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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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(LASI), den Vorsitz in diesem Beirat. In <strong>der</strong> Sitzung des Beirates am 15.12.<strong>2010</strong> hat die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit genutzt, die Aktivitäten <strong>der</strong> Gesellschaft zu begleiten<br />

und aktuelle Themen zu forcieren. Es wurden insbeson<strong>der</strong>e konkrete Anregungen<br />

für die Weiterentwicklung des Qualitätssicherungs-Instruments eingebracht.<br />

Gebührenordnung für Betriebsärzte<br />

Ein vollkommen neues Konzept <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird <strong>der</strong>zeit<br />

von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> erarbeitet. Hierbei sollen auch Gebührenpositionen für Arbeitsmediziner<br />

vorgesehen werden, wie von den Arbeitsmedizinern seit Jahren gefor<strong>der</strong>t.<br />

Bis eine neue GOÄ zur Anwendung gelangt, kann die vom Verband Deutscher Betriebs-<br />

und Werksärzte (VDBW) erarbeitete Gebührenordnung angewandt werden, die<br />

zwar lediglich als Empfehlung gilt, aber schon <strong>der</strong>zeit für Unternehmen und Betriebsärzte<br />

sehr hilfreich ist.<br />

Für die Arbeit an dem GOÄ-Konzept <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist es äußerst hilfreich,<br />

wenn die Fachgesellschaft und <strong>der</strong> Berufsverband die Leistungslegenden präzisieren,<br />

damit keine Missverständnisse entstehen. Auch Laien müssen diese Gebührenpositionen<br />

nachvollziehen können. Der VDBW hat die Aufgabe in Begleitung mit den zuständigen<br />

Dezernaten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> übernommen, bei <strong>der</strong> Erstellung des Kapitels<br />

arbeitsmedizinische/betriebsärztliche Leistungen mitzuarbeiten.<br />

Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) beim Bundesministerium für Arbeit und<br />

Soziales (BMAS)<br />

Das seinerzeitige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat bereits im Jahr 2004<br />

durch eine Bundesratsinitiative (Drucksache 413/04) den Auftrag bekommen, zu überprüfen,<br />

ob zukünftig die Anfor<strong>der</strong>ungen an die arbeitsmedizinische Vorsorge in einer eigenen<br />

Verordnung zu regeln ist. Weniger Bürokratie, weniger staatliche Reglementierung<br />

– so lautete auch eine Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg. Der ehemalige<br />

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, hatte sich diese Initiative<br />

zu Eigen gemacht.<br />

Das Bundesarbeitsministerium gründete eine Arbeitsgruppe mit arbeitsmedizinischen<br />

Experten, an <strong>der</strong> auch die <strong>Bundesärztekammer</strong> beteiligt war. Es wurde geprüft, ob eine<br />

Zusammenführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen aus den vielfältigen<br />

Gesetzes- und Verordnungstexten sinnvoll ist und welche Vorsorgeuntersuchung<br />

eine Pflicht- o<strong>der</strong> Angebotsuntersuchung sein soll. Das Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung war, dass<br />

eine entsprechende Rechtsverordnung erarbeitet werden soll. Nach langwierigen Verordnungsgebungsverfahren<br />

ist am 24.12.2008 die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen<br />

Vorsorge“ (ArbMedVV) in Kraft getreten. Die Verordnung hat eine Rechtsgrundlage<br />

geschaffen, die zukunftsorientiert konzipiert ist. Früher stand <strong>der</strong> Schutz vor<br />

Berufskrankheiten, <strong>der</strong> Arbeitsschutz mit vorwiegen<strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Gefährdungsrisiken<br />

im Vor<strong>der</strong>grund, heute sind eher <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong> Gesundheitsressourcen und die<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gesundheit das Ziel, um die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten.<br />

Der durch diese Rechtsverordnung zu gründende „Ausschuss für Arbeitsmedizin“ (AfA-<br />

Med) hat sich am 19.03.2009 konstituiert. Das nunmehrige Bundesministerium für Arbeit<br />

und Soziales (BMAS) berief Vertreter <strong>der</strong> Arbeitgeber, <strong>der</strong> Gewerkschaften, <strong>der</strong> Län-<br />

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