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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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gebnisse soll sich künftig an den strukturierten Qualitätsberichten <strong>der</strong> Krankenhäuser<br />

nach § 137 SGB V orientieren. Die dem BMG im Juni 2009 zur Genehmigung vorgelegte<br />

„Vereinbarung über die erste Fortschreibung <strong>der</strong> Durchführungsbestimmung zum<br />

<strong>Tätigkeitsbericht</strong> nach § 6 des Vertrags nach § 11 TPG“ wurde von den Vertretern <strong>der</strong> Auftraggeber<br />

unter Einbezug <strong>der</strong> Koordinierungsstelle und <strong>der</strong> DTG mit dem BMG im Juli<br />

2009 besprochen. Im Mai <strong>2010</strong> wurde die Än<strong>der</strong>ung vom BMG genehmigt. Einzelheiten<br />

<strong>der</strong> zu erstellenden Berichte für 2007 und 2008 wurden in einer Arbeitsgruppensitzung<br />

im Mai gemeinsam mit <strong>der</strong> DSO geklärt. Mit einem gemeinsamen Schreiben mit dem<br />

Vorsitzenden <strong>der</strong> Ständigen Kommission Organtransplantation wurden die Leitungen<br />

<strong>der</strong> einzelnen TPZ über die neuen Bestimmungen informiert.<br />

Im November <strong>2010</strong> wurde die Kommission über Auffälligkeiten im Zusammenhang mit<br />

dem Transport von Pankreata durch die Koordinierungsstelle informiert. Unverän<strong>der</strong>t<br />

besteht mit dem BMG Einvernehmen darüber, dass die Vermittlung von Pankreata zur<br />

Inseltransplantation nach <strong>der</strong> durch die 15. AMG-Novelle verän<strong>der</strong>ten Rechtslage bis auf<br />

Weiteres fortgeführt werden kann. In <strong>der</strong> Folge sind <strong>der</strong>zeit Pankreata in jedem Fall und<br />

unabhängig von einer etwaigen Verwendung zur Inseltransplantation als vermittlungspflichtige<br />

Organe gemäß § 1a S. 1 Nr. 2 TPG anzusehen. Mit Inkrafttreten <strong>der</strong> überarbeiteten<br />

Richtlinien für die Wartenlistenführung und Organvermittlung zur Pankreastransplantation<br />

im Dezember <strong>2010</strong> gilt unter den in <strong>der</strong> Richtlinie geregelten Voraussetzungen<br />

jedes Pankreas, das im Hinblick auf die Organtransplantation entnommen wird und<br />

daher zumindest bis zum Eintreffen im jeweiligen Transplantationszentrum als vermittlungspflichtiges<br />

Organ im Sinne des TPG. Eine Stellungnahme <strong>der</strong> Koordinierungsstelle<br />

steht noch aus.<br />

5.1.5 Gewebemedizin<br />

Mit dem Gewebegesetz vom 02.07.2007 wurde die Richtlinie 2004/23/EG zur Festlegung<br />

von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung,<br />

Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen<br />

samt <strong>der</strong> Durchführungsrichtlinien 2006/17/EG und 2006/86/EG in deutsches Recht<br />

umgesetzt. Damit sind für die Spende und die weitere Be- und Verarbeitung menschlicher<br />

Zellen und Gewebe neue Regelungen insbeson<strong>der</strong>e im Arzneimittelgesetz (AMG),<br />

aber auch im Transplantationsgesetz (TPG) und im Transfusionsgesetz (TFG) sowie in<br />

<strong>der</strong> Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung<br />

(AMWHV) und <strong>der</strong> Verordnung über die Anfor<strong>der</strong>ungen an Qualität und Sicherheit <strong>der</strong><br />

Entnahme von Geweben und <strong>der</strong>en Übertragung nach dem TPG (TPG-GewV) wirksam<br />

geworden.<br />

Die Bundesregierung ist nach Artikel 7a Gewebegesetz verpflichtet, den Deutschen Bundestag<br />

und den Bundesrat alle vier Jahre, erstmals zum 01.08.<strong>2010</strong>, über die Versorgungssituation<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung mit Gewebe und Gewebezubereitungen zu unterrichten.<br />

Für diesen Bericht wollte das BMG die Situation <strong>der</strong> Versorgung aufgrund einer<br />

möglichst breiten Datenlage ermitteln. Mit Schreiben vom September 2009 bat das BMG<br />

die betroffenen Fachkreise daher bis Anfang März <strong>2010</strong> um Angaben zum Bedarf an Gewebe<br />

und Gewebezubereitungen an den Einrichtungen <strong>der</strong> medizinischen Versorgung<br />

und ob und inwieweit die Versorgung <strong>der</strong> Patienten mit Gewebe und Gewebezubereitungen<br />

gewährleistet werden konnte.<br />

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