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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Durchführung <strong>der</strong> Beschlüsse des Deutschen Ärztetages Kapitel 13<br />

Abschaffung von Praxisgebühr und Notfallpraxisgebühr<br />

(Drucksache VIII-80) (Entschließung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Gebührenordnung“.<br />

Ergebnis 2009: Der Ausschuss „Gebührenordnung“ wird die angesprochene Thematik<br />

in einer seiner nächsten Sitzungen beraten.<br />

Ergebnis <strong>2010</strong>: Der Ausschuss „Gebührenordnung“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die<br />

weitere Vorgehensweise zum Sachverhalt in seiner 21. Sitzung am 12.05.2011 (Wahlperiode<br />

2007/2011) erörtern.<br />

Einführung des „Verursacherprinzips“ zur Mitfinanzierung im Gesundheitswesen –<br />

Maßnahmen gegen zunehmenden Suchtmittelmissbrauch<br />

(Drucksache VIII-103) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Beratung im Ausschuss „Sucht und Drogen“<br />

und im Ausschuss „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung, Prävention und Rehabilitation“.<br />

Ergebnis 2009: Der Ausschuss „Sucht und Drogen“ <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in seiner<br />

Sitzung am 18.06.2009 beschlossen, dass <strong>der</strong> Vorstand zunächst in dieser Frage eine<br />

Grundsatzentscheidung treffen solle, um daraufhin den in dem Antrag formulierten<br />

Auftrag – abhängig von dem Ergebnis <strong>der</strong> Beratungen – an den Ausschuss weiterzuleiten.<br />

Ergebnis <strong>2010</strong>: Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte sich sowohl im Rahmen <strong>der</strong> Vorstandsberatungen<br />

am 18.05.2008 sowie in ihrer Gemeinsamen Stellungnahme mit <strong>der</strong> KBV zum<br />

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 10.01.2008 mit <strong>der</strong> Thematik im Kontext des<br />

§ 294a in Verbindung mit § 52 SGB V befasst. § 52 eröffnet den Krankenkassen die Möglichkeit,<br />

Versicherte bei vorsätzlich verschuldeten Krankheiten an den Kosten <strong>der</strong> Leistung<br />

zu beteiligen und das Krankengeld ganz o<strong>der</strong> teilweise zu versagen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

sieht mit <strong>der</strong> damit verbundenen Datenübermittlung an die Krankenkassen<br />

einen unnötigen Eingriff in das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.<br />

Die Ständige Konferenz für Prävention und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung hatte bereits in ihrer<br />

Sitzung am 06.06.2008 zu dem Thema „Selbstverschuldung“ festgestellt, dass sich bei<br />

chronischen Erkrankungen Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge in <strong>der</strong> Regel nicht eindeutig<br />

darstellen lassen. Auch sei nicht eindeutig zwischen <strong>der</strong> Wirkung von verhaltensund<br />

umgebungsbezogenen Faktoren zu unterscheiden.<br />

Weitere Beratungen sind nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Unabhängige Patientenberatung<br />

(Drucksache VIII-110) (Überweisung) Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

am 26.06.2009, Beschluss des Vorstands: Bewertung des Anliegens des Antrags im Patientenforum<br />

und anschließend Beratung im Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Ergebnis 2009: Das Patientenforum hat in seinem Treffen am 11.11.2009 beschlossen,<br />

zunächst die Evaluation <strong>der</strong> Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) Ende<br />

<strong>2010</strong> abzuwarten.<br />

Ergebnis <strong>2010</strong>: Da die Arbeit <strong>der</strong> UPD zum Ende <strong>2010</strong> eingestellt und erst ab Februar<br />

2011 mit einem neuen Geschäftsführer wie<strong>der</strong> aufgenommen wird, kann die weitere<br />

Entwicklung erst im nächsten <strong>Tätigkeitsbericht</strong> dargestellt werden.<br />

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