10.12.2012 Aufrufe

Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Organtransplantation<br />

Mit <strong>der</strong> Richtlinie <strong>2010</strong>/45/EU des Europäischen Parlaments und des Ministerrats vom<br />

7. Juli <strong>2010</strong> über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte<br />

Organe [KOM (2008) 818] und dem Aktionsplan im Bereich Organspende und -transplantation<br />

[KOM (2008) 819] sollen europaweit Qualitäts- und Sicherheitsstandards eingeführt<br />

werden, um die Zahl <strong>der</strong> Organspenden zu erhöhen und den grenzüberschreitenden<br />

Austausch von Spendeorganen zu för<strong>der</strong>n. Die Überwachung von Organspenden<br />

und -transplantationen erfolgt durch öffentliche o<strong>der</strong> private gemeinnützige<br />

Einrichtungen – ähnlich <strong>der</strong> Deutschen Stiftung Organtransplantation.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wies im Vorfeld <strong>der</strong> Abstimmung des EU-Parlaments darauf<br />

hin, dass mit <strong>der</strong> flächendeckenden Einführung von Transplantationsbeauftragten in<br />

Krankenhäusern verhin<strong>der</strong>t werden könne, dass Organspenden mitunter ungenutzt<br />

blieben, obgleich Patienten einen Organspendeausweis besitzen o<strong>der</strong> die Angehörigen<br />

von Verstorbenen bereit wären, einer Spende zuzustimmen. Der 110. Deutsche Ärztetag<br />

in Münster hatte schon vor drei Jahren gefor<strong>der</strong>t, Transplantationsbeauftragte in Kliniken<br />

zu etablieren.<br />

Bereits während <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> ursprünglichen Kommissionsvorschläge durch<br />

die Abgeordneten des Parlaments hatte die <strong>Bundesärztekammer</strong> diese mit einer Stellungnahme<br />

und zahlreichen Än<strong>der</strong>ungsanträgen unterstützt, die in die Abstimmung im<br />

Plenum eingeflossen sind. Zudem fand im Vorfeld <strong>der</strong> Abstimmung ein Gespräch zwischen<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und Miroslav Mikolášik, dem Berichterstatter für den<br />

Richtlinienvorschlag, statt. Über die Än<strong>der</strong>ungsanträge gelang es <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

auf fehlende Definitionen, Regelungslücken und unangemessen detailliert gefasste<br />

Vorschriften hinzuweisen.<br />

Verbraucherrechte<br />

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

Die EU-Kommission hat bereits im Oktober 2008 einen Richtlinienentwurf [KOM (2008)<br />

614] vorgelegt, mit dem vier bislang separate Richtlinien in einem einheitlichen Regelwerk<br />

zusammengeführt werden sollen. Dabei handelt es sich um die Richtlinien über<br />

Haustür- und Fernabsatzgeschäfte, allgemeine Geschäftsbedingungen und den Verbrauchsgüterkauf.<br />

Durch die geplante Richtlinie würden in ihrem Anwendungsbereich<br />

für alle Verbraucher europaweit die gleichen Regelungen gelten. Da das Bundesministerium<br />

für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz befürchtet, dass damit nationale<br />

Verbraucherschutzregeln, die über die EU-Vorgaben hinausgehen, nicht mehr<br />

aufrechterhalten werden könnten, lehnt die Bundesregierung die von <strong>der</strong> Kommission<br />

angestrebte „Vollharmonisierung“ <strong>der</strong> Verbraucherrechte in Europa ab.<br />

Kritik an dem Kommissionsvorschlag kommt auch von Seiten des EU-Parlaments, wo<br />

Anfang <strong>2010</strong> die Debatten über den Richtlinienentwurf begonnen haben. So hatte <strong>der</strong><br />

deutsche Europaabgeordnete und Berichterstatter des EU-Parlaments für diesen Vorschlag,<br />

Dr. Andreas Schwab, bereits in einem Arbeitspapier festgestellt, dass eine Vollharmonisierung<br />

<strong>der</strong> Verbraucherrechte nur in bestimmten Bereichen durchsetzbar sei.<br />

Da dem Richtlinienvorschlag <strong>der</strong> Kommission zufolge auch sämtliche Behandlungsverträge,<br />

die Ärzte mit ihren Patienten abschließen, als Dienstleistungsverträge zwischen<br />

Gewerbetreibenden und Verbrauchern unter die Vorschriften <strong>der</strong> Richtlinie fallen wür-<br />

31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!