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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Einführung eines neuen Vergütungssystems für die Psychiatrie/Psychosomatik gemäß<br />

§ 17d KHG<br />

Trotz über Monate laufen<strong>der</strong> Verhandlungen zur Neueinführung des Vergütungssystems<br />

und des ersten, entscheidenden Entwurfs Deutscher Kodierrichtlinien für die Psychiatrie<br />

und Psychosomatik wurden we<strong>der</strong> die <strong>Bundesärztekammer</strong> noch weitere benannte<br />

Verbände im Gegensatz zu <strong>der</strong> fachlichen Erarbeitung <strong>der</strong> „klassischen“ Deutschen<br />

Kodierrichtlinien von Beginn an eingebunden. Eine erste Information erfolgte<br />

trotz <strong>der</strong> geplanten Einführung des zugehörigen OPS zum 01.01.<strong>2010</strong> erst Mitte Dezember<br />

2009. Ein Anhörungstermin wurde kurzfristig für den 07.01.<strong>2010</strong> anberaumt.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wies in <strong>der</strong> Anhörung u. a. darauf hin, dass bei <strong>der</strong> Ausgestaltung<br />

des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes (KHRG) und <strong>der</strong> Neueinführung<br />

des § 17d KHG bewusst die Form eines tagesbezogenen Entgeltsystems gewählt wurde.<br />

Auch in den Diskussionen <strong>der</strong> Ständigen DRG-Fachkommission <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

und <strong>der</strong> AWMF in 2009 wurde mehrfach darauf gedrungen, dass keine Weiterentwicklung<br />

des tagesbezogenen Entgeltsystems für die Bereiche Psychiatrie und Psychosomatik<br />

in Richtung eines DRG-Systems erfolgen darf. Die Diskussion in <strong>der</strong> Anhörung<br />

zeigte allerdings, dass seitens <strong>der</strong> beauftragten Selbstverwaltungspartner zu diesem<br />

Punkt letztendlich keine Einigkeit bestand.<br />

Darüber hinaus wies die <strong>Bundesärztekammer</strong> auf den erheblichen Schulungsbedarf zu<br />

den vorliegenden Kodierrichtlinien hin, die auch laut Aussage <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner<br />

bezüglich ihrer leistungsgerechten Anwendung innerhalb <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />

nicht konsentiert und nur bedingt ausgearbeitet waren. So heißt es: „Bedauerlicherweise<br />

ist es in <strong>der</strong> Kürze <strong>der</strong> Zeit nicht für alle Kodierrichtlinien gelungen, geeignete Beispiele<br />

für die Psychiatrie/Psychosomatik zu finden“ (Einleitung DKR-Psych). Zeitgleich wurde<br />

mitgeteilt, dass die Selbstverwaltungspartner seitens des Bundesministeriums für Gesundheit<br />

(BMG) gebeten worden sind, bis Mitte Februar <strong>2010</strong> eine Überarbeitung des<br />

neuen OPS-Psych vorzulegen.<br />

Angesichts des zu erwartenden, erheblichen Schulungsaufwandes bei <strong>der</strong> praktischen<br />

Einführung des OPS, <strong>der</strong> neuen Deutschen Kodierrichtlinien Psychiatrie/Psychosomatik<br />

sowie <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit noch nicht gegebenen Softwarestrukturen und IT-Systematik in den<br />

betroffenen Kliniken wäre eine umfassende Erprobung und Justierung <strong>der</strong> jetzt schon<br />

überarbeitungsbedürftigen Version des OPS und <strong>der</strong> DKR-Psych weitaus zielführen<strong>der</strong><br />

gewesen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> empfahl daher zur Reduktion des Aufwandes und<br />

<strong>der</strong> damit verbundenen Bürokratie sowie zur Sicherung einer ausreichenden Akzeptanz<br />

bei <strong>der</strong> anstehenden Umsetzung eine Pilot-Erprobung in einer überschaubaren Anzahl<br />

von Kliniken.<br />

Offen blieb in <strong>der</strong> Anhörung, ob – wie von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> gefor<strong>der</strong>t – im<br />

DIMDI und ggf. im Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus zusätzliche Personalkapazitäten<br />

vorgesehen sind, die gerade zu Beginn <strong>der</strong> Einführung bei Unklarheiten<br />

den beteiligten Ärztinnen und Ärzten sowie Kliniken und Fachabteilungen verbindliche<br />

Antworten geben können. Dies ist umso relevanter, als in Anlehnung an das DRG-Fallpauschalensystem<br />

die Letztverantwortung für die Kodierung durch den Arzt getragen<br />

werden soll. Eine Unterstützung <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte sowie <strong>der</strong> Kliniken durch kostenloses<br />

Schulungsmaterial o<strong>der</strong> finanzielle Zuwendungen zur Einführung von Software<br />

ist nicht vorgesehen. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat hierbei zudem angeregt, dem<br />

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