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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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völkerung sektorenübergreifende Versorgungsformen in allen möglichen Ausprägungsformen<br />

für die Tätigkeit von Ärztinnen und Ärzten an Bedeutung weiter zunehmen. Der<br />

formale Wegfall <strong>der</strong> Anschubfinanzierung Ende 2009 hat jedoch bereits dazu geführt,<br />

dass die Krankenkassen ihre Vertragsaktivitäten deutlich zurückgefahren haben. Stattdessen<br />

konzentrieren sie sich vermehrt auf Verträge zu den im morbiditätsorientierten<br />

Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) festgelegten Krankheiten. Dass die Krankenkassen<br />

die Mittel für die Anschubfinanzierung nicht ausgeschöpft haben, spricht dafür,<br />

dass die Entwicklung paralleler Versorgungsstrukturen zur Regelversorgung die Innovationskraft<br />

und Kreativität <strong>der</strong> Vertragspartner nicht beflügelt hat, nachhaltige neue Versorgungsstrukturen<br />

zu schaffen. Dies schließt im Einzelfall erfolgreiche Versorgungskonzepte<br />

jedoch nicht aus.<br />

Ausblick<br />

Ärztliche Versorgung Kapitel 3<br />

Allerdings steht die grundsätzliche Zielsetzung <strong>der</strong> integrierten Versorgung zur Gestaltung<br />

patientenbezogener Versorgungsprozesse dabei nicht in Frage. Revisionsbedürftig<br />

ist die integrierte Versorgung jedoch nach Auffassung <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> bezogen<br />

auf ihre gesetzlichen Rahmenbedingungen. Hierbei muss insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> schon bei<br />

<strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> integrierten Versorgung gemäß §§ 140a ff. SGB V seitens <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

geäußerten Kritik Rechnung getragen werden, dass die überwiegende<br />

Zahl <strong>der</strong> Verträge nach wie vor auf enge Indikationen bezogen ist. Damit die Schnittstellen<br />

besser funktionieren, bedarf es vielmehr einer verstärkten Entwicklung hin zu umfassen<strong>der</strong>en<br />

populationsbezogenen Verträgen zur Versorgung von Volkskrankheiten, zu<br />

einer möglichst breiten Abdeckung des Krankheitsgeschehens in einzelnen Regionen,<br />

zu breiter angelegten indikationsbezogenen Verträgen und zu Verträgen, welche die<br />

Steuerung von Qualität und Wirtschaftlichkeit stärker in den Mittelpunkt rücken. Eine<br />

Strukturreform, die auch nach mehreren Jahren noch keinen dauerhaften Erfolg nachweisen<br />

kann, benötigt neue Impulse. Pauschale Vorschläge wie erneute Anschubfinanzierungen<br />

sind dabei keine Lösung. Ein weiteres Problem ist, dass es bislang kaum gesicherte<br />

Erkenntnisse über die medizinischen und ökonomischen Auswirkungen <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Projekte gibt. Ob es etwa zu weniger Einweisungen in Krankenhäuser<br />

kommt o<strong>der</strong> ob eine höhere Patientenzufriedenheit erreicht wird, ist meistens nicht bekannt.<br />

Auch hat <strong>der</strong> Gesetzgeber bislang keine wissenschaftliche Evaluation <strong>der</strong> Verträge<br />

zur integrierten Versorgung vorgeschrieben. Daher müssen im Rahmen <strong>der</strong> integrierten<br />

Versorgung Versorgungsforschung und Controlling ausgebaut werden, um den Einsatz<br />

<strong>der</strong> Mittel zu optimieren.<br />

3.2.3 Politische Intentionen zur sektorenübergreifenden Versorgungsplanung<br />

Die bereits eingetretene und vor allem auch die für die Zukunft sich abzeichnende Ungleichheit<br />

beim Zugang zu gesundheitlicher Versorgung stellt seit mehreren Jahren ein<br />

wichtiges gesundheitspolitisches Thema dar. Sowohl <strong>der</strong> 112. als auch <strong>der</strong> 113. Deutsche<br />

Ärztetag hatten darauf hingewiesen, dass es konzertierter Aktionen <strong>der</strong> Selbstverwaltungspartner<br />

und Planungsbehörden auf Landesebene gemeinsam mit den Landesärztekammern<br />

und den Kommunen bedürfe, um den Versorgungsengpässen in <strong>der</strong> Fläche<br />

wirksam entgegenzutreten. Dabei wirkt sich die bereits in ländlichen Regionen und<br />

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