Vorabfassung
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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 165 – Drucksache 18/7555<br />
Zu Artikel 2<br />
Die Vorschrift enthält Folgeanpassungen der der Mess- und Eichverordnung.<br />
Zu Artikel 3<br />
Der Artikel enthält mit der Aufhebung der §§ 21b bis 21i im Wesentlichen die notwendigen Bereinigungen im<br />
EnWG sowie redaktionelle Folgeänderungen.<br />
Aufgrund der grundrechtsrelevanten Regelungsmaterie, der Vermeidung einer weiteren Zersplitterung des Energierechts,<br />
der Verfahrensklarheit und der größeren Regelungsoffenheit für Sachverhalte außerhalb des Rechts der<br />
Energieversorgung mit Strom und Gas, war die zukunftsweisende Regelungsmaterie in ein neues eigenständiges<br />
Gesetz zu fassen.<br />
Zu Ziffern 1 bis 6 (Inhaltsübersicht sowie §§ 21b bis 21i, 14a, 20, 29, 35):<br />
Die Änderungen dienen dem Abgleich mit Regelungen im Messstellenbetriebsgesetz. Die Änderungen in Ziffer<br />
3 ermöglichen einen noch breiteren Flexibilitätsansatz über eine Rechtsverordnung nach § 14a EnWG. In deren<br />
Fokus können nunmehr neben unterbrechbaren ganz allgemein steuerbare (also nicht nur abschaltbare) Verbrauchseinrichtungen<br />
stehen. Diese korrespondiert mit den technischen Einsatzmöglichkeiten, die durch das<br />
Smart-Meter-Gateway nach dem MsbG entstehen. Grundlage für netzdienliche Steuerungen sind hierbei stets<br />
Vereinbarungen zwischen Netzbetreibern und dem Anschlussnutzer.<br />
Zu Ziffer 7 (§ 40)<br />
Die Vorschrift enthält nunmehr die erforderliche Konkretisierung der Verpflichtung eines Lieferanten zum Angebot<br />
des sogenannten datensparsamen Tarifs ausschließlich für den Haushaltskundenbereich.<br />
Zu Ziffer 8 (§ 91)<br />
Die Vorschrift enthält die notwendige Regelung für die Erhebung der Gebühren im Zusammenhang mit den<br />
Aufwänden der Bundesnetzagentur im Rahmen des Verfahrens nach den §§ 41 ff.<br />
<strong>Vorabfassung</strong> - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.