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Vorabfassung

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 89 – Drucksache 18/7555<br />

Die zunehmende Vernetzung des Energieversorgungssystems macht dieses auch sensibler gegenüber Angriffen<br />

von außen, insbesondere durch Hacking-Angriffe. Ein leistungsfähiges intelligentes Netz erfordert daher sichere<br />

IT- und TK-Technologien bereits auf Ebene der Datenerfassung und ersten Weiterverteilungsstufe, dem Smart-<br />

Meter-Gateway, das als Kommunikationseinheit in der Sicherheitsarchitektur eines intelligenten Messsystems die<br />

Schlüsselrolle einnimmt.<br />

Um einen sicheren Einsatz intelligenter Messsysteme vorzubereiten, hatte der Gesetzgeber in § 21e EnWG im<br />

Jahre 2011 die Grundsatzentscheidung getroffen, dass Messsysteme zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit<br />

und Interoperabilität bestimmten Anforderungen von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien entsprechen<br />

müssen, was Rechtsverordnungen festlegen können.<br />

Das BSI hat zu diesem Zweck im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie seit 2011 unter<br />

enger Einbindung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt,<br />

der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen<br />

(Bundesnetzagentur) und einer Vielzahl von Verbänden aus den Bereichen Industrie, Wirtschaft und Verbraucherschutz<br />

Schutzprofile und Technische Richtlinien erarbeitet, die nunmehr für allgemeinverbindlich erklärt<br />

werden sollen, damit Geräte auf Basis dieses Standards entwickelt werden können und den gesetzlich angeordneten<br />

technischen Umrüstungsverpflichtungen für Messstellen entsprochen werden kann.<br />

Auf Basis dieser sicheren Technik sollen möglichst viele energiewirtschaftlich notwendige Anwendungsfälle bedient<br />

werden können. Hierzu gehört die Kommunikation von netzdienlichen Informationen, von Stromverbrauchs-<br />

und Erzeugungswerten sowie das sichere Bewirken von Last- und Erzeugungsmanagementmaßnahmen.<br />

Kleinerzeugungsanlagen, Elektromobile, Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen sind an das intelligente<br />

Energienetz anzubinden. Auch sind intelligente Messsysteme so zu designen, dass sie einen wichtigen Baustein<br />

für die weitere Marktintegration erneuerbarer Energien darstellen können. Sie müssen eine einheitliche Infrastruktur<br />

bieten, mit der Netzbetreiber und Direktvermarktungsunternehmer nicht nur die aktuelle Erzeugung der Anlagen<br />

sehen, sondern die sie gleichzeitig auch nutzen können, um die Erzeugung der Anlagen so zu steuern, wie es<br />

für die Systemsicherheit, aber auch für die effiziente Vermarktung des Stroms erforderlich ist. Das Potenzial<br />

netzdienlicher Steuerung von Erzeugungsanlagen hat nicht zuletzt die BMWi Studie „Moderne Verteilernetze für<br />

Deutschland“ aufgezeigt. Aber auch Konzepte des netzdienlichen Lastmanagements, wie sie in § 14a EnWG<br />

gesetzlich angelegt sind, sind über das intelligente Messsystem als sichere und zuverlässige Steuerungstechnik zu<br />

lösen.<br />

Um den Nutzen intelligenter Messsysteme weiter zu maximieren, ist die zukunftsweisende Ausrichtung des<br />

Smart-Meter-Gateways als Datenplattform für Messwerte aller möglicher Sparten angezeigt. Dieser ganzheitliche<br />

Ansatz liegt im Interesse der Letztverbraucher, die aktuell einzelne Kosten für Messung und Abrechnung je Sparte<br />

(Heizwärme, Gas, Strom, Wasser) zu tragen hat. Werden diese Prozesse gebündelt, besteht für diese Kostenvielfalt<br />

keine Rechtfertigung mehr. Die individuelle Ablesung entfällt, der Messstellenbetrieb liegt in einer Hand, und<br />

die Kosten sinken rapide. Auch weitere Mehrwertdienste und Smart Home Anwendungen sollen auf dem Smart-<br />

Meter-Gateway aufsetzen können, um so den Nutzen und die Akzeptanz beim Letztverbraucher zu erhöhen.<br />

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