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Vorabfassung

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 93 – Drucksache 18/7555<br />

http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=586064.html; Update aus Dezember 2014:<br />

http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/variantenrechnungen-von-in-diskussion-befindlichen-rollout-strategien,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf).<br />

Weiteres, die Basis-Berechnungen steigerndes Potenzial liegt in den spartenübergreifenden Einsatzmöglichkeiten<br />

des Smart-Meter-Gateways; gerade die Integration des Wärme- und Heizwärmebereichs erscheint hier vielversprechend.<br />

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand<br />

Es entstehen für die öffentlichen Haushalte keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.<br />

4. Erfüllungsaufwand<br />

Das Vorhaben führt gegenüber dem aktuellen Regelungsstand ganz überwiegend keine neuen Einbauverpflichtungen<br />

ein, sondern relativiert diese über die Einführung von Preisobergrenzen. Im Wesentlichen werden die<br />

Kosten für Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen reguliert – zum<br />

Schutz von Verbrauchern, Erzeugern und Netzbetreibern bzw. Messstellenbetreibern vor (betriebs-) wirtschaftlich<br />

unverhältnismäßigen Maßnahmen. Durch die Einführung von strikten Preisobergrenzen werden die möglichen<br />

Preise/Entgelte für den Messstellenbetrieb gedeckelt, die im bisherigen Ansatz des EnWG 2011 bereits angelegt<br />

wurden.<br />

Das Vorhaben dient dabei der näheren Umsetzung von EU-Vorgaben aus den Strom- und Gas-Binnenmarktrichtlinien.<br />

Anhang I Absatz 2 der Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarktrichtlinien (Richtlinien 2009/72/EG und<br />

2009/73/EG) verpflichten die Mitgliedstaaten, intelligente Messsysteme einzuführen, durch die eine aktive Beteiligung<br />

der Verbraucher am Stromversorgungsmarkt unterstützt wird. Wird kein sogenannter Full-Rollout durchgeführt,<br />

so ist die Einführung einer Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen, welche die langfristigen Kosten und<br />

Vorteile für den Markt und die einzelnen Verbraucher prüft sowie untersucht, welche Art des intelligenten Messens<br />

wirtschaftlich vertretbar und kostengünstig ist und in welchem zeitlichen Rahmen die Einführung praktisch<br />

möglich ist. Der Rollout ist dann entsprechend den Ergebnissen der Analyse durchzuführen.<br />

Die Bundesregierung hat sich – wie ausgeführt – dafür entschieden, statt eines uneingeschränkten Full-Rollouts<br />

zunächst eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen und nach Maßgabe ihrer Ergebnisse eine nationale<br />

Rolloutstrategie zu entwickeln.<br />

Die „one in, one out“-Regel bzw. sogenannte Bürokratiebremse der Bundesregierung ist, soweit es die Umsetzung<br />

europäischer Vorgaben anbetrifft, im vorliegenden Fall nicht anwendbar. . Für den übrigen Erfüllungsaufwand<br />

bestehen an anderer Stelle im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hinreichende<br />

Kompensationsmöglichkeiten. So wird die Wirtschaft als Normenadressat im Rahmen der Neu-Ordnungen<br />

des Vergaberechts umfassend und über die hier in Rede stehende Belastung hinaus entlastet.<br />

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