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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Im Jahr 2009 legte das IQWiG eine überarbeitete Version seiner Methodik für die Kosten-Nutzen-Bewertung<br />

(Version 2.0) vor. Auch hierzu nahm die <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Stellung und bekräftigte, dass die Wahl des Effizienzgrenzen-Konzepts durch das<br />

IQWiG keinen methodisch gangbaren Weg für die Bewertung von Kosten-Nutzen-Verhältnissen<br />

medizinischer Behandlungsmaßnahmen darstellt. (Details sind in <strong>der</strong><br />

schriftlichen Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zum IQWiG-Methodenpapier<br />

nachzulesen unter www.bundesaerztekammer.de). Auch <strong>der</strong> 113. Deutsche Ärztetag<br />

<strong>2010</strong> in Dresden wie<strong>der</strong>holte vor diesem Hintergrund seine Grundsatzkritik am IQWiG-<br />

Konzept zur Kosten-Nutzen-Bewertung und beklagte, dass die von einer Kosten-Nutzen-<br />

Bewertung Betroffenen nicht angemessen beteiligt würden und dass durch die methodischen<br />

Schwächen des Effizienzgrenzen-Modells fast beliebige Bewertungsergebnisse<br />

programmiert werden könnten.<br />

Im Berichtsjahr <strong>2010</strong> nahm die <strong>Bundesärztekammer</strong> zum Berichtsplan des IQWiG zur<br />

„Kosten-Nutzen-Bewertung von Clopidogrel bei <strong>der</strong> peripheren arteriellen Verschlusskrankheit<br />

und beim akuten Koronarsyndrom“ Stellung, erneuerte dabei ihre ablehnende<br />

Haltung zu dem vom IQWiG entwickelten Effizienzgrenzen-Konzept und monierte,<br />

dass die durchaus kritischen Ergebnisse von Machbarkeitsstudien zur Validitätsprüfung<br />

<strong>der</strong> Kosten-Nutzen-Bewertung, welche methodische Probleme bei <strong>der</strong> Anwendung des<br />

IQWiG-Ansatzes aufzeigten, nicht hinreichend berücksichtigt wurden.<br />

Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)<br />

Durch das im Jahr <strong>2010</strong> vom Deutschen Bundestag verabschiedete Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz<br />

(AMNOG) und die damit verbundene Arzneimittelnutzenbewertungsverordnung<br />

haben das IQWiG und seine Evidenzberichte aufgrund <strong>der</strong> vorgesehenen<br />

frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln eine zusätzliche Bedeutung erfahren.<br />

Die Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> in den das IQWiG beratenden Gremien haben<br />

vor diesem Hintergrund wie<strong>der</strong>holt für umfassende patientenbezogene Kriterien zur<br />

Festlegung eines etwaigen Zusatznutzens argumentiert (z. B. bzgl. günstigerem Nebenwirkungsprofil,<br />

zweckmäßiger Vergleichstherapie, sorgfältiger Bewertung hinsichtlich<br />

Unter- und Risikogruppen von Patienten etc.).<br />

Institution nach § 137a SGB V – AQUA-Institut<br />

Seit dem 1. Januar <strong>2010</strong> ist die AQUA-Institut GmbH, Göttingen, als unabhängige Institution<br />

nach § 137a SGB V verantwortlich für die Fortführung <strong>der</strong> externen stationären<br />

Qualitätssicherung und für die Entwicklungen <strong>der</strong> sektorenübergreifenden Qualitätssicherung.<br />

Bemüht man das Bild von Pflicht und Kür, so war die erste Aufgabe quasi die<br />

Pflicht, das Verfahren, welches das BQS-Institut zuvor in neun Jahren aufgebaut hatte,<br />

möglichst nahtlos weiterzuführen. Tatsächlich ist dies dem AQUA-Institut recht gut gelungen:<br />

Der Datenerhebungsbetrieb ging ohne größere Schwierigkeiten auf das Institut<br />

über. Die Auswertungsempfehlungen für die Landesgeschäftsstellen für Qualitätssicherung<br />

(LQS), die Bundesauswertung und <strong>der</strong> Qualitätsreport 2009 wurden ebenso fristgerecht<br />

abgeliefert wie auch die Spezifikation 2011, also die technischen Vorgaben für die<br />

Softwareindustrie. Die Kooperation mit den LQS und den Krankenhäusern erscheint<br />

weitgehend problemlos. Um „auf Nummer sicher“ zu gehen, wurden die Vorarbeiten<br />

<strong>der</strong> Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung (BQS) überwiegend in Form und Inhalt<br />

identisch übernommen. Das AQUA-Institut kam dabei schon Anfang <strong>2010</strong> zu <strong>der</strong><br />

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