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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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päischer Regelungen zur humanmedizinischen Forschung zu för<strong>der</strong>n. Der Leitfaden<br />

nimmt im Wesentlichen Bezug auf das von <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland nicht gezeichnete<br />

Übereinkommen zum Schutz <strong>der</strong> Menschenrechte und <strong>der</strong> Menschenwürde<br />

im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin vom 4. April 1997 (Bioethik-<br />

Konvention). Unter an<strong>der</strong>em befasst sich <strong>der</strong> Leitfaden mit <strong>der</strong> nach deutschem Recht<br />

grundsätzlich unzulässigen fremdnützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Personen<br />

und stellt in diesem Zusammenhang als Voraussetzungen ihrer Teilnahme eine<br />

Liste konkreter Beispiele für minimal belastende medizinische Eingriffe auf. Die Einschätzung<br />

<strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ständigen Konferenz wurde dem Comité Permanent des<br />

Médecins Européens zur Unterstützung seiner Arbeit mitgeteilt und ist in die unter Fe<strong>der</strong>führung<br />

von Ass. jur. Jan Paus, Ärztekammer Westfalen-Lippe erarbeitete Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom März <strong>2010</strong> gegenüber dem Europarat eingeflossen.<br />

(Die Stellungnahme ist abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/skoeklaek.)<br />

Stellungnahmen zu weiteren Themen<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Das BMG hat im Berichtszeitraum den Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 80 AMG<br />

zur Durchführung von Härtefallprogrammen (sog. „Compassionate Use Program“) vorgelegt.<br />

Ziel solcher Härtefallprogramme nach Art. 83 <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 726/2004<br />

ist <strong>der</strong> rasche Zugang zu einer nicht genehmigten o<strong>der</strong> nicht zugelassenen Therapiemöglichkeit<br />

von Erkrankungen, die zu schweren Behin<strong>der</strong>ungen führen können o<strong>der</strong><br />

akut lebensbedrohlich sind und für die keine therapeutische Alternative zur Verfügung<br />

steht. Die Möglichkeit zur Durchführung von Härtefallprogrammen wurde für Deutschland<br />

in § 21 AMG in nationales Recht umgesetzt. Der vom BMG nach § 21 Abs. 2 Nr. 6<br />

AMG in Verbindung mit Art. 83 <strong>der</strong> Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vorgelegte Entwurf<br />

<strong>der</strong> o. g. Rechtsverordnung dient zur näheren Bestimmung des Anzeigeverfahrens bei<br />

<strong>der</strong> zuständigen Bundesoberbehörde für das Inverkehrbringen in Härtefällen. Eine Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Ethikkommissionen am Verfahren zur Durchführung von Härtefallprogrammen<br />

ist in dem Verordnungsentwurf nicht vorgesehen, obwohl § 3 Abs. 2 Nr. 14<br />

beispielsweise die Einreichung von Unterlagen zu Anfor<strong>der</strong>ungen an die ärztlichen Einrichtungen<br />

und an die Qualifikation <strong>der</strong> teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte vorsieht.<br />

Angesichts <strong>der</strong> Bedeutung dieses Entwurfs für die Ethikkommissionen wurde das Meinungsbild<br />

<strong>der</strong> Ständigen Konferenz in die <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom BMG ermöglichte<br />

Stellungnahme aufgenommen, die dem BMG im Mai <strong>2010</strong> zugeleitet wurde. (Die<br />

Stellungnahme ist abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/skoeklaek.) An einer<br />

Besprechung zu <strong>der</strong> Rechtsverordnung im Mai <strong>2010</strong>, zu <strong>der</strong> das BMG die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

eingeladen hat, nahm Dr. rer. nat. Silke Schrum, Ärztekammer Hamburg, teil.<br />

Im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage zu „nichtkommerziellen klinischen Studien<br />

in Deutschland“ ist die <strong>Bundesärztekammer</strong> seitens des BMG um Stellungnahme<br />

zu Fragen gebeten worden, die die Situation <strong>der</strong> Ärzteschaft bzw. <strong>der</strong> Ethikkommissionen<br />

betreffen. Schwerpunkte <strong>der</strong> Anfrage waren die Akzeptanz des Konzepts zur Einrichtung<br />

von Prüferregistern durch Ethikkommissionen, die Ausbildungssituation für<br />

klinische Forscher in den Bundeslän<strong>der</strong>n sowie Maßnahmen zur Behebung <strong>der</strong> Defizite<br />

in Aus-, Weiter- und Fortbildungscurricula in Bezug auf klinische Forschung. Die Einschätzung<br />

<strong>der</strong> Ständigen Konferenz ist in die dem BMG im Mai <strong>2010</strong> übermittelte Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Parlamentarischen Anfrage eingeflossen. (Die<br />

Stellungnahme ist abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/skoeklaek.)<br />

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