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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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tutsambulanzen (PIA) bedürfen. Mit dem Sprecherrat wurden die Folgen <strong>der</strong> Kündigung<br />

<strong>der</strong> entsprechenden Vereinbarung im Sommer 2009 durch die KBV und die folgenden<br />

Neuverhandlungen zwischen den Vertragspartnern thematisiert. Die Zielsetzung<br />

<strong>der</strong> Verhandlungspartner, die Vorgaben zu den von den PIA behandelbaren<br />

Patientengruppen mit schwerem bzw. chronischem Verlauf zu präzisieren, wurde<br />

grundsätzlich begrüßt. Da es den Vertragspartnern gelang, mit einer zum 01.07.<strong>2010</strong> in<br />

Kraft getretenen Vereinbarung eine Grundlage zum Fortbestand <strong>der</strong> PIA zu schaffen,<br />

wurde kein weiterer politischer Handlungsbedarf für die <strong>Bundesärztekammer</strong> gesehen.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird die lokale Umsetzung dieser Vereinbarung weiterhin kritisch<br />

beobachten.<br />

Aktivitäten <strong>der</strong> Europäischen Kommission im Bereich „Psychische Gesundheit“<br />

Eine Sprecherin <strong>der</strong> Ständigen Konferenz ärztlicher psychotherapeutischer Verbände<br />

vertrat die <strong>Bundesärztekammer</strong> 2008 im Rahmen einer EU-High-Level-Konferenz zum<br />

Thema „Together for Mental Health and Wellbeing“. Die Folgeaktivitäten <strong>der</strong> Europäischen<br />

Kommission im Bereich „Mental Health“ – insbeson<strong>der</strong>e die Folgekonferenzen in<br />

Madrid und Lissabon <strong>2010</strong> – wurden mit dem Sprecherrat auf <strong>der</strong>en berufspolitische Relevanz<br />

hin geprüft. Prioritär von den ärztlichen Psychotherapeuten zu bearbeitende Themenfel<strong>der</strong><br />

wurden hierbei nicht identifiziert.<br />

Zukünftige Positionierung <strong>der</strong> ärztlichen Psychotherapie<br />

Im Jour Fixe wurde die <strong>Bundesärztekammer</strong> über die Aktivitäten <strong>der</strong> Ständigen Konferenz<br />

ärztlicher psychotherapeutischer Verbände informiert, die spezifische Rolle <strong>der</strong><br />

ärztlichen Psychotherapie in <strong>der</strong> (Fach-)Öffentlichkeit zu akzentuieren. Gleichzeitig informierte<br />

die <strong>Bundesärztekammer</strong> über eine im Rahmen <strong>der</strong> „För<strong>der</strong>initiative <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur Versorgungsforschung“ geplante Ausschreibung zur „Evaluation<br />

<strong>der</strong> spezifischen Rolle <strong>der</strong> ärztlichen Psychotherapie“.<br />

Korrektur <strong>der</strong> Definition „Psychotherapeut“ nach § 28 Abs. 3 SGB V<br />

Es wurde vereinbart, seitens <strong>der</strong> Ständigen Konferenz und <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

künftig auf die unterschiedlichen Kompetenzen von psychologischen Psychotherapeuten<br />

und ärztlichen Psychotherapeuten hinzuweisen. Insbeson<strong>der</strong>e ist darauf zu achten,<br />

dass <strong>der</strong> Begriff „Psychotherapeut“ in <strong>der</strong> Öffentlichkeit nicht synonym zum Begriff<br />

„Psychologischer Psychotherapeut“ verwendet wird. In diesem Kontext wurde die Notwendigkeit<br />

einer korrekten Bezeichnung <strong>der</strong> Kammern <strong>der</strong> psychologischen Psychotherapeuten<br />

herausgestellt. Auch eine Überarbeitung <strong>der</strong> missverständlichen Klammerdefinition<br />

in § 28 Abs. 3 SGB V, in <strong>der</strong> <strong>der</strong> Begriff „Psychotherapeut“ als Synonym für<br />

„Psychologischer Psychotherapeut und Kin<strong>der</strong>- und Jugendlichenpsychotherapeut“ verwendet<br />

wird, wurde als berufspolitische Zielsetzung identifiziert. Dies führte u. a. zu <strong>der</strong><br />

Verabschiedung einer entsprechenden, vom Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> vorgelegten,<br />

Entschließung (Drucksache V-16) auf dem 113. Deutschen Ärztetag <strong>2010</strong> in Dresden.<br />

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