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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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wurden unterbreitet. Die Gesetzgebungsvorschläge betreffen den notwendigen Datenaustausch<br />

unter den Landesärztekammern sowie die Möglichkeit, anhängige Prüfungsverfahren<br />

nach <strong>der</strong> Weiterbildungsordnung abzuschließen, wenn ein Kammermitglied<br />

den Kammerbereich verlässt. Es wird empfohlen, die bestehenden Verzeichnisse über<br />

Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten inhaltlich kompatibel zu gestalten;<br />

Gleiches betrifft die verschiedenen Antragsformulare, die in diesem Bereich benutzt<br />

werden. Sie sollten u. a. so ausgestaltet sein, dass Entscheidungen an<strong>der</strong>er Kammern bei<br />

bestehen<strong>der</strong> Mehrfachmitgliedschaft abgefragt werden können.<br />

Das Arbeitspapier wurde im Weiterbildungsausschuss vorgestellt und zustimmend zur<br />

Kenntnis genommen.<br />

Analyse <strong>der</strong> Regelungen zur Kammermitgliedschaft<br />

Auch diese Thematik hat die AG in mehreren Sitzungen beraten. Hintergrund und<br />

Sachstand, Weiterentwicklung <strong>der</strong> Kammermitgliedschaft und die berufspolitische Positionierung,<br />

inhaltliche Erwägungen zu den Grundoptionen einer Kammermitgliedschaft<br />

(Mono- o<strong>der</strong> Mehrfachmitgliedschaft) sowie die berufspolitischen Essentials und<br />

strategischen Ziele haben Eingang in eine umfangreiche Vorlage für die Ständige Konferenz<br />

<strong>der</strong> Vertreter <strong>der</strong> Geschäftsführungen <strong>der</strong> Landesärztekammern gefunden. Sie<br />

war Grundlage für die Beratungen zu dem Themenkreis „Kammermitgliedschaft“ mit<br />

Vertretern <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Berufe des Gesundheitswesens“ <strong>der</strong> AOLG am 29. November<br />

<strong>2010</strong> in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>.<br />

Beratung von Einzelthemen<br />

Zum Thema Ehrenamt und Regelungen in den Heilberufe- und Kammergesetzen sowie<br />

Satzungen wurde eine Übersicht für die Landesärztekammern erarbeitet.<br />

Weitere Themen waren: die Anbindung <strong>der</strong> Berufsgerichte an die ordentliche Gerichtsbarkeit<br />

und die Verfahrensdauer berufsgerichtlicher Verfahren sowie § 117 VVG (Leistungspflicht<br />

gegenüber Dritten), wobei die Frage „Kammer als Meldestelle“ diskutiert<br />

wurde. Beraten wurde auch über den Arbeitsentwurf zu einem Anerkennungsgesetz.<br />

Am 29. November <strong>2010</strong> fand in <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> eine gemeinsame Sitzung <strong>der</strong><br />

AG „Heilberufe- und Kammergesetze“ mit Vertretern <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Berufe des Gesundheitswesens“<br />

<strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Obersten Landesgesundheitsbehörden<br />

(AOLG) statt. Es erfolgte ein konstruktiver Meinungsaustausch über die Kammermitgliedschaft<br />

als Mehrfachmitgliedschaft, auch vor dem Hintergrund des Urteils des Verwaltungsgerichts<br />

Weimar vom 18. Mai <strong>2010</strong> (8 K 46/09). Zudem wurde über die Auswirkungen<br />

und den Regelungsbedarf im Hinblick auf bestimmte Aspekte (wie z. B. die Weiterbildung<br />

und Fortbildung o<strong>der</strong> die Ausübung <strong>der</strong> Berufsaufsicht) beraten.<br />

4.2.3 Arbeitstreffen „Einheitlicher Ansprechpartner“<br />

Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Kernelemente <strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG sind u. a. <strong>der</strong> Aufbau einer europäischen<br />

Verwaltungszusammenarbeit und die damit verbundene elektronische Verfahrensabwicklung.<br />

Um diese Elemente zu verwirklichen, soll <strong>der</strong> Einheitliche Ansprechpartner<br />

zur Anwendung gelangen. Im April <strong>2010</strong> hat ein erstes Arbeitstreffen<br />

„Einheitlicher Ansprechpartner“ stattgefunden. Angesichts <strong>der</strong> bereits durch die Ände-<br />

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