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Tätigkeitsbericht 2010 der Bundesärztekammer (komplett)

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Fortbildungen/Prüferschulungen als ein zentrales Merkmal <strong>der</strong> Qualifikation von Prüfärzten.<br />

Der Vorstand <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> hat sich deshalb dafür ausgesprochen,<br />

dass sich die Ständige Konferenz in Abstimmung mit den zuständigen Fachdezernaten<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> mit <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>der</strong> entsprechenden Inhalte („curriculare<br />

Fortentwicklung“) für die ärztliche Fort- und Weiterbildung befassen soll. Eine in<br />

2009 eingerichtete Arbeitsgruppe „Entwicklung von Fortbildungsangeboten für Prüfärzte“<br />

befasst sich seit 2009 unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von RAin Caroline Schulz, Ärztekammer<br />

Nordrhein, mit <strong>der</strong> Entwicklung eines Konzepts für Basis- und Aufbaukurse<br />

zur Fortbildung von Prüfärzten.<br />

Eine Arbeitsgruppe unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung von Prof. Dr. Sebastian Har<strong>der</strong>, Ethik-Kommission<br />

<strong>der</strong> Landesärztekammer Hessen und Ethik-Kommission <strong>der</strong> Universität Frankfurt<br />

a. M., befasst sich seit 2008 mit Fragen <strong>der</strong> Beratung epidemiologischer Forschung<br />

und von Anwendungsbeobachtungen als nichtinterventionelle Prüfungen gemäß § 4<br />

Abs. 23 Satz 2 Arzneimittelgesetz (AMG) durch eine Ethikkommission.<br />

Das BMG hat die <strong>Bundesärztekammer</strong> zu einem Gespräch im Oktober <strong>2010</strong> über die Erfahrungen<br />

aus <strong>der</strong> Praxis im Umgang mit den Regelungen zur Klinischen Prüfung mit<br />

Arzneimitteln eingeladen, in dem insbeson<strong>der</strong>e die Bereiche Probandenversicherung,<br />

Prüferdefinition sowie Maßnahmen bei klinischen Prüfungen mit Arzneimitteln für<br />

Kin<strong>der</strong> erörtert wurden. An diesem Gespräch haben Dr. Henrikus, Ethikkommission <strong>der</strong><br />

LMU München, und Dr. Scholz, Ärztekammer Nie<strong>der</strong>sachsen, teilgenommen.<br />

Medizinrechtliche Än<strong>der</strong>ungen im europäischen Bereich<br />

Die Richtlinie 2001/20/EG zur Angleichung <strong>der</strong> Rechts- und Verwaltungsvorschriften<br />

<strong>der</strong> Mitgliedstaaten über die Anwendung <strong>der</strong> guten klinischen Praxis bei <strong>der</strong> Durchführung<br />

von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln vom 04.04.2001 enthält, insbeson<strong>der</strong>e<br />

im Hinblick auf die Anwendung <strong>der</strong> guten klinischen Praxis (GCP), spezifische<br />

Vorschriften für die Durchführung von klinischen Prüfungen, einschließlich multizentrischer<br />

klinischer Prüfungen, die an Menschen mit Arzneimitteln vorgenommen werden.<br />

Aufgrund von Berichten <strong>der</strong> Mitgliedstaaten über vermutete Mängel bei <strong>der</strong> Umsetzung<br />

dieser Richtlinie, wie z. B. abweichende Auslegungen <strong>der</strong> einschlägigen Rechtsakte<br />

und belastende Verfahren für multizentrische klinische Prüfungen, wurde im Vorjahr<br />

ein Konsultationsverfahren zur umfassenden Prüfung von Empfehlungen für Verbesserungen<br />

<strong>der</strong> Richtlinie eingeleitet, auf dessen Grundlage ggf. eine Novellierung <strong>der</strong> Richtlinie<br />

vorgenommen werden könnte. Da eine Novellierung <strong>der</strong> Richtlinie u. U. Auswirkungen<br />

auf die Arbeitsleistungen <strong>der</strong> Ethikkommissionen sowie strukturelle Verän<strong>der</strong>ungen<br />

des Verfahrens für klinische Prüfungen nach sich ziehen könnte, wurden<br />

Positionen zu Aspekten des Konsultationsverfahrens erarbeitet, die die Ethikkommissionen<br />

beson<strong>der</strong>s betreffen. Die Einschätzungen <strong>der</strong> Ethik-Kommissionen <strong>der</strong> Landesärztekammern<br />

sind in die Stellungnahme <strong>der</strong> <strong>Bundesärztekammer</strong> zur Richtlinie<br />

2001/20/EG vom Januar <strong>2010</strong> eingeflossen. (Die Stellungnahme ist abrufbar unter www.<br />

bundesaerztekammer.de/skoeklaek.)<br />

Der Europarat hat den Entwurf eines Leitfadens für Mitglie<strong>der</strong> von Ethikkommissionen<br />

im Forschungsbereich erarbeitet, <strong>der</strong> als „praktische Handreichung“ dienen soll, um eine<br />

transparente Entscheidungsfindung sowie die Herausbildung einheitlicher Verfahrensweisen<br />

<strong>der</strong> europäischen Ethikkommissionen durch die Integration einschlägiger euro-<br />

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