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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

In erster Konkretisierung dieses Beschlusses hat die Gesundheitsministerkonferenz in<br />

ihrer Son<strong>der</strong>sitzung am 25.10.<strong>2010</strong> Detailvorschläge vorgelegt, nach denen die für die<br />

Bedarfsplanung <strong>der</strong> ambulanten und stationären Versorgung zuständigen Gremien<br />

künftig durch ein sektorenübergreifendes Gremium ergänzt werden sollen. Konkret hat<br />

die Gesundheitsministerkonferenz vorgeschlagen, eine neue Vorschrift § 90a in das Sozialgesetzbuch<br />

V aufzunehmen, in dem dieses neue Gremium (Gemeinsamer Landesausschuss)<br />

geregelt wird. Trotz des o. g. eindringlichen Appells <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

sind die Landesärztekammern nach diesen Vorstellungen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> hierin nicht als<br />

Mitglied vorgesehen.<br />

Anlässlich dieser Son<strong>der</strong>sitzung <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz hat das Bundesministerium<br />

für Gesundheit ein Maßnahmenpapier zur Sicherstellung <strong>der</strong> ärztlichen Versorgung<br />

sowie zur Bildung einer sogenannten Regierungskommission – gleichermaßen<br />

als Antwort auf die Vorschläge <strong>der</strong> Gesundheitsministerkonferenz – vorgelegt. Nach den<br />

Vorstellungen des Bundesministeriums für Gesundheit soll die Regierungskommission,<br />

in welcher neben dem Ministerium und den Län<strong>der</strong>n auch die <strong>Bundesärztekammer</strong>,<br />

die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft,<br />

<strong>der</strong> GKV-Spitzenverband sowie <strong>der</strong> Gemeinsame Bundesausschuss vertreten sein sollen,<br />

im Vorfeld des für 2011 geplanten sogenannten Versorgungsgesetzes Vorschläge für<br />

eine Weiterentwicklung <strong>der</strong> Bedarfsplanung ausarbeiten. Vor diesem Hintergrund hat<br />

<strong>der</strong> Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Sitzung am 19.11.<strong>2010</strong> vorgeschlagen,<br />

dass die ärztlichen Spitzenorganisationen Kassenärztliche Bundesvereinigung und <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

einen gemeinsamen Vorschlag zur sektorenübergreifenden kleinräumigen<br />

Bedarfsplanung erarbeiten sollen, welcher als Grundlage <strong>der</strong> gemeinsamen Positionierung<br />

in den Anfang 2011 aufzunehmenden Beratungen in <strong>der</strong> vom Bundesministerium<br />

für Gesundheit geplanten Regierungskommission dienen sowie in die<br />

politischen Diskussionen zum geplanten Versorgungsgesetz einfließen soll. Flankierend<br />

zu den Aktivitäten <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> sollen auch seitens des Bundesverbandes<br />

<strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes entsprechende For<strong>der</strong>ungen<br />

nach einer Berücksichtigung <strong>der</strong> sogenannten dritten Säule in die politische<br />

Diskussion um das geplante Versorgungsgesetz eingebracht werden.<br />

Öffentlichen Gesundheitsdienst als Querschnittsbereich an den Medizinischen<br />

Fakultäten etablieren<br />

Ein Antrag „Öffentlichen Gesundheitsdienst als Querschnittsbereich an den Medizinischen<br />

Fakultäten etablieren“ (Drucksache V-83) wurde zur weiteren Beratung an den<br />

Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> überwiesen:<br />

„Der 113. Deutsche Ärztetag for<strong>der</strong>t die zuständigen Landesministerien auf, den Öffentlichen<br />

Gesundheitsdienst (ÖGD) als Querschnittsbereich an den medizinischen Fakultäten<br />

zu etablieren. Der ÖGD ist in Deutschland die historisch gewachsene dritte Säule<br />

des Gesundheitswesens, dessen Hauptaufgabe die Prävention von Erkrankungen ist. Er<br />

verfügt über die notwendigen Erfahrungen und die erfor<strong>der</strong>liche Vernetzung im gesellschaftlichen<br />

Umfeld. Der ständige Arbeitsdruck unter mangelhafter materieller und personeller<br />

Ausstattung und die direkte Unterstellung und Abhängigkeit vom jeweiligen<br />

politischen Vorgesetzten im Landkreis o<strong>der</strong> <strong>der</strong> kreisfreien Stadt führten und führen in<br />

praxi zu mangeln<strong>der</strong> Wissenschaftlichkeit in <strong>der</strong> Routinearbeit, die allein Garant für<br />

höchste Qualität und Effektivität ist. Der ÖGD muss daher als eine wissenschaftliche<br />

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