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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität <strong>der</strong> Rahmenbedingungen ärztlicher Tätigkeit in deutschen<br />

Kliniken mittel- und langfristig <strong>der</strong> notwendige Versorgungsbedarf gedeckt werden<br />

kann. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission haben daher nochmals eindringlich<br />

die für das G-DRG-System Verantwortlichen aufgefor<strong>der</strong>t, umgehend entsprechende<br />

Entbürokratisierungspotentiale zu heben. Dieser Dialog wird die weitere Arbeit<br />

<strong>der</strong> Fachkommission sowie <strong>der</strong>en Diskussion mit den Selbstverwaltungspartnern und<br />

dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prägen.<br />

3.4.3 G-DRG-System 2011<br />

Das G-DRG-System 2011 hat mit seinen jährlichen Anpassungen einen nicht unerheblichen<br />

Einfluss auf die weitere strategische Ausrichtung medizinischer und ökonomischer<br />

Schwerpunkte deutscher Kliniken. Dies betrifft nicht zuletzt auch den weiteren<br />

Umgang mit Personalbedarf und Finanzierung.<br />

Nach Einigung <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner wurden die notwendigen Dokumente des<br />

Systems 2011 am 23.09.<strong>2010</strong> unter www.g-drg.de veröffentlicht:<br />

• Fallpauschalenvereinbarung 2011<br />

• Abrechnungsbestimmung<br />

• Fallpauschalenkatalog (mit Hauptabteilung, Belegabteilung und teilstationärer Versorgung)<br />

• Zusatzentgeltkatalog<br />

• Verzeichnis <strong>der</strong> nicht mit dem Fallpauschalenkatalog vergüteten vollstationären Leistungen<br />

• Verzeichnis <strong>der</strong> nicht mit dem Fallpauschalenkatalog vergüteten teilstationären Leistungen<br />

• Verzeichnis <strong>der</strong> Zusatzentgelte in den Differenzierungen gemäß § 6 Abs. 1 KHEntgG<br />

bzw. § 17b KHG (Anlagen des Fallpauschalenkataloges 4-6)<br />

Basis <strong>der</strong> Weiterentwicklung dieses Kataloges war u. a. die Einbindung des medizinischen,<br />

wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes. An dem Vorschlagsverfahren<br />

gemäß § 17b KHG haben insbeson<strong>der</strong>e Ärztinnen und Ärzte, Fachgesellschaften sowie<br />

Kliniken teilgenommen. Diese Vorschläge sind <strong>2010</strong> stark vereinfacht durch das InEK<br />

im Sinne von stichwortartigen Zusammenfassungen <strong>der</strong> einzelnen Vorschläge veröffentlicht<br />

worden. Da es sich teilweise um komplexe Vorschläge handelt, ist die Nachvollziehbarkeit<br />

für Externe nur sehr bedingt gegeben. Hier wird es für die weiteren Ausarbeitungen<br />

und Überarbeitungen des G-DRG-Systems Nachbesserungsbedarf geben. Die<br />

<strong>der</strong>zeit verfügbaren Ergebnisse <strong>der</strong> Auswertungen erlauben nur eine grobe Einschätzung<br />

von Schwerpunkten eines möglichen Weiterentwicklungsbedarfes für das Jahr<br />

2012. Die Quantität <strong>der</strong> Vorschläge hat zugenommen. Aus <strong>der</strong> Gesamtanzahl von 529 rechenbaren<br />

Vorschlägen konnten ca. 30 Prozent in Lösungsansätze umgesetzt werden.<br />

Der größte Anteil <strong>der</strong> Vorschläge bezieht sich auf medizinisch-definitorische Aspekte,<br />

wie z. B. die Einführung neuer DRGs o<strong>der</strong> die Kode-Verschiebung. An<strong>der</strong>e Vorschläge<br />

beziehen sich auf die Abbildung von Fällen mit speziellen medizinischen Konstellationen<br />

o<strong>der</strong> die Anpassung bzw. Neueinführung von Zusatzentgelten. Bezüglich <strong>der</strong> patientenbezogenen<br />

Schweregradeinteilung erfolgte <strong>2010</strong> keine grundlegende Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Systematik. Dies betrifft auch die Anpassung <strong>der</strong> sogenannten CCL-Matrix, mit <strong>der</strong><br />

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