Vorabfassung
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89 – Drucksache 18/7555<br />
Die zunehmende Vernetzung des Energieversorgungssystems macht dieses auch sensibler gegenüber Angriffen<br />
von außen, insbesondere durch Hacking-Angriffe. Ein leistungsfähiges intelligentes Netz erfordert daher sichere<br />
IT- und TK-Technologien bereits auf Ebene der Datenerfassung und ersten Weiterverteilungsstufe, dem Smart-<br />
Meter-Gateway, das als Kommunikationseinheit in der Sicherheitsarchitektur eines intelligenten Messsystems die<br />
Schlüsselrolle einnimmt.<br />
Um einen sicheren Einsatz intelligenter Messsysteme vorzubereiten, hatte der Gesetzgeber in § 21e EnWG im<br />
Jahre 2011 die Grundsatzentscheidung getroffen, dass Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit<br />
und Interoperabilität bestimmten Anforderungen von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien entsprechen<br />
müssen, was Rechtsverordnungen festlegen können.<br />
Das BSI hat zu diesem Zweck im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie seit 2011 unter<br />
enger Einbindung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt,<br />
der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen<br />
(Bundesnetzagentur) und einer Vielzahl von Verbänden aus den Bereichen Industrie, Wirtschaft und Verbraucherschutz<br />
Schutzprofile und Technische Richtlinien erarbeitet, die nunmehr für allgemeinverbindlich erklärt<br />
werden sollen, damit Geräte auf Basis dieses Standards entwickelt werden können und den gesetzlich angeordneten<br />
technischen Umrüstungsverpflichtungen für Messstellen entsprochen werden kann.<br />
Auf Basis dieser sicheren Technik sollen möglichst viele energiewirtschaftlich notwendige Anwendungsfälle bedient<br />
werden können. Hierzu gehört die Kommunikation von netzdienlichen Informationen, von Stromverbrauchs-<br />
und Erzeugungswerten sowie das sichere Bewirken von Last- und Erzeugungsmanagementmaßnahmen.<br />
Kleinerzeugungsanlagen, Elektromobile, Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen sind an das intelligente<br />
Energienetz anzubinden. Auch sind intelligente Messsysteme so zu designen, dass sie einen wichtigen Baustein<br />
für die weitere Marktintegration erneuerbarer Energien darstellen können. Sie müssen eine einheitliche Infrastruktur<br />
bieten, mit der Netzbetreiber und Direktvermarktungsunternehmer nicht nur die aktuelle Erzeugung der Anlagen<br />
sehen, sondern die sie gleichzeitig auch nutzen können, um die Erzeugung der Anlagen so zu steuern, wie es<br />
für die Systemsicherheit, aber auch für die effiziente Vermarktung des Stroms erforderlich ist. Das Potenzial<br />
netzdienlicher Steuerung von Erzeugungsanlagen hat nicht zuletzt die BMWi Studie „Moderne Verteilernetze für<br />
Deutschland“ aufgezeigt. Aber auch Konzepte des netzdienlichen Lastmanagements, wie sie in § 14a EnWG<br />
gesetzlich angelegt sind, sind über das intelligente Messsystem als sichere und zuverlässige Steuerungstechnik zu<br />
lösen.<br />
Um den Nutzen intelligenter Messsysteme weiter zu maximieren, ist die zukunftsweisende Ausrichtung des<br />
Smart-Meter-Gateways als Datenplattform für Messwerte aller möglicher Sparten angezeigt. Dieser ganzheitliche<br />
Ansatz liegt im Interesse der Letztverbraucher, die aktuell einzelne Kosten für Messung und Abrechnung je Sparte<br />
(Heizwärme, Gas, Strom, Wasser) zu tragen hat. Werden diese Prozesse gebündelt, besteht für diese Kostenvielfalt<br />
keine Rechtfertigung mehr. Die individuelle Ablesung entfällt, der Messstellenbetrieb liegt in einer Hand, und<br />
die Kosten sinken rapide. Auch weitere Mehrwertdienste und Smart Home Anwendungen sollen auf dem Smart-<br />
Meter-Gateway aufsetzen können, um so den Nutzen und die Akzeptanz beim Letztverbraucher zu erhöhen.<br />
<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.