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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Neubekanntmachung <strong>der</strong> bestehenden Richtlinien<br />

Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

Seit <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Richtlinien zur Organtransplantation gemäß § 16 Abs. 1<br />

Nrn. 2 u. 5 TPG im Februar 2000 und <strong>der</strong> letzten Neubekanntmachung im Februar 2003<br />

wurde eine Vielzahl von Än<strong>der</strong>ungen und Ergänzungen verabschiedet, die im Interesse<br />

von Lesbarkeit und Verständlichkeit eine weitere redaktionelle Neubekanntmachung <strong>der</strong><br />

Richtlinien erfor<strong>der</strong>lich machten. Diese wurde als Gesamtentwurf in <strong>der</strong> Sitzung <strong>der</strong><br />

Ständigen Kommission Organtransplantation vom 10.11.2009 beraten, einstimmig befürwortet<br />

und vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in seiner Sitzung vom 18.12.2009<br />

beschlossen. Die Neubekanntmachung ist am 23.01.<strong>2010</strong> in Kraft getreten. (Die aktuellen<br />

Richtlinien sind abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/organtransplantation.)<br />

Zu den bestehenden Richtlinien hat die Ständige Kommission inhaltliche Än<strong>der</strong>ungen<br />

und Erweiterungen für folgende Bereiche erarbeitet:<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinien für die Wartenlistenführung und Organvermittlung zur<br />

Nierentransplantation<br />

Zu Beginn <strong>der</strong> Amtsperiode 2006 bis <strong>2010</strong> hatte die Ständige Kommission Organtransplantation<br />

eine Gesamtrevision und damit die systematische Neuordnung <strong>der</strong> Richtlinien<br />

für die Wartelistenführung und die Organvermittlung gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2<br />

und 5 TPG beschlossen. Danach wird statt <strong>der</strong> bisherigen Aufteilung in jeweils organspezifische<br />

Richtlinien zur Wartelistenführung einerseits und jeweils organspezifische<br />

Richtlinien zur Organvermittlung an<strong>der</strong>erseits nunmehr eine gemeinsame Richtlinie<br />

mit einem für alle vermittlungspflichtigen Organe verbindlichen Allgemeinen Teil und<br />

jeweils einem organspezifischen Beson<strong>der</strong>en Teil gelten.<br />

In einem ersten Schritt hatte die Ständige Kommission Organtransplantation empfohlen,<br />

die Richtlinien zur Nierentransplantation gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG<br />

nach <strong>der</strong> neuen Systematik <strong>komplett</strong> neu zu fassen und zugleich dem Stand <strong>der</strong> Erkenntnisse<br />

<strong>der</strong> medizinischen Wissenschaft anzupassen.<br />

Dieser Än<strong>der</strong>ungsvorschlag ist im Jahr 2009 nach zwei Lesungen durch die Ständige<br />

Kommission Organtransplantation einstimmig befürwortet worden. Der Vorstand <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> hatte aber auf Empfehlung des Vorsitzenden <strong>der</strong> Ständigen Kommission<br />

Organtransplantation von einer Beschlussfassung abgesehen, zum einen wegen<br />

<strong>der</strong> noch zu klärenden Frage einer Studienklausel, zum zweiten zur Klärung systematischer<br />

Fragen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> bisherigen gemeinsamen Warteliste für<br />

Niere und Pankreas, und zum dritten wegen grundsätzlicher Regelungsfragen für Pankreasinseln.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte und nach ausführlicher Beratung, Trennung <strong>der</strong><br />

Nieren- und <strong>der</strong> Pankreas-Richtlinie, Klärung weiterer systematischer Fragen und einer<br />

zusätzlichen inhaltlichen Ergänzung zur Regelung <strong>der</strong> kombinierten Leber-Nieren-<br />

Transplantation hat die Ständige Kommission Organtransplantation schließlich eine<br />

einhellig befürwortete Neufassung <strong>der</strong> Nieren-Richtlinien vorgelegt. Die entsprechenden<br />

Richtlinienän<strong>der</strong>ungen sind nach Verabschiedung durch den Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im Juni <strong>2010</strong> am 08.12.<strong>2010</strong> in Kraft getreten. (Die aktuellen Richtlinien<br />

sind abrufbar unter www.bundesaerztekammer.de/organtransplantation.)<br />

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