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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Wissenschaft und Forschung Kapitel 5<br />

fristig zu initiieren ist. Daher wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Mitglie<strong>der</strong>n<br />

des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie“ und des „Arbeitskreis Blut<br />

nach § 24 TFG“ sowie Vertretern des Paul-Ehrlich-Instituts eingerichtet, die im November<br />

<strong>2010</strong> ihre Beratungen aufnahm mit <strong>der</strong> Zielsetzung, innerhalb eines Jahres die entsprechende<br />

Neubewertung abzuschließen. Die grundlegende Gesamtüberarbeitung <strong>der</strong><br />

Richtlinien soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.<br />

Unverän<strong>der</strong>t sind die Verlautbarungen des Arbeitskreises Blut, in Bezug auf Auswirkungen<br />

auf die Richtlinienarbeit <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zu prüfen. Daher vertritt <strong>der</strong> Vorsitzende<br />

des Ständigen Arbeitskreises, Prof. Dr. Gregor Bein, die <strong>Bundesärztekammer</strong> in<br />

diesem vom Bundesministerium für Gesundheit nach § 24 TFG eingerichteten Gremium.<br />

Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von<br />

Blutprodukten (Hämotherapie), aktuell gültige Fassung:<br />

• Zweite Richtlinienanpassung <strong>2010</strong> (BAnz Nr. 101a vom 09.07.<strong>2010</strong>)<br />

• Broschüre, Deutscher Ärzte-Verlag (Gesamtnovelle 2005 mit Richtlinienanpassung<br />

<strong>2010</strong>, ISBN 978-3-7691-1294-8)<br />

• aktuelle Fassung <strong>der</strong> Richtlinien sowie <strong>der</strong> Muster-Arbeitsanweisung nach Abschnitt<br />

1.6.2.1 Satz b) im Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/haemotherapie<br />

• Erläuterungen zum „Blutspendeausschluss von Männern, die Sexualverkehr mit<br />

Männern haben [MSN]“ im Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/<br />

Haemotherapie_MSM_Erlaeuterung_final.pdf.<br />

Überwachung <strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> Anwendung von Blutprodukten<br />

Die Hämotherapie-Richtlinien weisen den Landesärztekammern Aufgaben zur Überwachung<br />

<strong>der</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> Anwendung von Blutprodukten zu. Im Oktober <strong>2010</strong><br />

wurde in Berlin die sechste Informationsveranstaltung für die Landesärztekammern zur<br />

Aufgabenwahrnehmung in diesem Bereich durchgeführt (vgl. Kapitel 4.4.3).<br />

5.2.2 Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />

Plasma<strong>der</strong>ivaten<br />

Die vierte Auflage <strong>der</strong> Querschnitts-Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und<br />

Plasma<strong>der</strong>ivaten wurde 2008 vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> nach einem intensiven<br />

Abstimmungs- und Konsultationsprozess verabschiedet. Erstmals 1995 erschienen,<br />

zielen die Leitlinien <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> darauf ab, <strong>der</strong> Ärzteschaft Handlungsanleitungen<br />

in übersichtlicher Form für einen kritisch reflektierten Einsatz von<br />

aus gespendetem Blut gewonnenen Produkten an die Hand zu geben. Die Querschnitts-<br />

Leitlinien stehen in engem Zusammenhang mit den ebenfalls von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut herausgegebenen Richtlinien zur<br />

Therapie mit Blutkomponenten und Plasma<strong>der</strong>ivaten (Hämotherapie) nach §§ 12a und<br />

18 Transfusionsgesetz. Beide Werke werden aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt und verweisen<br />

entsprechend gegenseitig auf sich.<br />

Ende <strong>2010</strong> wurde eine Publikation von Prof. Dr. Joachim Boldt, Mitautor des Kapitels<br />

„Humanalbumin“ <strong>der</strong> Querschnitts-Leitlinien, aufgrund eines sehr gravierenden wis-<br />

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