen<br />
und Bürger sowie Verwaltung abgeschätzt und in den Ausführungen zum Regelungsvorhaben<br />
dargestellt.<br />
Unter Berücksichtigung von Stellungnahmen der Verbände liegen dem Normenkontrollrat keine begründeten<br />
Anhaltspunkte dafür vor, die die Plausibilität der Kostenfolgenabschätzung in Frage stellen.<br />
Der Nationale Normenkontrollrat macht im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags keine Einwände gegen<br />
die Darstellungen der Gesetzesfolgen im vorliegenden Regelungsvorhaben geltend.<br />
Im Einzelnen<br />
Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Regelungsmaterie zum Messstellenbetrieb und zur Datenkommunikation<br />
in intelligenten Energienetzen novelliert. Bisher sind wesentliche Regelungen zum Messstellenbetrieb in den §§<br />
21c bis 21i des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Die Regelungen werden nun erstmals in ein eigenständiges<br />
Messstellenbetriebsgesetz überführt.<br />
Kernanliegen des Gesetzes ist die weitere Umsetzung der EU-Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas<br />
(2009/72/EG und 2009/73/EG), die Mitgliedstaaten grundsätzlich verpflichten, Letztverbraucher mit intelligenten<br />
Messsystemen auszustatten.<br />
Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem so<br />
genannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway – versehen mit einem Siegel des Bundesamts für<br />
<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.