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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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des Patienten fasst im Wesentlichen Kernaussagen aus den Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in <strong>der</strong> ärztlichen<br />

Praxis zusammen.<br />

Der Ausschuss hat sich über die gesamte Diskussion durch Prof. Dr. jur. Torsten Verrel<br />

und Prof. Dr. Christof Müller-Busch beraten lassen.<br />

Nach <strong>der</strong> Beratung und Verabschiedung durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

sollen die Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung sowohl im Deutschen Ärzteblatt<br />

als auch im Internet veröffentlicht werden.<br />

4.1.2 Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin<br />

und ihren Grenzgebieten bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> (Zentrale<br />

Ethikkommission)<br />

Der rasche Wissenszuwachs in den letzten Jahrzehnten und die technologische Entwicklung<br />

in <strong>der</strong> Biomedizin ebenso wie Verteilungsprobleme bei relativer Ressourcenknappheit<br />

im Gesundheitswesen haben den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> 1994 veranlasst,<br />

zusätzlich zu den bestehenden medizinischen Ethikkommissionen <strong>der</strong> Ärztekammern<br />

und <strong>der</strong> medizinischen Fakultäten eine Zentrale Kommission zur Wahrung<br />

ethischer Grundsätze in <strong>der</strong> Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission)<br />

bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> einzurichten.<br />

Das beson<strong>der</strong>e Profil <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission (ZEKO) liegt in ihrer Herkunft<br />

und ihrer Zuständigkeit: Sie ist eine Kommission <strong>der</strong> verfassten Ärzteschaft. Diesem<br />

Selbstverständnis entsprechend widmet sich die Kommission vorwiegend Themen, die<br />

eine beson<strong>der</strong>e Nähe zur ärztlichen Praxis aufweisen.<br />

Die bisher veröffentlichten Stellungnahmen <strong>der</strong> Zentralen Ethikkommission sowie das<br />

Statut und die Namen <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> finden sich auf <strong>der</strong> Homepage unter www.zentraleethikkommission.de.<br />

5. Amtsperiode (2007 - <strong>2010</strong>)<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Innerhalb des Berichtszeitraums hat das Plenum unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Dr.<br />

phil. Urban Wiesing, Tübingen, insgesamt viermal getagt und folgende Themen in den<br />

Arbeitskreisen beraten:<br />

Überarbeitung <strong>der</strong> „Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> Zentralen<br />

Ethikkommission bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Umgang mit Vorsorgevollmacht<br />

und Patientenverfügung in <strong>der</strong> ärztlichen Praxis“<br />

Nach Inkrafttreten des Dritten Betreuungsrechtsän<strong>der</strong>ungsgesetzes im September 2009<br />

haben die <strong>Bundesärztekammer</strong> und die ZEKO beschlossen, eine Überarbeitung <strong>der</strong> im<br />

Jahre 2007 gemeinsam verfassten o. g. Empfehlungen vorzunehmen. Dazu wurde beim<br />

Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in <strong>der</strong> auch Prof. Dr. Dr. Wiesing, Tübingen,<br />

und PD Dr. Tanja Krones, Zürich, für die ZEKO vertreten waren. Nach Konsentierung<br />

<strong>der</strong> Ausarbeitung in beiden Gremien wurden die Empfehlungen im April <strong>2010</strong> vom Vor-<br />

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