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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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schen klinischen Prüfungen hingewiesen. Der überwiegende Teil <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

vorgebrachten Anpassungsvorschläge wurde in <strong>der</strong> im Berichtsjahr<br />

erlassenen Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten (MPKPV) berücksichtigt.<br />

Das BMG hat ferner <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> die Möglichkeit einer Stellungnahme zum<br />

Referentenentwurf <strong>der</strong> Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> DIMDI-Verordnung eingeräumt,<br />

<strong>der</strong> aus Anlass <strong>der</strong> vorgenannten MPG-Novelle im Dezember des Vorjahres vorgelegt<br />

wurde. Der Än<strong>der</strong>ungsbedarf ergibt sich insbeson<strong>der</strong>e aus den Neuregelungen im Bereich<br />

<strong>der</strong> klinischen Prüfung und Leistungsbewertungsprüfung, da das bisherige Anzeigeverfahren<br />

für klinische Prüfungen bei <strong>der</strong> zuständigen Landesbehörde durch ein Genehmigungsverfahren<br />

bei <strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde und ein Bewertungsverfahren<br />

bei <strong>der</strong> Ethik-Kommission ersetzt wurde. Dazu wurde das System zur Erfassung von Anträgen<br />

auf die Genehmigung einer klinischen Prüfung von Medizinprodukten im Mai<br />

<strong>2010</strong> auf ein internetbasiertes Erfassungssystem beim DIMDI umgestellt. Die Ethik-Kommissionen<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammern wurden um ihre Einschätzung des Verordnungsentwurfs<br />

gebeten. Ihre Positionen insbeson<strong>der</strong>e zu einer Einschränkung des Zugriffs <strong>der</strong><br />

Ethik-Kommissionen auf das Medizinprodukte-Beobachtungs- und Meldesystem entsprechend<br />

den Vorgaben nach § 5 Abs. 2a <strong>der</strong> DIMDI-Verordnung sind in die Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eingeflossen, die dem BMG im Januar <strong>2010</strong> zugeleitet wurde.<br />

(Die Stellungnahme ist abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/skoeklaek.)<br />

Eine im Berichtsjahr neu eingerichtete Arbeitsgruppe befasst sich unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung<br />

von Dr. Scholz, Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen, mit <strong>der</strong> Bearbeitung von aktuellen<br />

Themen zur/aus <strong>der</strong> MPKPV sowie mit <strong>der</strong> Erarbeitung einer Kommentierung <strong>der</strong> Verordnung<br />

zur Unterstützung <strong>der</strong> Arbeit <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen.<br />

Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Ausgestaltung rechtlicher Folgeregelungen und <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Verfahrenswege hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einem<br />

ersten Erfahrungsaustausch zur MPKPV und zur neuen DIMDIV vom 13.09.<strong>2010</strong><br />

neben an<strong>der</strong>en die <strong>Bundesärztekammer</strong> um ihre Einschätzung und etwaige Än<strong>der</strong>ungsund<br />

Ergänzungsvorschläge gebeten. Als Vertreter <strong>der</strong> Ständigen Konferenz haben Dr.<br />

rer. nat. Silke Schrum, Ärztekammer Hamburg, Dr. Beate Henrikus, Ethikkommission<br />

<strong>der</strong> Ludwig-Maximilians-Universität (LMU), München, Dr. Scholz, Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen,<br />

sowie Christian von Dewitz, Landesamt für Gesundheit und Soziales (La-<br />

GeSo) Berlin, an diesem Erfahrungsaustausch teilgenommen.<br />

Arzneimittelrechtliche Fragen<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Seit <strong>der</strong> 12. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) 2004 obliegt den Ethik-Kommissionen<br />

die Prüfung und Bewertung <strong>der</strong> „Qualifikation <strong>der</strong> Prüfer“ und <strong>der</strong> „Geeignetheit<br />

<strong>der</strong> Prüfstellen“ von klinischen Studien nach dem AMG. Da die genannten Begriffe gesetzlich<br />

jedoch nicht näher bestimmt sind, hatte eine Arbeitsgruppe unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung<br />

von Dr. Henrikus, Ethikkommission <strong>der</strong> LMU München, „Empfehlungen zur<br />

Bewertung <strong>der</strong> Qualifikation von Prüfern und Geeignetheit von Prüfstellen durch Ethik-<br />

Kommissionen bei klinischen Prüfungen nach dem AMG“ entwickelt. Die Empfehlungen<br />

wurden vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Sitzung vom 28.08.2009<br />

verabschiedet und im Januar <strong>2010</strong> im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht (Dtsch Arztebl<br />

<strong>2010</strong>; 107(1/2): A 48-51). Die „Empfehlungen“ nennen die Teilnahme an einschlägigen<br />

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