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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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kreises „Offene Fragen <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin“ im September <strong>2010</strong> die Arbeitsgruppe<br />

„Memorandum zur PID“ unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Hermann Hepp<br />

eingesetzt. Der Auftrag und das Arbeitsziel <strong>der</strong> Gruppe wurden Anfang November <strong>2010</strong><br />

in einem Gespräch des Präsidenten und des Vizepräsidenten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

mit dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Beirats, Prof. Dr. Dr. h. c. Peter C. Scriba,<br />

und Prof. Dr. Hepp, als weiterer Vorstandsvertreter des Wissenschaftlichen Beirats, ausdrücklich<br />

begrüßt und bekräftigt.<br />

Das geplante Memorandum, welches in erster Linie an die politischen Entscheidungsträger<br />

gerichtet sein soll, wird sich insbeson<strong>der</strong>e mit Optionen zur Ausgestaltung einer<br />

gesetzlichen Regelung zur PID und zu Fragen des ethischen und rechtlichen Status des<br />

Embryos befassen. Dabei sollen auch die Wi<strong>der</strong>sprüche <strong>der</strong> gegenwärtigen Rechtslage,<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die Pränataldiagnostik, und die Unübersichtlichkeit <strong>der</strong><br />

auf mehrere Spezialgesetze verteilten Regelungen dargestellt werden, um die Notwendigkeit<br />

umfassen<strong>der</strong> und kongruenter Regelungen in einem Fortpflanzungsmedizingesetz<br />

zu verdeutlichen. Hinsichtlich <strong>der</strong> Regelungsvorschläge zur PID wird sich <strong>der</strong> Entwurf<br />

des Memorandums an den „Diskussionsentwurf zu einer Richtlinie zur Präimplantationsdiagnostik“<br />

aus dem Jahr 2000 anlehnen.<br />

Im Berichtszeitraum hat die Arbeitsgruppe in rascher Abfolge am 29.11.<strong>2010</strong>,<br />

03.12.<strong>2010</strong> und 22.12.<strong>2010</strong> getagt. Die weit fortgeschrittenen Arbeiten sollen im ersten<br />

Quartal 2011 abgeschlossen sein. Der Entwurf des Memorandums soll dann dem Vorstand<br />

des Wissenschaftlichen Beirats und – nach dessen Befassung in einer für den<br />

24.01.2011 geplanten Son<strong>der</strong>sitzung – dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Beratung<br />

vorgelegt werden.<br />

5.3.3 Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin<br />

Derzeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Ärztekammer<br />

Schleswig-Holstein ein Konzept sowohl zu inhaltlichen wie zu strukturellen Fragen <strong>der</strong><br />

Qualitätssicherung in <strong>der</strong> Reproduktionsmedizin (siehe Kapitel 12.1.1).<br />

5.4 Gendiagnostikgesetz<br />

Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

Ungeachtet <strong>der</strong> weitgehend einhellig vorgetragenen Kritik <strong>der</strong> betroffenen Fachkreise<br />

trat das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz –<br />

GenDG, siehe Bundesgesetzblatt 2009 (1); 50: 2529-38, v. 04.08.2009) am 1. Februar <strong>2010</strong><br />

in Kraft.<br />

In <strong>der</strong> Folge wurde u. a. die Gendiagnostik-Kommission (GEKO) gemäß § 23 GenDG<br />

beim Robert Koch-Institut (RKI) eingerichtet. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> erhielt die Möglichkeit,<br />

zwei Sachverständige im Gaststatus in das Gremium zu entsenden, und benannte<br />

Prof. Dr. Peter Propping, Fe<strong>der</strong>führen<strong>der</strong> des AK „Gendiagnostikgesetz“ des<br />

Wissenschaftlichen Beirats, und als seinen Stellvertreter Prof. Dr. Wolfgang Vogt, Vorsitzen<strong>der</strong><br />

des AK „Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“.<br />

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