10.12.2012 Aufrufe

Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

auseinan<strong>der</strong>gesetzt. Auch wenn die Rahmenvorgaben für den Wettbewerb bislang überwiegend<br />

Gesundheitsreformen und somit <strong>der</strong> Sozialgesetzgebung unterlagen, hat sich<br />

die Kommission im Kapitel VI „Perspektiven für mehr Wettbewerb und Effizienz in <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Krankenversicherung“ eingehend mit potenziellen Wettbewerbsrahmenbedingungen<br />

zukünftiger Gesundheitsversorgung befasst.<br />

Die Vorschläge <strong>der</strong> Monopolkommission sind davon getragen, eine erhebliche Ausweitung<br />

<strong>der</strong> Wettbewerbsrahmenbedingungen in Richtung einer massiven Stärkung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (vom „Payer zum Player“) und einer weitreichenden<br />

Einführung kartellrechtlicher Bestimmungen in das Gesundheitswesen zu for<strong>der</strong>n. Angesichts<br />

dieses theoretischen Paradigmenwechsels hin zu einer massiven Ausweitung<br />

kartellrechtlicher Vorgaben und somit des Wettbewerbsrechtes im Gesundheitswesen<br />

hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> in ihrer Stellungnahme verdeutlicht, dass sie erheblichen<br />

Diskussionsbedarf zu diesen Vorschlägen sieht. Im Gegensatz zu den Einschätzungen<br />

<strong>der</strong> Kommission unterliegen nach Auffassung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> das deutsche<br />

Gesundheitswesen und nicht zuletzt auch die gesetzlichen Krankenkassen schon <strong>der</strong>zeit<br />

einem erheblichen Wettbewerbsdruck. Dies zeigt sich z. B. in <strong>der</strong> Reduktion <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Krankenkassen im ersten Halbjahr <strong>2010</strong> von 216 auf 163 Kassen. Auch die Einführung<br />

des Zusatzbeitrags im ersten Halbjahr <strong>2010</strong> hat trotz <strong>der</strong> überschaubaren Höhe<br />

eine erhebliche Wan<strong>der</strong>bewegung <strong>der</strong> Versicherten im Sinne eines Wettbewerbs zwischen<br />

den gesetzlichen Krankenkassen ausgelöst (590.000 Versicherte im ersten Halbjahr<br />

<strong>2010</strong>). Die aufwändigen Rettungsaktionen für die von Insolvenz bedrohten gesetzlichen<br />

Krankenkassen haben in <strong>2010</strong> mehr als deutlich gezeigt, dass schon <strong>der</strong>zeit ein erheblicher<br />

Wettbewerbsdruck besteht.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat insbeson<strong>der</strong>e dargelegt, dass im Gegensatz zu den Vorstellungen<br />

<strong>der</strong> Monopolkommission eine weitere Steigerung des Wettbewerbs und eine<br />

Übernahme von kartellrechtlichen Vorgaben in den Bereich <strong>der</strong> GKV ohne eine vorhergehende<br />

klare und verlässliche Abschätzung <strong>der</strong> Folgewirkungen für alle Beteiligten und<br />

ohne eine eindeutige Klärung <strong>der</strong> Zuständigkeiten <strong>der</strong> rechtlichen und ordnungspolitischen<br />

Rahmenbedingungen abgelehnt werden muss. Die Monopolkommission bleibt<br />

die Antwort auf die Frage schuldig, inwiefern die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

durch eine Einführung des Kartellrechtes tangiert würden. Festzuhalten<br />

bleibt aus den Diskussionen in <strong>2010</strong> zudem, dass es sich bei dem deutschen Gesundheitswesen<br />

im Sinne des Regelungsbereiches des SGB V um keinen „klassischen“ Markt<br />

handelt, wie beispielsweise für den Bereich <strong>der</strong> Telekommunikation o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Energiewirtschaft<br />

postuliert wird. Im Gegensatz zu diesen befinden sich die versicherten Patienten<br />

in einer deutlich an<strong>der</strong>en Ausgangsposition. We<strong>der</strong> <strong>der</strong> Umfang des in Zukunft zu<br />

erwartenden persönlichen medizinischen Leistungsbedarfs noch die Entscheidung über<br />

den in <strong>der</strong> aktuellen Situation angemessenen Handlungs- und Betreuungsbedarf sind<br />

(insbeson<strong>der</strong>e im Notfall) bei Einwilligungsunfähigen mit <strong>der</strong> Konsumentenrolle eines<br />

Verbrauchers im Bereich <strong>der</strong> klassischen Märkte vergleichbar. Zudem verfügt <strong>der</strong> Versicherte<br />

bzw. <strong>der</strong> Patient <strong>der</strong>zeit bei <strong>der</strong> Auswahl seiner gesetzlichen Krankenkasse, des<br />

behandelnden Arztes o<strong>der</strong> des betreuenden Krankenhauses über einen hohen Grad an<br />

Wahlfreiheit, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Bevölkerung sehr geschätzt wird und eine zentrale Prämisse<br />

Deutscher Ärztetage darstellt. Die mit den For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Monopolkommission verbundene<br />

massive Zurückdrängung <strong>der</strong> Kollektivverträge würde in vielen Fällen mit einer<br />

deutlichen Einschränkung dieser Wahlfreiheit verbunden sein.<br />

125

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!