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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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ung entstehen könnte, in <strong>der</strong> lediglich die Trägerorganisationen des Gemeinsamen<br />

Bundesausschusses ihr spiegelbildliches Abbild auf Landesebene wie<strong>der</strong>finden. Um die<br />

Position <strong>der</strong> Ärztekammern zu festigen, wurde daher eine enge Zusammenarbeit mit<br />

<strong>der</strong> KBV als sinnvoll achtet. Auf methodischer Ebene empfahl <strong>der</strong> Ausschuss, einen Zugang<br />

zum Bedarfsplanungs-Analyseinstrument „eGIS“ <strong>der</strong> KBV anzustreben.<br />

Qualitätssicherung privatärztlicher Leistungen<br />

Der Ausschuss „Qualitätssicherung“ hatte sich wie<strong>der</strong>holt damit beschäftigt, dass die<br />

umfassenden sozialrechtlichen Vorgaben für die Qualitätssicherung medizinischer Leistungen<br />

in dieser Form keine Entsprechung in <strong>der</strong> privatärztlichen Versorgung finden.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die vertragsärztliche Qualitätssicherung kann größtenteils nicht auf den<br />

privatärztlichen Bereich übertragen werden. Mit Blick auf eine wie<strong>der</strong>holt unterstellte<br />

Qualitätssicherungslücke bei Privatpatienten hatte <strong>der</strong> Ausschuss allerdings konstatiert,<br />

dass ein solches vorgebliches Defizit weitgehend durch berufsrechtliche und spezialgesetzliche<br />

Regelungen verhin<strong>der</strong>t werde. Gleichwohl empfahl <strong>der</strong> Ausschuss, das Feld<br />

von Qualitätssicherung und Qualitätsdarlegung <strong>der</strong> Versorgung von privat versicherten<br />

Patienten deutlicher als bisher durch die Ärztekammern zu besetzen. Dementsprechend<br />

wurde die Implementierung einer Arbeitsgruppe beschlossen. Zunächst soll festgestellt<br />

werden, ob die vielfach behaupteten Qualitätsunterschiede in <strong>der</strong> vertragsärztlichen und<br />

<strong>der</strong> privatärztlichen Versorgung tatsächlich nachweisbar sind. Dem Ausschuss wurde<br />

insgesamt ein dreistufiges Vorgehen vorgelegt:<br />

1. Transparenz: Die <strong>Bundesärztekammer</strong> erstellt eine Datenbank, in <strong>der</strong> ärztliche Qualitätsinitiativen<br />

außerhalb <strong>der</strong> gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung verzeichnet<br />

sind.<br />

2. Clearing: Die <strong>Bundesärztekammer</strong> entwickelt ein Clearingkonzept, in dem Mindestgütekriterien<br />

für ärztliche Qualitätsinitiativen beschrieben sind.<br />

3. Gütesiegel: Die Landesärztekammern bzw. die <strong>Bundesärztekammer</strong> erhalten die<br />

Möglichkeit, auf Basis dieses Clearingkonzepts Gütesiegel für die Beteiligung an Qualitätsinitiativen<br />

zu erteilen.<br />

Der Ausschuss befürwortete als ersten Schritt die Erstellung <strong>der</strong> Datenbank zu ärztlichen<br />

Qualitätsinitiativen, um dann anhand <strong>der</strong> Ergebnisse das weitere Vorgehen zu beraten.<br />

Mit Blick auf die Erteilung von Gütesiegeln wurde auf eine kontroverse Diskussion<br />

in <strong>der</strong> Ständigen Konferenz <strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

hingewiesen. Hier war unter an<strong>der</strong>em auf den Bedarf <strong>der</strong> Prüfung juristischer<br />

Implikationen <strong>der</strong> Erteilung von Gütesiegeln hingewiesen worden sowie auf den Definitionsbedarf<br />

<strong>der</strong> Ärztekammern als unabhängige, unparteiische Institutionen. In Anerkennung<br />

dieser Problematik hielt <strong>der</strong> Ausschuss „Qualitätssicherung“ fest, dass ein bloßer<br />

Verweis, wonach es keine Belege für eine schlechtere Qualitätssicherung für Privatpatienten<br />

gäbe, nicht mehr ausreichend sei.<br />

Es wurde als wesentlich eingestuft, dass von den Ärztekammern eine Initiative ausgehe.<br />

Normung in <strong>der</strong> Medizin<br />

Der Ausschuss „Qualitätssicherung“ setzte sich kritisch mit den Entwicklungen zum<br />

Thema Normung in <strong>der</strong> Medizin auseinan<strong>der</strong>. Europäische und internationale Aktivitäten<br />

dringen zunehmend in Bereiche <strong>der</strong> Qualitätssicherung auf nationaler Ebene vor<br />

und verursachen dort Doppelregelungen und Abgrenzungsprobleme bezüglich <strong>der</strong> Re-<br />

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