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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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25.11.<strong>2010</strong> erstellt und beinhaltet einen Entwurf für „Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

zur Qualifikation Leiten<strong>der</strong> Notarzt“. Dieser Entwurf wird in den Fortbildungsgremien<br />

sowie im Ausschuss „Notfall-/Katastrophenmedizin und Sanitätsdienst“<br />

voraussichtlich Anfang 2011 beraten und ggf. anschließend dem Vorstand zur Beschlussfassung<br />

vorgelegt werden.<br />

3.9.4 Bevölkerungsschutz<br />

Nachdem sich <strong>der</strong> Begriff Bevölkerungsschutz als Übersetzung <strong>der</strong> international verwendeten<br />

Bezeichnung Civil Protection etabliert hat, fanden im letzten Jahr mehrere<br />

Veranstaltungen zum gesundheitlichen, insbeson<strong>der</strong>e medizinischen Bevölkerungsschutz<br />

statt. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte bei diesen Veranstaltungen Gelegenheit darzustellen,<br />

dass medizinischer Bevölkerungsschutz, bei aller gebotenen Interdisziplinarität,<br />

nicht ohne die Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten stattfinden kann. Dies insbeson<strong>der</strong>e,<br />

da nach <strong>der</strong>zeitiger Definition das gesamte Gesundheitswesen mit <strong>der</strong><br />

medizinischen Vorsorge, <strong>der</strong> Regelversorgung, <strong>der</strong> Nachsorge, den katastrophenmedizinischen<br />

Maßnahmen, Strukturen sowie Einrichtungen und Organisationen, auch im<br />

Spezialschutz, gefor<strong>der</strong>t ist. Herausfor<strong>der</strong>ungen stellen sich dabei insbeson<strong>der</strong>e bei den<br />

Zuständigkeiten sowie an den Schnitt- und Nahtstellen. Dies betrifft die Zusammenarbeit<br />

im Alltag, bei <strong>der</strong> Vorbereitung auf spezielle Einsätze und im Einsatz selbst. Die<br />

Vernetzung und Absprachen zur Zusammenarbeit müssen zwingend vor Eintreten<br />

einer Krisenlage erfolgen.<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird das Thema weiter verfolgen. So steht für das nächste Jahr<br />

bereits die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Selbsthilfefähigkeit <strong>der</strong> Bevölkerung in <strong>der</strong> Ersten Hilfe als<br />

Thema im Deutschen Beirat für Erste Hilfe und Wie<strong>der</strong>belebung bei <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

fest.<br />

3.9.5 Konsensus-Konferenz „Psychosoziale Notfallversorgung“<br />

Die <strong>Bundesärztekammer</strong> beteiligt sich seit 2007 an einem Konsensusprozess zur Erstellung<br />

von Qualitätsstandards und Leitlinien zur Psychosozialen Notfallversorgung<br />

(PSNV) in <strong>der</strong> Gefahrenabwehr. Dieser dreijährige Arbeitsprozess konnte im November<br />

<strong>2010</strong> abgeschlossen werden (www.bbk.bund.de). Die <strong>Bundesärztekammer</strong> hatte im Konsensusprozess<br />

die Interessen <strong>der</strong> bereits an den Einsatzstellen vertretenen Notärzte und<br />

Leitenden Notärzte sowie die ggf. neu in diesem Einsatzbereich einzubindenden Fachärzte<br />

aus den „PPP“-Fächern zu berücksichtigen. Dabei ist es gelungen, Ärztinnen und<br />

Ärzte an allen Stellen <strong>der</strong> psychosozialen Notfallversorgung in <strong>der</strong> Gefahrenabwehr, sowohl<br />

für die Einsatzkräfte als auch für die Angehörigen, formal vorzusehen. Mit <strong>der</strong><br />

Empfehlung zur Etablierung bestimmter Strukturen soll erreicht werden, dass mehr Betroffene<br />

als bisher Zugang zu den Strukturen <strong>der</strong> Regelversorgung des Sozial- und<br />

Gesundheitsbereiches finden. Dies scheitert <strong>der</strong>zeit oft an <strong>der</strong> fehlenden Begleitung <strong>der</strong><br />

Betroffenen vom Notfallereignis bzw. dem belastenden Einsatzerlebnis in die weiterführenden<br />

Strukturen.<br />

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