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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten Kapitel 2<br />

2.3.4 Koordination <strong>der</strong> Kursweiterbildung „Allgemeinmedizin“ <strong>der</strong><br />

Landesärztekammern<br />

Das Treffen <strong>der</strong> Kursleiter „Allgemeinmedizin“ dient dem gegenseitigen Austausch und<br />

<strong>der</strong> Diskussion inhaltlicher und didaktischer Fragen <strong>der</strong> allgemeinmedizinischen Weiterbildungskurse<br />

in den Bundeslän<strong>der</strong>n.<br />

Der Teilnehmerkreis befasste sich in seiner diesjährigen Sitzung am 15. September <strong>2010</strong><br />

darüber hinaus u. a. mit <strong>der</strong> Vereinbarung zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Weiterbildung in <strong>der</strong> ambulanten<br />

und stationären Versorgung, mit einer strukturierten Fortbildung für Allgemeinmediziner<br />

als Angebot <strong>der</strong> Ärztekammern sowie speziellen Fortbildungsmaßnahmen<br />

in den Bereichen Psychiatrische Grundversorgung und Pädiatrie.<br />

2.3.5 Die strukturierte curriculäre Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Die strukturierte curriculäre Fortbildung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> ist eine zusätzliche<br />

Maßnahme zum Kompetenzerhalt und zur Kompetenzentwicklung. Es handelt sich um<br />

eine interdisziplinäre Qualifikationsmaßnahme, die im Rahmen eines theoretischen<br />

Kurses (evtl. ergänzt um Praxisanteile) vermittelt wird.<br />

Im Curriculum werden Lernziele und Inhalte (Themen), die im Kurs vermittelt werden<br />

sollen, sowie <strong>der</strong> zeitliche Umfang festgelegt. Das Curriculum enthält Empfehlungen<br />

für die methodisch-didaktische Vorgehensweise.<br />

Diese erworbenen Qualifikationen sind grundsätzlich anzeigefähig. Nach § 27 Abs. 4<br />

Zi. 2 (Muster-)Berufsordnung (MBO) können Ärztinnen und Ärzte nach sonstigen öffentlich-rechtlichen<br />

Vorschriften erworbene Qualifikationen anzeigen. Solche Qualifikationen<br />

dürfen nur angekündigt werden, wenn diese Angaben nicht mit den nach geregeltem<br />

Weiterbildungsrecht erworbenen Qualifikationen verwechselt werden können<br />

und die Ärztin/<strong>der</strong> Arzt diese Tätigkeiten nicht nur gelegentlich ausübt (vgl. § 27 Abs. 4<br />

und 5 MBO).<br />

Folgende Curricula wurden vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als strukturierte curriculäre<br />

Fortbildungen verabschiedet:<br />

• Curriculum „Herzschrittmachertherapie“, 2. Auflage, 2008<br />

• Curriculum „Gesundheitsför<strong>der</strong>ung und Prävention“, 1. Auflage, 2008<br />

• Curriculum „Ernährungsmedizin“, 2. Auflage, 2007<br />

• Curriculum „Umweltmedizin“, 2006<br />

• Curriculum „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“, 2004<br />

Weitere Curricula <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>:<br />

• Curriculum „Begutachtung psychoreaktiver Traumafolgen im sozialen Entschädigungsrecht“,<br />

1. Auflage, 2009<br />

• Curriculum „Suchtmedizinische Grundversorgung“, 1. Auflage, 1999, Anpassung 2009<br />

• Curriculum „Grundlagen <strong>der</strong> medizinischen Begutachtung“, 2. Auflage, 2008<br />

• Curriculum „Organspende“, 1. Auflage, 2008<br />

• Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“, 1. Auflage, 2008<br />

• Curriculum „Begutachtung psychisch reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen<br />

Verfahren bei Erwachsenen“, 2005<br />

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