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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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13.4 Die Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Das Grundgesetz hat weite Bereiche des Gesundheitswesens den Län<strong>der</strong>n zugeordnet.<br />

Dazu gehören vor allem die Regelung <strong>der</strong> ärztlichen Berufsausübung und die Organisation<br />

des ärztlichen Berufsstands, soweit sie öffentlich-rechtlicher Art sind. In den Län<strong>der</strong>n<br />

<strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland bestehen somit Ärztekammern, die durch Landesgesetze<br />

als Körperschaften öffentlichen Rechts errichtet sind. Ihnen gehören kraft<br />

Gesetzes alle Ärzte im Bereich des jeweiligen Landes als Pflichtmitglie<strong>der</strong> an. Den Ärztekammern<br />

obliegt die Wahrung <strong>der</strong> beruflichen Belange <strong>der</strong> Ärzteschaft; sie nehmen<br />

als übertragene hoheitliche Aufgabe die Aufsicht über die Ärzte ihres Bereichs wahr. Des<br />

Weiteren bestehen ihre Aufgaben darin, die ärztliche Ausbildung und Fortbildung zu<br />

för<strong>der</strong>n, für einen hohen moralischen und wissenschaftlichen Ansprüchen verpflichteten<br />

Ärztestand zu sorgen, die ärztlichen Berufspflichten und die Weiterbildung zu ordnen<br />

und an <strong>der</strong> Gesetzgebung auf dem Gebiet des öffentlichen Gesundheitswesens mitzuwirken.<br />

Die Ärztekammern haben sich auf Bundesebene in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>der</strong> deutschen Ärztekammern) zusammengeschlossen. Diese ist aus <strong>der</strong> im<br />

Jahre 1947 gegründeten Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Westdeutschen Ärztekammern hervorgegangen.<br />

Ihr gehören 17 Ärztekammern an.<br />

13.4.1 Deutscher Ärztetag<br />

Organisation <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> Kapitel 13<br />

Die Hauptversammlung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, die in <strong>der</strong> Regel einmal jährlich stattfindet,<br />

ist <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag. Dieser setzt sich aus den von den Landesärztekammern<br />

entsandten Delegierten zusammen. Die Zahl <strong>der</strong> Delegierten ist auf 250 begrenzt;<br />

jede Landesärztekammer stellt zwei Delegierte als Basisvertretung, die Verteilung <strong>der</strong><br />

restlichen 216 Delegierten erfolgt nach dem d’Hondtschen Verfahren nach <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Landesärztekammern.<br />

Für den 114. Deutschen Ärztetag 2011 entsendet die<br />

Landesärztekammer Baden-Württemberg 31 Delegierte<br />

Bayerische Landesärztekammer 39 Delegierte<br />

Ärztekammer Berlin 16 Delegierte<br />

Landesärztekammer Brandenburg 8 Delegierte<br />

Ärztekammer Bremen 4 Delegierte<br />

Ärztekammer Hamburg 8 Delegierte<br />

Landesärztekammer Hessen 18 Delegierte<br />

Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern 6 Delegierte<br />

Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen 20 Delegierte<br />

Ärztekammer Nordrhein 29 Delegierte<br />

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz 11 Delegierte<br />

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