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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Die <strong>Bundesärztekammer</strong> spricht sich für eine Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes<br />

als Voraussetzung dafür aus, die ihm übertragenen Aufgaben wie<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> gebotenen<br />

Mittelausstattung erfüllen zu können. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> plädiert ferner<br />

dafür, in den Landesärztekammern flächendeckend Ausschüsse für die Belange des öffentlichen<br />

Gesundheitsdienstes einzuführen.<br />

Die Rolle des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei <strong>der</strong> H1N1-Influenzapandemie<br />

Die spezifischen Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Rahmen <strong>der</strong> Bekämpfung<br />

<strong>der</strong> H1N1-Pandemie im Jahr 2009 wurden deutlich sichtbar. Im Rahmen einer<br />

Ärztetagsentschließung appellierte <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag an die Län<strong>der</strong>behörden,<br />

die personelle und materielle Ausstattung <strong>der</strong> Gesundheitsämter mit Ärztinnen und<br />

Ärzten deutlich auch in Anbetracht <strong>der</strong> großen Aufgaben bei <strong>der</strong> Pandemieplanung aufzustocken.<br />

Im Rahmen eines Workshops am 22./23.03.<strong>2010</strong>, <strong>der</strong> vom Robert Koch-Institut<br />

mit <strong>der</strong> Thematik „Erster Erfahrungsaustausch zur H1N1-Pandemie in Deutschland<br />

2009/<strong>2010</strong>“ veranstaltet wurde, wurde auch die herausragende Aufgabenstellung des öffentlichen<br />

Gesundheitsdienstes transparent gemacht.<br />

Der Ausschuss „Ärzte im öffentlichen Dienst“ stellte in seiner Sitzung am 18.11.<strong>2010</strong><br />

heraus, dass alle Akteure, die an <strong>der</strong> Pandemiebekämpfung beteiligt waren, sich fragen<br />

müssen, was gut gelungen o<strong>der</strong> schlecht verlaufen ist, um aus <strong>der</strong> Pandemie 2009 lernen<br />

zu können.<br />

Stärkung <strong>der</strong> Gestaltungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> in <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />

Die Gesundheitsministerkonferenz – basierend auf ihrem Beschluss in ihrer Sitzung<br />

am 25.06.2009 – hat in ihrer Sitzung am 01.07.<strong>2010</strong> in Hannover beschlossen, den Bundesgesetzgeber<br />

aufzufor<strong>der</strong>n, bei den anstehenden Reformen im Gesundheitswesen folgende<br />

Aspekte zu berücksichtigen und die Län<strong>der</strong> in die Entwicklung entsprechen<strong>der</strong><br />

gesetzgeberischer Maßnahmen frühzeitig einzubeziehen:<br />

„(…)<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

1. Um den Problemen <strong>der</strong> aktuellen Bedarfsplanung zu begegnen, muss die Bedarfsplanung<br />

künftig:<br />

– die Demografie und Morbiditätsentwicklung berücksichtigen und sich am tatsächlichen<br />

Versorgungsbedarf orientieren,<br />

– auf lokale Disparitäten angemessen reagieren, d. h. flexibel und kleinräumig gestaltet<br />

werden und<br />

– sektorenübergreifende (Rahmen-)Planung ermöglichen.<br />

2. Die Län<strong>der</strong> werden an den Beratungen des G-BA zu Fragen <strong>der</strong> Bedarfsplanung in<br />

<strong>der</strong> ambulanten Versorgung (§ 92 Abs. 1 Ziff. 9 SGB V) und zu sektorenübergreifenden<br />

Qualitätsindikatoren zwingend mit beteiligt. Dabei erhalten die Län<strong>der</strong> bei den in<br />

ihrer Zuständigkeit liegenden Punkten ein Mitberatungsrecht. Das Mitberatungsrecht<br />

beinhaltet auch das Recht zur Anwesenheit bei <strong>der</strong> Beschlussfassung.<br />

3. Die Län<strong>der</strong> werden ermächtigt, ihre Beteiligungsrechte im Landesausschuss nach<br />

§ 90 SGB V nach Maßgabe des Landesrechts auszugestalten und wahrzunehmen.<br />

4. Eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung ist künftig erfor<strong>der</strong>lich. Die für die Bedarfsplanung<br />

in <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung zuständigen Gremien<br />

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