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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Hämotherapierichtlinie heißt relativ unscheinbar: „Der Ärzteschaft obliegt die Überwachung<br />

des Qualitätssicherungssystems <strong>der</strong> Anwendung von Blutprodukten“. Nach Hämotherapierichtlinie<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist die Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufgabe des<br />

Qualitätsbeauftragten bei <strong>der</strong> Anwendung von Blutprodukten eine unter Arztvorbehalt<br />

stehende Aufgabe. Daraus folgt dann konsequent, dass die Qualitätsbeauftragten <strong>der</strong><br />

transfundierenden Einrichtungen verpflichtet sind, einmal jährlich ihrer Landesärztekammer<br />

einige Eckdaten zu den durchgeführten Transfusionen und zum internen Qualitätsmanagement<br />

nach vorgegebenem Muster zu übermitteln.<br />

Um sich über die sachgerechte Umsetzung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die Landesärztekammern<br />

und über <strong>der</strong>en Rolle in <strong>der</strong> Überwachung des Qualitätssicherungssystems in <strong>der</strong><br />

Anwendung von Blutprodukten auszutauschen, fand bereits 2002 auf Einladung <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> ein Meinungs- und Erfahrungsaustausch statt. Im Berichtsjahr haben<br />

von Seiten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Dezernate 3 und 6, unterstützt durch die<br />

Rechtsabteilung, erneut die bei den Landesärztekammern zuständigen Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter zu einem Austausch über die Erfahrungen im Umgang mit den<br />

transfundierenden Einrichtungen und über die Wahrnehmung <strong>der</strong> Überwachungsaufgaben<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern eingeladen.<br />

Bei dem Treffen im Oktober <strong>2010</strong> wurde <strong>der</strong> Sachstand <strong>der</strong> aktuellen Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

Zweiten Richtlinienän<strong>der</strong>ung <strong>2010</strong> <strong>der</strong> Hämotherapierichtlinien erläutert. Nach Berichten<br />

aus den Landesärztekammern und <strong>der</strong>en Erörterung wurde eine Ausarbeitung zur<br />

Rolle des Qualitätsbeauftragten Hämotherapie (QBH) zur Diskussion gestellt. Ausgehend<br />

von den Ausführungen im Abschnitt 1.4 <strong>der</strong> Hämotherapierichtlinie wurde festgehalten,<br />

dass es Aufgabe <strong>der</strong> Leitung <strong>der</strong> jeweiligen Einrichtung ist, mithilfe eines Qualitätsmanagementsystems<br />

die erfor<strong>der</strong>lichen Qualitätssicherungsmaßnahmen inhaltlich<br />

zu definieren und sie zu verwirklichen. Der QBH ist dabei fachlich unterstützend tätig;<br />

er ist dabei zwar weisungsungebunden, aber nicht im eigenen Namen im engeren Sinne<br />

ärztlich tätig.<br />

Die enge Verbindung von Qualitätsmanagementsystem einer Einrichtung und <strong>der</strong> Landesärztekammer<br />

wurde dadurch deutlich, dass <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Einrichtung im Benehmen<br />

mit <strong>der</strong> zuständigen Landesärztekammer einen Qualitätsbeauftragten zu benennen<br />

hat (vgl. Abschnitt 1.6.2 Hämotherapierichtlinien). Mit <strong>der</strong> detaillierten Beschreibung<br />

<strong>der</strong> Aufgaben des QBH und seiner Stellung in <strong>der</strong> Einrichtung bzw. seinen<br />

Verpflichtungen gegenüber seiner Landesärztekammer wird das Kernelement <strong>der</strong> oben<br />

zitierten Überwachungsfunktion des Qualitätssicherungssystems <strong>der</strong> Anwendung von<br />

Blutprodukten seitens <strong>der</strong> Landesärztekammern beschrieben. Die Ausarbeitung wird im<br />

Jahr 2011 so publiziert, dass sie für alle Betroffenen zugänglich ist.<br />

Schließlich wurde auf <strong>der</strong> Veranstaltung von einigen Landesärztekammern ein EDV-gestützter<br />

Erhebungsbogen konsentiert, mit dessen Hilfe die Meldungen <strong>der</strong> QBH an die<br />

Landesärztekammern nicht nur vereinfacht, son<strong>der</strong>n auch vereinheitlicht werden, um<br />

dann in einem weiteren Schritt auch bessere Auswertungen <strong>der</strong> Meldungen <strong>der</strong> QBH<br />

machen zu können. Diejenigen Landesärztekammern, die sich zu dem maschinenlesbaren<br />

Erhebungsbogen noch nicht positionieren konnten, werden die Möglichkeit haben,<br />

je<strong>der</strong>zeit auf dieses Instrument zurückgreifen zu können.<br />

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