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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission bei <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in<br />

<strong>der</strong> ärztlichen Praxis<br />

Eine Arbeitsgruppe, die mit Mitglie<strong>der</strong>n des Ausschusses für ethische und medizinischjuristische<br />

Grundsatzfragen und mit Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission<br />

(ZEKO) bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> besetzt war, erarbeitete die Diskussionsgrundlage<br />

für die o. g. Empfehlungen. Der Entwurf wurde im Ausschuss und in <strong>der</strong> ZEKO intensiv<br />

diskutiert. Der konsentierte Vorschlag berücksichtigt die neuen gesetzlichen Regelungen<br />

zur Patientenverfügung im Betreuungsrecht und stellt diese für die ärztliche Praxis<br />

verständlich dar. Die Ausführungen gehen u. a. auf den Umgang mit Mustern für<br />

eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung ein; sie befassen<br />

sich mit <strong>der</strong> ärztlichen Beratung und Aufklärung. Diese Darlegungen orientierten<br />

sich im Wesentlichen an den bisherigen Empfehlungen. Gleiches betrifft die Ausführungen<br />

zur Schweigepflicht und zur Geschäfts- und Einwilligungsfähigkeit. Den neuen<br />

gesetzlichen Regelungen angepasst wurden die Ausführungen zur Form einer vorsorglichen<br />

Willensbekundung. Die Darlegungen zur ärztlichen Dokumentation und zur Aufbewahrung<br />

blieben im Wesentlichen unverän<strong>der</strong>t. Neu gefasst wurde <strong>der</strong> Abschnitt zur<br />

Entscheidungsfindung, wobei <strong>der</strong> Entscheidungsfindungsprozess und Konfliktsituationen<br />

erläutert werden. Hingewiesen wird auf eine mögliche Ethikberatung. Abschließend<br />

werden die Ausführungen zum Umgang mit einer Patientenverfügung in einer<br />

Notfallsituation konkretisiert.<br />

Der Vorstand hat die Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung<br />

zustimmend zur Kenntnis genommen. Sie wurden im Deutschen Ärzteblatt<br />

und im Internet veröffentlicht. 2<br />

Grundsätze <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur ärztlichen Sterbebegleitung<br />

Der Ausschuss hatte sich bereits im Jahre 2009 mit den Grundsätzen im Hinblick auf<br />

eine Therapiebegrenzung bei Kin<strong>der</strong>n befasst und Sachverständige angehört. Diese Ausarbeitungen<br />

wurden nunmehr berücksichtigt und sind in die überarbeiteten Grundsätze<br />

eingeflossen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Regelungen des Dritten Betreuungsrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetzes vom 29. Juli<br />

2009 und des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 25. Juni <strong>2010</strong> (2 StR 454/09)<br />

hat <strong>der</strong> Ausschuss die Grundsätze in verschiedenen Sitzungen diskutiert und Än<strong>der</strong>ungen<br />

konsentiert, die dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in <strong>der</strong> Januarsitzung des<br />

Jahres 2011 zur Beratung vorgelegt werden. Die Präambel wurde in wesentlichen Teilen<br />

neu gefasst. Sie enthält grundlegende Aussagen, die für die einzelnen Abschnitte relevant<br />

sind. Der Abschnitt I. zu den ärztlichen Pflichten bei Sterbenden wurde an die geltende<br />

Rechtslage angepasst. Der Abschnitt II. (Verhalten bei Patienten mit infauster<br />

Prognose) blieb im Wesentlichen unverän<strong>der</strong>t. Neu gefasst wurde <strong>der</strong> Abschnitt III. (Behandlung<br />

bei schwerster zerebraler Schädigung). Gleiches gilt für die Ermittlung des Patientenwillens,<br />

<strong>der</strong> die gesetzliche Regelung in § 1901a BGB wi<strong>der</strong>spiegelt. Neu aufgenommen<br />

wurde ein Abschnitt zur Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Kin<strong>der</strong>n<br />

und Jugendlichen (V.). Der Abschnitt VI. zu vorsorglichen Willensbekundungen<br />

2 Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in <strong>der</strong> ärztlichen Praxis. Dtsch Arztbl <strong>2010</strong>;<br />

107(18): A 877ff., sowie über www.baek.de.<br />

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