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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Ärztliche Berufsausübung Kapitel 4<br />

Sektorenübergreifende Qualitätssicherung – erstes Fazit<br />

Im Jahre <strong>2010</strong> sind wichtige Schritte auf dem Weg zur sQS beschritten worden. Mit <strong>der</strong><br />

Richtlinie des G-BA zur sQS sind erste rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Das<br />

Methodenpapier des AQUA-Instituts skizziert die methodischen Grundlagen <strong>der</strong> nächsten<br />

Jahre. Schon zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich allerdings einige kritische Anmerkungen<br />

zum Verlauf dieses höchst komplexen Projekts machen:<br />

• Es ist letztlich we<strong>der</strong> beim G-BA noch beim AQUA-Institut ein schlüssiges Rahmenbzw.<br />

Gesamtkonzept erkennbar, wie die Qualitätssicherung in den nächsten Jahren<br />

weiterentwickelt werden soll. Zu klären ist also die Frage, wie die „Qualitätssicherungslandschaft“<br />

in Deutschland zukünftig gestaltet werden soll. Nach welchen Kriterien<br />

sind Prioritäten zu setzen, welche Versorgungsbereiche sind einzubeziehen und<br />

wie sind die Zeithorizonte? Ein Konzept zur Überführung <strong>der</strong> sektorspezifischen in<br />

die sektorenübergreifende Qualitätssicherung besteht ebenfalls nicht. Damit verbunden<br />

ist auch die Planung des angestrebten Gesamtumfangs <strong>der</strong> Qualitätssicherung.<br />

Der Vertrag zwischen dem G-BA und dem AQUA-Institut sieht die Beauftragung von<br />

mindestens drei Verfahrensentwicklungen jährlich vor. Mit kontinuierlich neu hinzukommenden<br />

Verfahren würde aber <strong>der</strong> Gesamtaufwand zwangsläufig immer weiter<br />

wachsen. Zwar unterhält <strong>der</strong> G-BA zur Themenfindung und Priorisierung eine eigene<br />

Arbeitsgruppe, welche den Entscheidungsgremien Vorschläge zur Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> sQS unterbreiten soll. Die Vorstellungen und Interessen <strong>der</strong> Bänke <strong>der</strong><br />

Selbstverwaltung divergieren zu diesem Thema aber deutlich, sodass sich die Einigungsprozesse<br />

verzögern. Die Alternative dazu ist, dass man vorerst weiterhin auf ein<br />

systematisches und transparentes Entscheidungsverfahren verzichtet. Kurz- bis mittelfristig<br />

bleiben die sektorspezifischen Verfahren <strong>der</strong> Qualitätssicherung die einzigen<br />

datengestützten Verfahren, die zuverlässige Ergebnisse liefern können.<br />

• Die grundsätzliche Vorgehensweise beim Betreten von technischem, methodischem<br />

und organisatorischem Neuland ist zu weiten Teilen noch ungeklärt. So ist eine<br />

gründliche Vorabtestung geboten, bevor neue Verfahren flächenmäßig in Kraft gesetzt<br />

werden. Im Prinzip sind mit <strong>der</strong> Machbarkeitsprüfung und dem Probebetrieb<br />

die richtigen Elemente im Verfahren vorgesehen. Lei<strong>der</strong> ist we<strong>der</strong> <strong>der</strong>en inhaltliche<br />

Ausgestaltung klar, noch ist eine realistische Zeitplanung vorhanden. Stattdessen<br />

zeigt <strong>der</strong> G-BA eher Aktionismus, indem er eine Vorabtestung <strong>der</strong> Datenflüsse <strong>der</strong><br />

sQS in <strong>der</strong> externen stationären Qualitätssicherung, also im Geltungsbereich <strong>der</strong><br />

Krankenhausqualitätssicherungs-Richtlinie (QSKH-RL), beschloss. So sollen in den<br />

stationären Leistungsbereichen Endoprothetik, Geburtshilfe und Neonatologie testweise<br />

ab dem Jahre 2011 die Krankenversichertennummern gesammelt werden. Für<br />

diese Verfahren bestehen noch keine sektorenübergreifenden Auswertungskonzepte,<br />

sodass die Datensammlung von <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> als wenig aussagekräftig<br />

und datenschutzrechtlich fragwürdig eingeschätzt wird. Diese Bedenken wurden von<br />

Anmerkungen bzw. Fragen bestätigt, die das BMG im Rahmen <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong><br />

QSKH-RL an den G-BA am Jahresende <strong>2010</strong> richtete.<br />

• Trotz zum Teil ausführlicher Regelungen im allgemeinen Teil <strong>der</strong> Richtlinie sind zahlreiche<br />

Details auf die themenspezifischen Bestimmungen verschoben worden. Es ist<br />

z. B. völlig unklar, wie Patientenbefragungen inhaltlich (Basisfragebogen plus spezifischer<br />

Fragebogenteil) o<strong>der</strong> methodisch (Patientenadressierung, Fragebogenentwicklung)<br />

durchgeführt werden sollen. Auch technische Details des Datenflusses wie z. B.<br />

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