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Vorabfassung

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Drucksache 18/7555 – 92 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode<br />

Die Richtlinien fordern die Mitgliedstaaten auf, für die Einführung von intelligenten Mess-systemen zu sorgen.<br />

Das Gesetz trägt dabei den Richtlinien auf eine Weise Rechnung, wie sie von der Europäischen Kommission in<br />

ihrer Empfehlung vom 9. März 2012 ausgelegt wird, nämlich dass die Mitgliedstaaten nur solche Systeme ausbringen<br />

sollen, die den schützenswerten Belangen des Datenschutzes der Bürger ausreichend Rechnung tragen.<br />

Dieser vertragskonformen Auslegung der Richtlinie trägt das Gesetz Rechnung.<br />

3. Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Ok-tober 2012 zur Energieeffizienz<br />

Das Gesetz entspricht den Vorgaben an die Mindestfunktionalitäten bei Vorhandensein von Messsystemen aus<br />

der Energieeffizienzrichtlinie. Dies betrifft in erster Linie Anforderungen an die Visualisierung des Verbrauchsverhaltens<br />

des Letztverbrauchers zu Abrechnungszwecken, zur Gewährleistung des Datenschutzes und zum Zwecke<br />

der Ergreifung von Energieeinsparmaßnahmen in den Artikeln 9 und 10 der Richtlinie.<br />

4. Richtlinie 98/34/EG<br />

Das Gesetz technische Mindestanforderungen an intelligente Messsysteme. Aus diesem Grunde wurden diese<br />

Regelungen vor einer innerstaatlichen Verabschiedung notifiziert im nach der Richtlinie 98/34/EG vorgesehenen<br />

Verfahren (Notifizierungsnummer: 2013/0164/D).<br />

V. Gesetzesfolgen<br />

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung<br />

Die Kostenregulierung für den Messstellenbetrieb wird mit der Vorgabe von Kosten- und Preisobergrenzen durch<br />

das Messstellenbetriebsgesetz transparenter und einfacher. Messstellenbetreiber haben bei Einhaltung der Grenzwerte<br />

Freiheiten zu wettbewerblichem Tätigwerden. Wettbewerbliche und grundzuständige Messstellenbetreiber<br />

werden gleich behandelt. Die Regelungen des Messstellenbetriebsgesetzes geben daneben ein klares Bild von der<br />

notwendigen Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen. Für Anwender, Entwickler von Hard- und<br />

Softwarelösungen stellt das eine wesentliche Hilfestellung dar. Die mit Schutzprofilen und Technischen Richtlinien<br />

und den einschlägigen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes erreichte Standardisierung in einem Bereich,<br />

in dem über Jahrzehnte proprietäre Lösungen nachgefragt wurden, hilft Herstellern und Anwendern gleichermaßen.<br />

2. Nachhaltigkeitsaspekte<br />

Der Entwurf steht im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und bildet die Grundlage,<br />

über den breiten Einsatz der Energieeffizienz orientierten Technik „intelligente Messsysteme“ und „moderne<br />

Messeinrichtungen“ Stromeinsparungen und effizienteren Verbrauch die in der kosten nutzen Analyse des Bundesministeriums<br />

für Wirtschaft und Energie errechneten Potenziale zu heben (Analyse aus Juli 2013:<br />

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