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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Bedingungen in den Kliniken (Personal und Ressourcen) sowie den Versorgungsbedürfnissen<br />

<strong>der</strong> Patienten zukünftig noch gerecht wird o<strong>der</strong> neu überdacht werden muss.<br />

Nicht zuletzt die ausgiebigen Diskussionen zwischen Ärztinnen und Ärzten, Kliniken<br />

und MDK zu den unteren Grenzverweildauern zeigen, dass eine weitere Fortführung<br />

<strong>der</strong> Verweildauerreduktion nur noch einen bedingten Benefit für die Betroffenen darstellen<br />

wird.<br />

Anfragen zum G-DRG-System<br />

Eine weitere neue Lösungsoption deutet sich über die eingerichtete Option <strong>der</strong> „Anfragen<br />

an das InEK“ im Zusammenhang mit dem G-DRG-System an. Wie schon von <strong>der</strong><br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> AWMF seit längerer Zeit gefor<strong>der</strong>t, haben sich die Selbstverwaltungspartner<br />

gemäß § 17b KHG entschieden, zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Akzeptanz des<br />

Fallpauschalensystems eine entsprechende Arbeitsgruppe zu Anfragen an das InEK einzurichten.<br />

Es bleibt sehr zu hoffen, dass einerseits von den Betroffenen in den Kliniken<br />

von diesem Verfahren rege Gebrauch gemacht wird und an<strong>der</strong>erseits durch die Entscheidungen<br />

<strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner und des InEK deutlich mehr Rechtssicherheit und<br />

bürokratische Erleichterung für die beteiligten Ärztinnen und Ärzte resultieren werden.<br />

Dies dürfte unmittelbar eine Entlastung im Sinne <strong>der</strong> Steigerung <strong>der</strong> Attraktivität <strong>der</strong> Arbeitsbedingungen<br />

für Ärztinnen und Ärzte bedeuten. Die Ständige DRG-Fachkommission<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> und <strong>der</strong> AWMF werden daher diese Arbeit des InEK engmaschig<br />

begleiten und im Rahmen einer ihrer Sitzungen im Jahr 2011 thematisieren.<br />

Prüfungen des Medizinischen Dienstes <strong>der</strong> Krankenversicherung (MDK)<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat in Kooperation mit <strong>der</strong> AWMF die gemeinsame Diskussion<br />

mit dem Medizinischen Dienst <strong>der</strong> Krankenversicherung auch im Berichtsjahr<br />

<strong>2010</strong> intensiv fortgesetzt. Dies ist umso dringlicher, als die durch die Krankenkassen veranlassten<br />

Prüfverfahren des MDK zunehmend für Patientinnen und Patienten, Ärztinnen<br />

und Ärzte, wie aber auch für Kliniken und Geschäftsführungen eine erhebliche zeitliche<br />

und finanzielle Belastung darstellen. Die mit den MDK-Prüfungen verbundenen<br />

Dokumentationsaufwendungen und Bürokratiesteigerungen haben lei<strong>der</strong> trotz Systemverstetigung<br />

des G-DRG-Systems nicht abgenommen. Konnte zu Beginn <strong>der</strong> Einführung<br />

noch argumentiert werden, dass vermehrte Prüfungen eine Gegenmaßnahme zu<br />

einer möglichen Fehlkodierung sind, bleibt es eine <strong>der</strong> entscheidenden Herausfor<strong>der</strong>ungen<br />

für die mittel- und langfristige Akzeptanz <strong>der</strong> Fallpauschalen-Finanzierungssystematik<br />

<strong>der</strong> stationären Versorgung, die mit ihm verbundene Prüfbelastung auf das<br />

Notwendige zu reduzieren. Erfreulicherweise wird diese Bemühung zur Entbürokratisierung<br />

durch die Bundesregierung und insbeson<strong>der</strong>e den Bundesminister für Gesundheit,<br />

Dr. Philipp Rösler, verstärkt unterstützt.<br />

Laut <strong>der</strong> „Frühjahrsumfrage <strong>2010</strong> – MDK-Prüfung in deutschen Krankenhäusern“<br />

(12.07.<strong>2010</strong>) ergab sich eine mittlere Prüfquote für MDK-Prüfungen gemäß § 275 SGB V<br />

für das rückwirkende Jahr 2009 von 10,4 Prozent. Von den bereits abgeschlossenen<br />

MDK-Prüfungen <strong>der</strong> an <strong>der</strong> Umfrage teilnehmenden Krankenhäuser wurden durchschnittlich<br />

43,2 Prozent zugunsten <strong>der</strong> Kostenträger entschieden. Gegenüber dem Vorjahr<br />

entspricht dies einer Steigerung um 2,1 Prozent. Die Kliniken machen dabei<br />

durchschnittlich einen Verlust von 0,178 Bewertungsrelationen. Dies entspricht ca.<br />

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