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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Fortbildung über aktuelle Entwicklungen zu diskutieren. Beson<strong>der</strong>s wichtig ist aber,<br />

dass unter Berücksichtigung <strong>der</strong> fö<strong>der</strong>alen Zuständigkeiten die Aufgabenwahrnehmung<br />

<strong>der</strong> Ärztlichen Stellen dennoch in einer gewissen Einheitlichkeit erfolgt. Diesbezüglich<br />

ist von den Ärztlichen Stellen im Rahmen des ZÄS in sehr intensiven Beratungen ein<br />

Beurteilungskonzept verabschiedet worden, das bei <strong>der</strong> Tätigkeit <strong>der</strong> einzelnen Ärztlichen<br />

Stelle auf Landesebene nunmehr zugrunde gelegt wird. Dies führt zum einen<br />

dazu, dass wesentliche Unterlagen von allen Ärztlichen Stellen in gleichem Umfang angefor<strong>der</strong>t<br />

werden, und zum an<strong>der</strong>en, dass die Bewertung nach einheitlichen Kriterien<br />

erfolgt. Details sind <strong>der</strong> Abbildung 15 zu entnehmen.<br />

Dass es die Ärztlichen Stellen überhaupt gibt und dass ein regelmäßiger Austausch <strong>der</strong><br />

Ärztlichen Stellen im Rahmen des ZÄS stattfindet, ist wesentlich von <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und Kassenärztlicher Bundesvereinigung schon Anfang <strong>der</strong> 90er Jahre initiiert worden.<br />

In <strong>der</strong> Sitzung am 18./19. Mai <strong>2010</strong> beschäftige sich <strong>der</strong> ZÄS nicht nur mit <strong>der</strong> Weiterentwicklung<br />

und Umsetzung des Beurteilungskonzeptes, son<strong>der</strong>n auch mit aktuellen<br />

technischen Entwicklungen, wie z. B. im Bereich <strong>der</strong> Strahlentherapie mit <strong>der</strong> Technik<br />

<strong>der</strong> intensitätsmodulierten Strahlentherapie bzw. <strong>der</strong> bildgesteuerten Strahlentherapie.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Nuklearmedizin wurde ein Vortrag über Prüfgrößen bei den verschiedenen<br />

Arten von Sondenmessplätzen gehalten. Bei den Berichten aus Gremien wurde vom<br />

Vertreter des Bund-Län<strong>der</strong>-Ausschusses Röntgenverordnung vorgetragen, dass man sich<br />

mit dem Thema Röntgenuntersuchung im Rahmen individueller Gesundheitsleistungen<br />

befassen und hier eine Präzisierung bezüglich rechtfertigen<strong>der</strong> Indikationen vornehmen<br />

wolle. Im Bereich <strong>der</strong> Radiologie wurden Probleme unzureichen<strong>der</strong> Kennzeichnung<br />

von Aufnahmen dargelegt, z. B. korrekte Seitenkennzeichnung. Hier war eine<br />

Checkliste erarbeitet worden, die zu einer Verbesserung <strong>der</strong> Kennzeichnung von Aufnahmen<br />

führen soll. Desweiteren wurde über ein Pilotprojekt zur Überprüfung von<br />

Knochendichtemessgeräten berichtet, welches von den Ärztlichen Stellen Hessen, Nordrhein<br />

und Westfalen-Lippe durchgeführt wurde. Es ist deutlich geworden, dass dies<br />

grundsätzlich durchführbar und insofern auch wichtig ist, als im Bund-Län<strong>der</strong>-Ausschuss<br />

Röntgenverordnung nunmehr konkreter überlegt werden soll, inwieweit die<br />

Ärztlichen Stellen förmlich mit <strong>der</strong> Überprüfung <strong>der</strong> entsprechenden Geräte für die Zukunft<br />

beauftragt werden sollen.<br />

Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS)<br />

Das BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit (vormals Bundesgeschäftsstelle<br />

Qualitätssicherung) wurde im Jahr 2001 von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong>, <strong>der</strong> Deutschen<br />

Krankenhausgesellschaft und den Spitzenverbänden <strong>der</strong> Krankenkassen unter Beteiligung<br />

des PKV-Verbandes und des Deutschen Pflegerats gegründet. In den Jahren 2004<br />

bis 2009 war die BQS im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die<br />

Umsetzung <strong>der</strong> externen vergleichenden Qualitätssicherung nach § 137 SGB V zuständig.<br />

Damit hatte die Kontinuität des Verfahrens unter Beteiligung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zunächst aufrechterhalten werden können. Infolge des GKV-WSG war es jedoch<br />

zwischenzeitlich für den G-BA notwendig geworden, in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren<br />

eine „fachlich unabhängige“ Institution gemäß § 137a SGB V für die<br />

Entwicklung sektorenübergreifen<strong>der</strong> Verfahren zur Messung und Darstellung <strong>der</strong> Versorgungsqualität<br />

und anschließen<strong>der</strong> Beteiligung an <strong>der</strong> Durchführung einer einrichtungsübergreifenden<br />

Qualitätssicherung zu ermitteln. In 2009 entschied <strong>der</strong> G-BA, die-<br />

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