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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

cher Information für die Öffentlichkeit und Patienten. Die Bewertung medizinischer<br />

Leistungen hat dabei fachlich unabhängig zu geschehen.<br />

Das IQWiG glie<strong>der</strong>t sich in die Ressorts „Arzneimittelbewertung“, „Medizinische Biometrie“,<br />

„Versorgungsqualität“, „Nichtmedikamentöse Verfahren“, „Gesundheitsökonomie“,<br />

„Gesundheitsinformation“ sowie „Kommunikation“ und „Verwaltung“. Träger des<br />

IQWiG ist die gleichnamige Stiftung, die über einen Stiftungsrat zur Repräsentation <strong>der</strong><br />

Trägerverbände und einen Vorstand als Exekutivorgan verfügt. Mitglied des Stiftungsrats<br />

ist auch <strong>der</strong> Hauptgeschäftsführer <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, Prof. Dr. Christoph Fuchs.<br />

Als beratende Gremien unterhält das IQWiG ein Kuratorium und einen Wissenschaftlichen<br />

Beirat. Das Kuratorium setzt sich aus Vertretern von Organisationen des Gesundheits-<br />

und Sozialwesens zusammen, darunter die <strong>Bundesärztekammer</strong>, die durch ihre<br />

stellvertretende Hauptgeschäftsführerin, Dr. Regina Klakow-Franck, repräsentiert wird.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> des Kuratoriums haben die Möglichkeit, vor einer Veröffentlichung von<br />

wissenschaftlichen Empfehlungen durch das IQWiG eigene Stellungnahmen hierzu abzugeben.<br />

Die Veröffentlichungen des IQWIG lassen sich in mehrere Gruppen kategorisieren:<br />

• Ausführliche Berichte (Berichtspläne, Vorberichte, Abschlussberichte)<br />

• Rapid Reports (Projektskizzen, Vorversionen)<br />

• Arbeitspapiere<br />

• Gesundheitsinformationen für Patienten (ausführliche Informationen, Kurzinformationen,<br />

Merkblätter, Erfahrungsberichte)<br />

Kosten-Nutzenbewertung von Arzneimitteln<br />

Im Zuge des GKV-WSG ist <strong>der</strong> Auftrag des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit<br />

im Gesundheitswesen (IQWiG) um die Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln erweitert<br />

worden (§ 35b SGB V i. V. m. § 139a Abs. 3 Nr. 5). Neue o<strong>der</strong> bereits länger auf<br />

dem Markt befindliche Arzneimittel sollen nicht nur im Hinblick auf den therapeutischen<br />

Zusatznutzen, son<strong>der</strong>n auch auf die Kosten mit an<strong>der</strong>en Arzneimitteln und Behandlungsformen<br />

verglichen werden. Die Kosten-Nutzen-Bewertung soll unter an<strong>der</strong>em<br />

zukünftig Grundlage für die Festsetzung eines Erstattungshöchstbetrags für nicht<br />

festbetragsfähige Arzneimittel sein.<br />

Bereits im Jahr 2008 legte das IQWiG eine „Methodik für die Bewertung von Verhältnissen<br />

zwischen Nutzen und Kosten im System <strong>der</strong> deutschen gesetzlichen Krankenversicherung“<br />

vor, die auf ein geteiltes Echo stieß und von <strong>der</strong> Fachöffentlichkeit überwiegend<br />

abgelehnt wurde. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> kritisierte im Rahmen einer Stellungnahme,<br />

dass es sich beim Effizienzgrenzen-Ansatz des IQWiG nicht um einen<br />

international akzeptierten Standard <strong>der</strong> Bewertung von Kosten-Nutzen-Verhältnissen<br />

für Arzneimittel o<strong>der</strong> medizinische Verfahren bzw. ärztliche Leistungen handelt. Die Bewertung<br />

des Nutzens wird zu eng gefasst und richtet sich zu wenig an den Bedürfnissen<br />

<strong>der</strong> Patienten aus. Die Kosten werden im Wesentlichen aus Sicht <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherungen<br />

und weniger von einer gesellschaftlichen Bewertungsperspektive<br />

her festgelegt. Die Vorschläge des IQWiG zur Methodik sind bisher auch zur vorgesehenen<br />

Ausgaben-Einfluss-Analyse zu unvollständig, zu wenig konkret und zu wenig spezifisch<br />

formuliert, als dass aus ihnen transparente, nachvollziehbare und reproduzierbare<br />

Handlungsempfehlungen abgeleitet werden könnten.<br />

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