Vorabfassung
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Drucksache 18/7555 – 92 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />
Die Richtlinien fordern die Mitgliedstaaten auf, für die Einführung von intelligenten Mess-systemen zu sorgen.<br />
Das Gesetz trägt dabei den Richtlinien auf eine Weise Rechnung, wie sie von der Europäischen Kommission in<br />
ihrer Empfehlung vom 9. März 2012 ausgelegt wird, nämlich dass die Mitgliedstaaten nur solche Systeme ausbringen<br />
sollen, die den schützenswerten Belangen des Datenschutzes der Bürger ausreichend Rechnung tragen.<br />
Dieser vertragskonformen Auslegung der Richtlinie trägt das Gesetz Rechnung.<br />
3. Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Ok-tober 2012 zur Energieeffizienz<br />
Das Gesetz entspricht den Vorgaben an die Mindestfunktionalitäten bei Vorhandensein von Messsystemen aus<br />
der Energieeffizienzrichtlinie. Dies betrifft in erster Linie Anforderungen an die Visualisierung des Verbrauchsverhaltens<br />
des Letztverbrauchers zu Abrechnungszwecken, zur Gewährleistung des Datenschutzes und zum Zwecke<br />
der Ergreifung von Energieeinsparmaßnahmen in den Artikeln 9 und 10 der Richtlinie.<br />
4. Richtlinie 98/34/EG<br />
Das Gesetz technische Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme. Aus diesem Grunde wurden diese<br />
Regelungen vor einer innerstaatlichen Verabschiedung notifiziert im nach der Richtlinie 98/34/EG vorgesehenen<br />
Verfahren (Notifizierungsnummer: 2013/0164/D).<br />
V. Gesetzesfolgen<br />
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung<br />
Die Kostenregulierung für den Messstellenbetrieb wird mit der Vorgabe von Kosten- und Preisobergrenzen durch<br />
das Messstellenbetriebsgesetz transparenter und einfacher. Messstellenbetreiber haben bei Einhaltung der Grenzwerte<br />
Freiheiten zu wettbewerblichem Tätigwerden. Wettbewerbliche und grundzuständige Messstellenbetreiber<br />
werden gleich behandelt. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes geben daneben ein klares Bild von der<br />
notwendigen Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen. Für Anwender, Entwickler von Hard- und<br />
Softwarelösungen stellt das eine wesentliche Hilfestellung dar. Die mit Schutzprofilen und Technischen Richtlinien<br />
und den einschlägigen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes erreichte Standardisierung in einem Bereich,<br />
in dem über Jahrzehnte proprietäre Lösungen nachgefragt wurden, hilft Herstellern und Anwendern gleichermaßen.<br />
2. Nachhaltigkeitsaspekte<br />
Der Entwurf steht im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und bildet die Grundlage,<br />
über den breiten Einsatz der Energieeffizienz orientierten Technik „intelligente Messsysteme“ und „moderne<br />
Messeinrichtungen“ Stromeinsparungen und effizienteren Verbrauch die in der kosten nutzen Analyse des Bundesministeriums<br />
für Wirtschaft und Energie errechneten Potenziale zu heben (Analyse aus Juli 2013:<br />
<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.