Vorabfassung
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 93 – Drucksache 18/7555<br />
http://www.bmwi.de/DE/Mediathek/publikationen,did=586064.html; Update aus Dezember 2014:<br />
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Publikationen/Studien/variantenrechnungen-von-in-diskussion-befindlichen-rollout-strategien,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf).<br />
Weiteres, die Basis-Berechnungen steigerndes Potenzial liegt in den spartenübergreifenden Einsatzmöglichkeiten<br />
des Smart-Meter-Gateways; gerade die Integration des Wärme- und Heizwärmebereichs erscheint hier vielversprechend.<br />
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand<br />
Es entstehen für die öffentlichen Haushalte keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.<br />
4. Erfüllungsaufwand<br />
Das Vorhaben führt gegenüber dem aktuellen Regelungsstand ganz überwiegend keine neuen Einbauverpflichtungen<br />
ein, sondern relativiert diese über die Einführung von Preisobergrenzen. Im Wesentlichen werden die<br />
Kosten für Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme und moderner Messeinrichtungen reguliert – zum<br />
Schutz von Verbrauchern, Erzeugern und Netzbetreibern bzw. Messstellenbetreibern vor (betriebs-) wirtschaftlich<br />
unverhältnismäßigen Maßnahmen. Durch die Einführung von strikten Preisobergrenzen werden die möglichen<br />
Preise/Entgelte für den Messstellenbetrieb gedeckelt, die im bisherigen Ansatz des EnWG 2011 bereits angelegt<br />
wurden.<br />
Das Vorhaben dient dabei der näheren Umsetzung von EU-Vorgaben aus den Strom- und Gas-Binnenmarktrichtlinien.<br />
Anhang I Absatz 2 der Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarktrichtlinien (Richtlinien 2009/72/EG und<br />
2009/73/EG) verpflichten die Mitgliedstaaten, intelligente Messsysteme einzuführen, durch die eine aktive Beteiligung<br />
der Verbraucher am Stromversorgungsmarkt unterstützt wird. Wird kein sogenannter Full-Rollout durchgeführt,<br />
so ist die Einführung einer Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen, welche die langfristigen Kosten und<br />
Vorteile für den Markt und die einzelnen Verbraucher prüft sowie untersucht, welche Art des intelligenten Messens<br />
wirtschaftlich vertretbar und kostengünstig ist und in welchem zeitlichen Rahmen die Einführung praktisch<br />
möglich ist. Der Rollout ist dann entsprechend den Ergebnissen der Analyse durchzuführen.<br />
Die Bundesregierung hat sich – wie ausgeführt – dafür entschieden, statt eines uneingeschränkten Full-Rollouts<br />
zunächst eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen und nach Maßgabe ihrer Ergebnisse eine nationale<br />
Rolloutstrategie zu entwickeln.<br />
Die „one in, one out“-Regel bzw. sogenannte Bürokratiebremse der Bundesregierung ist, soweit es die Umsetzung<br />
europäischer Vorgaben anbetrifft, im vorliegenden Fall nicht anwendbar. . Für den übrigen Erfüllungsaufwand<br />
bestehen an anderer Stelle im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hinreichende<br />
Kompensationsmöglichkeiten. So wird die Wirtschaft als Normenadressat im Rahmen der Neu-Ordnungen<br />
des Vergaberechts umfassend und über die hier in Rede stehende Belastung hinaus entlastet.<br />
<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.