10.12.2012 Aufrufe

Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

litätssicherung, was sich konkret an <strong>der</strong> Beteiligung bei <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> Richtlinie<br />

zur Qualitätssicherung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 SGB V nie<strong>der</strong>schlug. Zuvor war allerdings<br />

die Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> durch ein – mutmaßlich – redaktionelles<br />

Versehen bei <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung des § 137 SGB V durch das Bundesgesundheitsministerium<br />

in ihren Beteiligungsrechten noch weiter zurückgesetzt worden, sodass nur noch<br />

Beschlüsse zu<br />

• Fortbildungspflichten für Fachärzte in Krankenhäusern,<br />

• Leistungen in Krankenhäusern, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses<br />

in beson<strong>der</strong>em Maße von <strong>der</strong> Menge <strong>der</strong> erbrachten Leistungen abhängig sein soll<br />

(Mindestmengen),<br />

• Grundsätzen zur Einholung von Zweitmeinungen vor Eingriffen in Krankenhäusern<br />

und<br />

• Inhalt und Umfang eines im Abstand von zwei Jahren zu veröffentlichenden strukturierten<br />

Qualitätsberichts <strong>der</strong> zugelassenen Krankenhäuser<br />

mit Beteiligungsrecht versehen gewesen wäre. Dies konnte Anfang 2009 durch das<br />

Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) korrigiert werden, nachdem die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

des BMG auf die Folgen <strong>der</strong> verän<strong>der</strong>ten Formulierung aufmerksam<br />

gemacht hatte.<br />

Im Berichtsjahr <strong>2010</strong> nahmen Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> regelmäßig sowohl an<br />

den in <strong>der</strong> Regel monatlich stattfindenden Sitzungen des Plenums als auch an den Sitzungen<br />

des ebenfalls im monatlichen Rhythmus tagenden Unterausschusses Qualitätssicherung<br />

teil. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wurde auch zu einigen Sitzungen des Unterausschusses<br />

Methodenbewertung eingeladen, sofern im Rahmen <strong>der</strong> hier bewerteten Verfahren<br />

Beschlüsse zur Qualitätssicherung zu fassen waren. Dies wird beispielsweise<br />

notwendig, wenn die vorliegende Evidenz für eine Behandlungsmethode für eine klare<br />

Ablehnung o<strong>der</strong> Befürwortung als Leistung innerhalb <strong>der</strong> GKV nicht ausreicht, die Umstände<br />

es aber erwarten lassen, dass sich die Evidenzlage in absehbarer Zeit in Form aussagekräftiger<br />

Studienergebnisse verbessern wird. Der G-BA setzt in diesem Fällen seinen<br />

abschließenden Beschluss aus und genehmigt die Durchführung des infrage stehenden<br />

Verfahrens befristet und unter beson<strong>der</strong>en Auflagen, darunter zur Qualitätssicherung.<br />

Darüber hinaus entsandte die <strong>Bundesärztekammer</strong> ihre Vertreter in die folgenden Arbeitsgruppen<br />

des Unterausschusses „Qualitätssicherung“:<br />

• AG „Arthroskopie“<br />

• AG „Dialyse“<br />

• AG „Radiologie“<br />

• AG „Externe stationäre QS“<br />

• AG „QS herzkranke Kin<strong>der</strong>“<br />

• AG „QS-Konferenz“<br />

• AG „Evaluation und Mindestmengen-Begleitforschung“<br />

• AG „Früh- und Neugeborenenversorgung“<br />

• AG „Qualitätsbericht“<br />

• AG „§ 63 Abs. 3c SGB V“<br />

• AG „Themenfindung und Priorisierung“<br />

• AG „QS-Richtlinie nach Nr. 13“<br />

• AG „Methodenpapier AQUA“<br />

• AG „Endoprothesen“<br />

209

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!