10.12.2012 Aufrufe

Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Gesundheits- und Sozialpolitik im Diskurs Kapitel 1<br />

des Arztberufes gesteigert werden. Entsprechende Weichenstellungen müssen bereits<br />

bei <strong>der</strong> Organisation des Medizinstudiums vorgenommen werden. So sollten Studierende<br />

frühzeitig mit Patienten arbeiten und verstärkt in Kommunikations- und Teamfähigkeit<br />

geschult werden. Der Ärztetag stellte zudem klar, dass <strong>der</strong> wissenschaftliche<br />

Anspruch an das Medizinstudium und die gestiegenen Anfor<strong>der</strong>ungen an ein komplexes<br />

Krankheitsverständnis und multimodale Therapiekonzepte mit einer eventuellen<br />

Umstellung auf eine Bachelor-Master-Struktur nicht vereinbar sind.<br />

Weiterhin sprach sich <strong>der</strong> 113. Deutsche Ärztetag für eine sektorenübergreifende und<br />

populationsbezogene Neuausrichtung <strong>der</strong> Bedarfsplanung aus. Konkret befürworteten<br />

die Delegierten zur besseren Koordination <strong>der</strong> Versorgungsplanung die Gründung von<br />

Regionalverbünden, bestehend aus Vertretern <strong>der</strong> Landesärztekammern, <strong>der</strong> Kassenärztlichen<br />

Vereinigungen, <strong>der</strong> Landesministerien und <strong>der</strong> Landeskrankenhausgesellschaften,<br />

unter Beteiligung <strong>der</strong> Landesverbände <strong>der</strong> Krankenkassen sowie <strong>der</strong> Patientenvertreter.<br />

Das Ärzteparlament griff damit im Grundsatz einen Vorschlag auf, den zuvor<br />

die Kassenärztliche Bundesvereinigung unterbreitet hatte.<br />

Das Ärzteparlament kritisierte die gesetzlichen Regelungen für die ambulante Behandlung<br />

an Krankenhäusern, die dazu führen könnten, dass Kliniken breit und undifferenziert<br />

ambulante Leistungen anbieten. Deshalb sollten die Planungsbehörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

– in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> ärztlichen Selbstverwaltung – die bestehende Versorgungssituation<br />

analysieren. Die Öffnung eines Krankenhauses nach § 116b SGB V<br />

dürfte nach Meinung <strong>der</strong> Delegierten nur dann möglich sein, wenn die Ermächtigung<br />

eines geeigneten Krankenhausarztes ausgeschlossen ist. Sollte es zu einer Öffnung<br />

kommen, muss die Klinik regelmäßig die benötigten Facharztkompetenzen nachweisen.<br />

Der Katalog erbringbarer Leistungen nach § 116b muss zudem im Einvernehmen<br />

mit nie<strong>der</strong>gelassenen Ärzten und Krankenhäusern im Gemeinsamen Bundesausschuss<br />

(G-BA) festgelegt und regelmäßig überprüft werden.<br />

Darüber hinaus begrüßte <strong>der</strong> Deutsche Ärztetag, dass laut Koalitionsvertrag die Mehrheit<br />

<strong>der</strong> Geschäftsanteile und Stimmrechte in einem Medizinischen Versorgungszentrum<br />

(MVZ) künftig Ärzten zustehen sollen. Auch for<strong>der</strong>ten die Delegierten, dass diese<br />

Ärzte im Medizinischen Versorgungszentrum auch beruflich tätig sind.<br />

Korrekturen sind nach Ansicht des Ärzteparlaments auch im vertragsärztlichen Vergütungssystem<br />

nötig, um den nie<strong>der</strong>gelassenen Ärztinnen und Ärzten endlich einen Ausstieg<br />

aus dem Hamsterrad <strong>der</strong> Fließbandmedizin zu ermöglichen. Für den privatärztlichen<br />

Bereich for<strong>der</strong>ten die Ärztetagsdelegierten, die Gebührenordnung für Ärzte<br />

(GOÄ) zu überarbeiten. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hat dazu einen Vorschlag für eine<br />

Neubeschreibung des ärztlichen Leistungsspektrums und dessen Bewertung entwickelt<br />

(vgl. Kapitel 9.3).<br />

Darauf aufbauend diskutierte <strong>der</strong> Ärztetag das Thema „Patientenrechte – Anspruch an<br />

Staat und Gesellschaft“. Hintergrund <strong>der</strong> Beratung war u. a. das von <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

angekündigte Patientenrechtegesetz. Der 113. Deutsche Ärztetag befürwortete<br />

zwar eine Kodifikation <strong>der</strong> Patientenrechte, hielt aber eine eigenständige neue Gesetzgebung<br />

im Kern nicht für notwendig, da bereits jetzt die Patientenrechte in Deutschland<br />

in mehreren Gesetzen, in den Berufsordnungen <strong>der</strong> Ärztinnen und Ärzte sowie in <strong>der</strong><br />

Rechtsprechung entwickelt worden sind. Vielmehr appellierten die Delegierten des<br />

Ärztetages an den Gesetzgeber, eine finanzierungsbedingte sozialrechtliche Leistungs-<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!