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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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• Methodenpapier zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung, Version 0.1<br />

(25.01.<strong>2010</strong>)<br />

• Vorbericht des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens „Koronarangiographie/PCI“<br />

(03.08.<strong>2010</strong>)<br />

• Vorbericht des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens „Konisation“<br />

(05.08.<strong>2010</strong>)<br />

• Vorbericht des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens „Kataraktoperation“<br />

(30.08.<strong>2010</strong>)<br />

• Vorbericht des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens „Kolorektales<br />

Karzinom“ (27.12.<strong>2010</strong>)<br />

4.4.3 Qualitätssicherung nach spezialgesetzlichen Regelungen<br />

Gesamtkonzept zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />

Auf Beschluss des Vorstandes <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vom August 2002 wurde eine Arbeitsgruppe<br />

ins Leben gerufen, um ein neues Gesamtkonzept einer umfassenden Qualitätssicherung,<br />

bis hin zum Qualitätsmanagement für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen,<br />

zu erarbeiten. In einem mehrjährigen und mehrstufigen Beratungsprozess<br />

mit zwei umfassenden Anhörungsverfahren in den Jahren 2005 und 2006 wurde<br />

das Gesamtkonzept mit allen betroffenen Organisationen erarbeitet. Das Beratungsergebnis<br />

ist schließlich im November 2007 vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in<br />

Form <strong>der</strong> neuen „Richtlinie <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />

Untersuchungen“ (kurz Rili-BÄK genannt) verabschiedet worden.<br />

Waren die Richtlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer<br />

Untersuchungen in den vorangegangenen Jahren auf ein Verfahren zur<br />

regelmäßigen internen Qualitätskontrolle und zur Teilnahme an Ringversuchen bei<br />

quantitativen Untersuchungen konzentriert, geht das neue Konzept deutlich darüber hinaus.<br />

Im Teil A <strong>der</strong> Rili-BÄK sind Anfor<strong>der</strong>ungen an die Struktur, die notwendigen Ressourcen<br />

und ein Qualitätsmanagementsystem für laboratoriumsmedizinische Untersuchungen<br />

formuliert. Diese Anfor<strong>der</strong>ungen gelten nicht nur für die „großen“ Laboratorien<br />

in Kliniken und bei Fachärzten für Laboratoriumsmedizin, son<strong>der</strong>n in jeweils an die<br />

konkreten Verhältnisse angepasster Form für alle Bereiche, in denen laboratoriumsmedizinische<br />

Untersuchungen durchgeführt werden. Ein wesentlicher Kern <strong>der</strong> grundlegenden<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen<br />

ist natürlich die Analytik in engerem Sinne, nun allerdings ergänzt um Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die Präanalytik und die Postanalytik.<br />

Die Erfahrungen im Bereich laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen haben gezeigt,<br />

dass ein nicht zu vernachlässigendes Fehlerpotenzial schon vor <strong>der</strong> Durchführung<br />

<strong>der</strong> Analytik und auch bei <strong>der</strong> richtigen Zuordnung <strong>der</strong> Ergebnisse und <strong>der</strong>en Befundung<br />

vorhanden ist. Deshalb ist in dem neuen Konzept das Labor verpflichtet, diese Bereiche<br />

zu regeln. Dabei ist zu beachten, dass ein Labor die Präanalytik in den Fällen nicht<br />

unmittelbar beeinflussen kann, in denen ein Dritter Proben entnimmt und ggf. nach<br />

entsprechen<strong>der</strong> Aufbereitung dem Labor zusendet. Allerdings wird festgeschrieben,<br />

dass vom Labor eine detaillierte Beschreibung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die Probennahme,<br />

ggf. die Probenaufbereitung und den Probentransport einschließlich einzuhalten<strong>der</strong><br />

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