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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Angesichts <strong>der</strong> fehlenden rechtlichen Rahmenbedingungen (fehlende Definition, unzureichende<br />

Schutzmechanismen gegen den Vorwurf <strong>der</strong> Scheinselbständigkeit etc.) und<br />

<strong>der</strong> Überschneidung mit an<strong>der</strong>en Formen ärztlicher Berufsausübung (Belegarzt, Konsiliararzt<br />

etc.) gestaltet sich die Diskussion komplex.<br />

Um möglichst weitreichend Perspektiven an<strong>der</strong>er betroffener Verbände, Institutionen<br />

und Einrichtungen berücksichtigen zu können, wurde am 09. und 10.11.<strong>2010</strong> eine umfassende<br />

Dialog-Veranstaltung durchgeführt. Gespräche wurden u. a. geführt mit<br />

• <strong>der</strong> Deutschen Krankenhausgesellschaft<br />

• dem Bundesverband <strong>der</strong> Honorarärzte<br />

• Fachgesellschaften<br />

• Haftpflichtversicherern<br />

• Vermittlungsagenturen<br />

• Medizinrechtlern<br />

• Arbeitnehmerüberlassungen<br />

• Berufsverbänden<br />

Gerade in diesen eingehenden Diskussionen mit den Experten bestätigte sich, dass <strong>der</strong><br />

Dialog- und Klärungsbedarf von allen benannten Seiten gegeben ist. Basierend auf den<br />

weiteren Auswertungen dieser Dialog-Veranstaltung wird sich die Arbeitsgruppe Anfang<br />

2011 bei Bedarf mit weiteren Experten und Institutionen austauschen. Vorgesehen<br />

ist, dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine umfangreiche Positionsbestimmung<br />

zur honorarärztlichen Tätigkeit in Deutschland vorzulegen.<br />

Es zeigt sich zunehmend, dass diese relativ neue Form <strong>der</strong> Berufsausübung u. a. wichtige<br />

Impulse für die zukünftigen Diskussionen zu möglichen Maßnahmen gegen den<br />

Ärztemangel bieten kann. Viele <strong>der</strong> durch die Experten und Honorarärzte angegebenen<br />

Motivationslagen bieten eine gute Grundlage, um weitergehende Anregungen zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten in Klinik und Praxis, z. B.<br />

im Kontext des vom Bundesministerium für Gesundheit für 2011 angekündigten Versorgungsgesetzes<br />

einbringen zu können.<br />

Die Diskussionen haben ebenfalls mehr als deutlich gezeigt, dass hierbei ein Qualitätsstandard<br />

ärztlicher Tätigkeit in Form des Facharztstandards auf keinen Fall unterschritten<br />

werden darf. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird dies bei Vorlage ihres Positionspapiers<br />

im Frühjahr 2011 in ihren Einschätzungen nachdrücklich zum Ausdruck bringen.<br />

3.4.8 Krankenhaushygiene<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Umgang mit und Transport von Abfällen an Einrichtungen des Gesundheitswesens<br />

Der Umgang mit und die Entsorgung von Abfällen stellen Krankenhäuser oftmals vor<br />

organisatorische und finanzielle Herausfor<strong>der</strong>ungen. Wenn Abfälle als beson<strong>der</strong>s gefährlich<br />

o<strong>der</strong> infektiös eingestuft werden, können sie nicht mehr mit dem Hausmüll entsorgt<br />

werden, son<strong>der</strong>n sind als Gefahrgut unter beson<strong>der</strong>en Sicherheitskriterien zu<br />

transportieren und zu entsorgen. Geschieht dies unzutreffen<strong>der</strong>weise, entstehen damit<br />

unnötig hohe Kosten für das Krankenhaus. Um dies zu vermeiden, beteiligt sich die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> an <strong>der</strong> Erarbeitung von Empfehlungen zum Umgang mit und<br />

Transport von Krankenhausabfällen auf internationaler, europäischer und nationaler<br />

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