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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Insgesamt ergab sich für die Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> allein auf<br />

Ebene <strong>der</strong> Arbeitsgruppen des G-BA die Teilnahme an knapp 80 Sitzungsterminen. Zusammen<br />

mit den Ebenen <strong>der</strong> Unterausschüsse und des Plenums resultiert daraus für<br />

<strong>2010</strong> eine Gesamtzahl von nahezu 100 Sitzungen, die von Vertretern <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

wahrgenommen wurden. Die hohe Sitzungsanzahl ist einerseits Folge <strong>der</strong><br />

nahezu allumfassenden Zuständigkeit des G-BA für die medizinische Versorgung, an<strong>der</strong>erseits<br />

systematisch für die Bürokratie und Langwierigkeit <strong>der</strong> G-BA-Beratungen, in<br />

denen trotz <strong>der</strong> hohen Sitzungsfrequenzen oftmals kein Konsens zwischen den verschiedenen<br />

Bänken erreicht werden kann mit <strong>der</strong> Folge hochkonfliktiver einfacher<br />

Mehrheitsbeschlüsse im Plenum des G-BA, z. B. zu Mindestmengenregelungen. Nicht<br />

zuletzt in Anbetracht <strong>der</strong> hohen Arbeitsbelastung, den die Wahrnehmung des Beteiligungsrechts<br />

für die <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Folge hat, hat <strong>der</strong> 113. Deutsche Ärztetag<br />

<strong>2010</strong> für eine Erhöhung des Impacts <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> durch Einräumung eines<br />

Stimmrechts zumindest im Unterausschuss „Qualitätssicherung“ gefor<strong>der</strong>t (vgl. DÄT-<br />

Drucksache V-06). Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird diese For<strong>der</strong>ung im Zuge <strong>der</strong> für 2011<br />

geplanten „Versorgungsgesetzen“ einbringen.<br />

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung<br />

Seit Mitte <strong>der</strong> 90er Jahre schreibt <strong>der</strong> Gesetzgeber in Deutschland eine externe (einrichtungsübergreifende)<br />

Qualitätssicherung medizinischer Leistungen vor. Maßgeblich waren<br />

entsprechende Regelungen im SGB V (ambulante vertragsärztliche und akut stationäre<br />

Versorgung) bzw. SGB IX (Rehabilitation). Die Qualitätsbetrachtung erfolgte dabei<br />

sektorspezifisch. Diese eingeschränkte Sichtweise auf Qualität ist von <strong>der</strong> (Fach-)Öffentlichkeit<br />

zunehmend kritisiert worden. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich stets dafür ausgesprochen,<br />

die Versorgungsketten als Ganzes zu betrachten und die Langzeitergebnisse<br />

<strong>der</strong> Behandlung stärker in den Fokus zu rücken. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz<br />

(GKV-WSG) im Jahre 2007 wurden nun im Regelungsbereich des SGB V<br />

erstmals die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, die Sektorengrenzen in <strong>der</strong> Qualitätssicherung<br />

zu überwinden.<br />

Konkrete Maßnahmen einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (sQS) sollen<br />

nach § 137 SGB V vom Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) in Form von Richtlinien<br />

nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SGB V festgelegt werden. Die Institution nach § 137a<br />

SGB V (AQUA GmbH, Göttingen) hat dazu sektorenübergreifende Instrumente und Indikatoren<br />

zu entwickeln. Mit dieser neuen Form <strong>der</strong> Qualitätssicherung sind in vielen<br />

Bereichen z. T. komplexe methodische und organisatorische Grundsatzprobleme zu lösen.<br />

Beispiele dafür sind:<br />

• Die Zahl <strong>der</strong> Prozessbeteiligten nimmt gegenüber einer sektorspezifischen Betrachtung<br />

erheblich zu. Dabei können je nach Versorgungssituation die Prozessketten variieren<br />

und Ärzte, Krankenhäuser und an<strong>der</strong>e medizinische Leistungserbringer in<br />

unterschiedlichen Konstellationen an den Prozessen beteiligt sein. Das Spektrum <strong>der</strong><br />

Prozesse reicht von relativ überschaubaren Prozessen, z. B. Operation und anschließende<br />

Anschlussheilbehandlung, bis hin zu langen Behandlungsverläufen, z. B. bei<br />

chronischen Erkrankungen. Eine sektorenübergreifende Qualitätsdatenerhebung,<br />

-auswertung und -bewertung kann sehr komplex werden, weil eine eindeutige Zu-<br />

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