10.12.2012 Aufrufe

Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

• Entschlackung <strong>der</strong> Qualitätssicherungsregelungen im SGB V<br />

• Nutzung von Routinedaten für die Qualitätssicherung durch <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Landesärztekammern<br />

Der Ausschuss diskutierte intensiv den Nutzen einer juristischen Klärung, die den Landesärztekammern<br />

die gefor<strong>der</strong>te Beteiligung an den Landesarbeitsgemeinschaften potentiell<br />

zusichern könnte. Im Ergebnis wurde von einer entsprechenden Empfehlung<br />

Abstand genommen, da einerseits <strong>der</strong> Ausgang einer solchen juristischen Prüfung unklar<br />

sei und an<strong>der</strong>erseits eine unnötige Einengung von Verhandlungsspielraum auf regionaler<br />

Ebene bedeuten könnte. Als erfolgversprechen<strong>der</strong> für eine Integration <strong>der</strong> Kammern<br />

in die sektorenübergreifende Qualitätssicherung bewertete <strong>der</strong> Ausschuss hingegen<br />

eine enge Zusammenarbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Bundesvereinigung (KBV). Mit Hilfe <strong>der</strong> gemeinsamen Rechtsabteilung soll geprüft werden,<br />

welche gesetzlichen Än<strong>der</strong>ungen, insbeson<strong>der</strong>e eine Rückführung <strong>der</strong> umfangreichen<br />

Regelungen zur Qualitätssicherung im SGB V, angestrebt werden sollten. Der Ausschuss<br />

befürwortete dabei einen systemimmanenten Weg, d. h., es sollen Än<strong>der</strong>ungsvorschläge<br />

im Detail auf Basis <strong>der</strong> vorliegenden Gesetze und Richtlinien erbracht werden.<br />

Die Alternative, eine radikale Verweigerung von Qualitätssicherungsauflagen sozialgesetzlicher<br />

Provenienz unter Verweis auf die alleinige Gültigkeit des Berufsrechts, wurde<br />

als unrealistisch eingestuft. Der Ausschuss unterstützte die Absicht, die hierzu bereits<br />

begonnenen Gespräche des Vorsitzenden und <strong>der</strong> Geschäftsführung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

mit Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) fortzusetzen.<br />

Qualitätsorientierte Versorgungssteuerung/Regionales Qualitätsreporting<br />

Der Ausschuss „Qualitätssicherung“ griff den Entwicklungsauftrag zur Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> sektoralen zu einer sektorenübergreifenden und populationsbezogenen Qualitätssicherung<br />

auf, den <strong>der</strong> 112. Deutsche Ärztetag 2009 an die <strong>Bundesärztekammer</strong> vergeben<br />

hatte (Vorstandsantrag, Drucksache VIII-05). Hierzu hatte die Geschäftsführung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gemeinsam mit externer Expertise ein Konzept für ein regionales<br />

sektorenübergreifendes Qualitätsreporting vorbereitet. Die Fokussierung auf regionale<br />

Strukturen und hierbei auf die Möglichkeit eines Monitorings <strong>der</strong> regionalen Versorgungsqualität<br />

war als erstrebenswert eingestuft worden und stand im Zusammenhang<br />

mit positiven Gesprächen zwischen Vertretern <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong><br />

Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) bzw. <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (GMK) und Vertretern <strong>der</strong> Ärztekammern unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Sächsischen<br />

Landesärztekammer. Als technische Unterstützung für Möglichkeiten <strong>der</strong> Ärztekammern,<br />

sich künftig stärker in die Bedarfsplanung einzuschalten, wurde das im Auftrag<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> entwickelte Instrument zur kleinräumigen Analyse <strong>der</strong><br />

Versorgungssituation im stationären Bereich (GeKAS) gesehen.<br />

Der Ausschuss diskutierte auch die im Verlauf des Jahres <strong>2010</strong> deutlich intensivierten<br />

Überlegungen <strong>der</strong> GMK, die bestehenden Regelungen zur Bedarfsplanung einer grundlegenden<br />

Reform zu unterziehen. Das hierbei deutlich gewordene Interesse <strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong><br />

an einer stärkeren Mitgestaltungsmöglichkeit warf auch die Frage einer entsprechenden<br />

Beteiligung <strong>der</strong> Ärztekammern auf. Die Vorstellungen <strong>der</strong> GMK ließen<br />

erkennen, dass eine Beteiligung <strong>der</strong> Landesärztekammern an den ins Auge gefassten Arbeitsgemeinschaften<br />

für sektorenübergreifende Bedarfsplanung durchaus unterschiedlich<br />

bewertet wird. Der Ausschuss stellte fest, dass hierbei eine Situation analog zur Besetzung<br />

<strong>der</strong> Landesarbeitsgemeinschaften für sektorenübergreifende Qualitätssiche-<br />

195

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!