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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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3.6.1 Arbeitsmedizinische Fort- und Weiterbildung<br />

Realität und Perspektiven <strong>der</strong> Weiterbildung zum Arzt für Arbeitsmedizin<br />

Arbeitsmediziner benötigen in <strong>der</strong> heutigen Zeit neben den fachlichen auch zunehmend<br />

weitergehende Fähigkeiten und Kenntnisse als in <strong>der</strong> Vergangenheit. Standen früher<br />

Arbeitsunfälle und klassische Berufskrankheiten im Vor<strong>der</strong>grund, sind heute eher<br />

psychosoziale Stressfaktoren und die Integration von Arbeitnehmern mit chronischen<br />

Leiden zu bewältigen. An Bedeutung gewonnen haben in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin die Primärprävention<br />

und die Gesundheitsför<strong>der</strong>ung. Das medizinische Fachwissen alleine<br />

reicht nicht mehr aus, um im Betrieb bestehen zu können. Betriebsärzte benötigen vor<br />

allem Kommunikationsvermögen, Durchsetzungskraft, Teamgeist, Führungsqualitäten<br />

und Kooperationsbereitschaft sowie auch wirtschaftliche Kenntnisse. Die Vermittlung<br />

dieser Kenntnisse und Fähigkeiten kann nicht allein den arbeitsmedizinischen Akademien<br />

überantwortet werden. Es sind auch die Kammern, die Weiterbil<strong>der</strong>, die Betriebe,<br />

aber auch die Ärztinnen und Ärzte selber in <strong>der</strong> Pflicht. Die Realität in den Weiterbildungsstätten<br />

sieht jedoch besorgniserregend aus. Die Praxis in den Betrieben kontrastiert<br />

mit den im Grundkurs vermittelten Mindeststandards. Von den Aufsichtsorganen<br />

mehr Einflussnahme o<strong>der</strong> eine Qualitätssicherung zu for<strong>der</strong>n, ist zwar politisch korrekt,<br />

aber wenig aussichtsreich.<br />

Mehrere Möglichkeiten <strong>der</strong> Einflussnahme und <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> Weiterbildung<br />

wurden von den Arbeitsmedizin-Experten identifiziert:<br />

• Die Kammern sollen prüfen, ob sie einen Nachweis verlangen, <strong>der</strong> gewährleistet, dass<br />

im Hinblick auf die Einsatzzeiten wie auch an<strong>der</strong>e Tätigkeiten eine zumindest annähernd<br />

rechtskonforme Praxis bei den Weiterzubildenden besteht.<br />

• In den arbeitsmedizinischen Akademien muss mehr Gruppenarbeit angeboten werden.<br />

• Die Weiterbil<strong>der</strong> sollen einen Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an Qualitätszirkeln<br />

führen, in denen sie die Möglichkeit des Austausches haben.<br />

• Die Prüfer sollen sich einer Beurteilung durch die Geprüften stellen und müssen sich<br />

<strong>der</strong> Frage stellen, ob sie – auch beim Scheitern in <strong>der</strong> Prüfung – fair geprüft und nachvollziehbar<br />

geurteilt haben.<br />

• Wenn ein Prüfling durch die Prüfung gefallen ist, soll die Ärztekammer den Weiterbil<strong>der</strong><br />

in seinem Betrieb aufsuchen und sich vergewissern, ob die Weiterbildungsstätte<br />

und -strukturen den arbeitsmedizinischen Standards entsprechen.<br />

Handlungsoptionen zur Nachwuchsför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin<br />

Folgende Handlungsoptionen zur Begegnung <strong>der</strong> Nachwuchsproblematik in <strong>der</strong> Arbeitsmedizin<br />

wurden von den Arbeitsmedizin-Experten aufgezeigt:<br />

Verbesserte Studienbedingungen:<br />

• mehr Möglichkeiten <strong>der</strong> Berufserkundung im vorklinischen Teil des Studiums,<br />

• Famulaturmöglichkeiten in werksärztlichen Diensten,<br />

• bessere Vermittlung spezifisch arbeitsmedizinischer Aspekte im Studium. (Das Fach<br />

Arbeitsmedizin ist durch die letzte Novelle eigenständig in <strong>der</strong> Approbationsordnung<br />

aufgeführt.)<br />

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