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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Im Vor<strong>der</strong>grund <strong>der</strong> Arbeit stehen die Auswirkungen von Neuregelungen des Arzneimittelgesetzes<br />

(AMG) und des Medizinproduktegesetzes (MPG) auf die Ärztekammern<br />

und ihre Ethik-Kommissionen. Im Berichtszeitraum waren folgende Themen von beson<strong>der</strong>em<br />

Interesse:<br />

• Folgen des Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung medizinprodukterechtlicher Vorschriften und des<br />

Erlasses <strong>der</strong> Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten<br />

• Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung über das datenbankgestützte Informationssystem über<br />

Medizinprodukte des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information<br />

(DIMDI-Verordnung o<strong>der</strong> DIMDIV)<br />

• Bewertung <strong>der</strong> Qualifikation von Prüfärzten und <strong>der</strong> Eignung von Prüfzentren<br />

• Entwicklung von Fortbildungsangeboten für Prüfärzte<br />

• Bedarf <strong>der</strong> Beratung <strong>der</strong> Durchführung von Anwendungsbeobachtungen und nichtinterventionellen<br />

Studien durch eine Ethikkommission<br />

• Novellierung <strong>der</strong> EU-Richtlinie 2001/20/EG (GCP-Verordnung)<br />

• Entwurf eines Leitfadens des Europarats für Mitglie<strong>der</strong> von Ethikkommissionen im<br />

Forschungsbereich<br />

• Entwurf einer Verordnung über das Inverkehrbringen von Arzneimitteln ohne Genehmigung<br />

o<strong>der</strong> Zulassung in Härtefällen<br />

• Parlamentarische Anfrage zu „Nichtkommerziellen klinischen Studien in Deutschland“.<br />

Die Stellungnahmen und Empfehlungen <strong>der</strong> Ständigen Konferenz sind im Internet unter<br />

www.bundesaerztekammer.de/skoeklaek abrufbar.<br />

Än<strong>der</strong>ung von medizinprodukterechtlichen Vorschriften<br />

Einen Schwerpunkt <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Ständigen Konferenz bildete die Befassung mit den<br />

umfangreichen Verän<strong>der</strong>ungen im Bewertungsverfahren <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen bei<br />

Anträgen auf klinische Prüfungen von Medizinprodukten, die sich durch die im Vorjahr<br />

verabschiedeten Verän<strong>der</strong>ungen des Medizinproduktegesetzes – MPG (BGBl. I S. 2326)<br />

ergeben haben.<br />

In § 37 Abs. 2a des Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung medizinprodukterechtlicher Vorschriften<br />

vom 29.07.2009 wurde eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, um weitere Regelungen<br />

zur ordnungsgemäßen Durchführung <strong>der</strong> klinischen Prüfung und <strong>der</strong> genehmigungspflichtigen<br />

Leistungsbewertungsprüfung treffen zu können sowie zur Festlegung<br />

<strong>der</strong> bei einem Antrag auf klinische Prüfung von Medizinprodukten beizufügenden,<br />

dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechenden Unterlagen. Zu dem im<br />

Dezember 2009 vorgelegten Referentenentwurf einer entsprechenden Zweiten Verordnung<br />

zur Än<strong>der</strong>ung medizinprodukterechtlicher Vorschriften wurde <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

die Möglichkeit zur Stellungnahme gewährt. Die Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

wurden demgemäß um ihre Meinung und Vorschläge gebeten. Das<br />

unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Dr. jur. Karsten Scholz, Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen, erstellte<br />

Meinungsbild <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen wurde im Januar <strong>2010</strong> mit Vertretern des<br />

Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) beraten und dem Ministerium im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zugeleitet. (Die Stellungnahme ist abrufbar<br />

unter www.bundesaerztekammer.de/skoeklaek.) In <strong>der</strong> Beratung und in <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

wurde insbeson<strong>der</strong>e auf die Vorteile des Mitberatungsverfahrens bei multizentri-<br />

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