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Vorabfassung

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Drucksache 18/7555 – 170 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

Umsetzung von EU-Recht/<br />

gold plating<br />

‚One in, one out‘-Regelung<br />

gen im Themenfeld Messstellenbetrieb sind zudem Gegenstand<br />

des jährlichen Monitorings der Bundesnetzagentur<br />

nach § 35 EnWG.<br />

Das Regelungsvorhaben dient im Wesentlichen der<br />

Umsetzung von EU-Vorgaben aus den Strom- und Gas-<br />

Binnenmarktrichtlinien.<br />

Der vorliegende Gesetzentwurf geht jedoch insofern<br />

über die Vorgaben der Richtlinien hinaus (gold plating),<br />

als dass diese keine Vorgaben zum Einbau intelligenter<br />

Messsysteme für Anlagen nach dem EEG und<br />

dem KWKG vorsehen. Den daraus resultierenden Erfüllungsaufwand<br />

beziffert das Ressort auf 134,5 Mio.<br />

Euro.<br />

Aus der im Gesetzentwurf enthaltenen Einbauverpflichtung<br />

für bestehende Anlagen nach dem EEG und KWKG<br />

resultiert ein jährlicher Erfüllungsaufwand, der nicht EUrechtlich<br />

bedingt ist. Insofern führt das Regelungsvorhaben<br />

zu einem „In“ von 134,5 Mio. Euro im Sinne der ‚One<br />

in, one out‘-Regelung. Der Gesetzentwurf enthält bisher<br />

keine Ausführungen zu entsprechenden Kompensationsüberlegungen.<br />

Das Ressort hat die Auswirkungen des Regelungsvorhabens auf die Kostenfolgen von Wirtschaft, Bürgerinnen<br />

und Bürger sowie Verwaltung abgeschätzt und in den Ausführungen zum Regelungsvorhaben<br />

dargestellt.<br />

Unter Berücksichtigung von Stellungnahmen der Verbände liegen dem Normenkontrollrat keine begründeten<br />

Anhaltspunkte dafür vor, die die Plausibilität der Kostenfolgenabschätzung in Frage stellen.<br />

Der Nationale Normenkontrollrat macht im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags keine Einwände gegen<br />

die Darstellungen der Gesetzesfolgen im vorliegenden Regelungsvorhaben geltend.<br />

Im Einzelnen<br />

Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Regelungsmaterie zum Messstellenbetrieb und zur Datenkommunikation<br />

in intelligenten Energienetzen novelliert. Bisher sind wesentliche Regelungen zum Messstellenbetrieb in den §§<br />

21c bis 21i des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Die Regelungen werden nun erstmals in ein eigenständiges<br />

Messstellenbetriebsgesetz überführt.<br />

Kernanliegen des Gesetzes ist die weitere Umsetzung der EU-Binnenmarktrichtlinien Strom und Gas<br />

(2009/72/EG und 2009/73/EG), die Mitgliedstaaten grundsätzlich verpflichten, Letztverbraucher mit intelligenten<br />

Messsystemen auszustatten.<br />

Ein intelligentes Messsystem besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem so<br />

genannten Smart Meter Gateway. Das Smart Meter Gateway – versehen mit einem Siegel des Bundesamts für<br />

<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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